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Wie mehrfach berichtet hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt im Februar 2015 diverse Sparmassnahmen, welche unter anderem auch die Anstellungsbedingungen des Kantonspersonals betreffen, verabschiedet. Nachdem die Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates in den letzten Monaten intensiv über das Thema diskutiert und Mitte Februar des laufenden Jahres einen Bericht zu Handen des Grossen Rates verfasst hat, wurde das Sparpaket – allerdings in abgeänderter Form – im März beschlossen.
Die ursprünglich geplanten Massnahmen
Vor rund einem Jahr hatte der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund CHF 70 Millionen verabschiedet. Rund CHF 15 Millionen davon sollten die Staatsangestellten mittels verschiedener Sparmassnahmen beisteuern.
Die erste, das Kantonspersonal betreffende Massnahme sollte darin bestehen, dass ab dem Jahr 2017 die Prämien für die obligatorische Nicht-Berufsunfallversicherung (NBU) vollumfänglich von den Angestellten selber getragen werden sollen. Bislang übernimmt der Arbeitgeber zwei Drittel der Prämie, was im Jahr 2015 einem Anteil von 0.93 % des Bruttolohnes entsprach.
Im weiteren plante die Regierung, die Anspruchsvoraussetzungen für das Dienstaltersgeschenk zu ändern. Künftig sollten die Mitarbeitenden jeweils nach dem 10., dem 20., dem 30. und dem 40. Dienstjahr Anspruch auf ein Dienstaltersgeschenk in Form von je zwei Wochen bezahltem Urlaub erhalten. Dies gegenüber der heutigen Regelung, bei welcher Dienstaltersgeschenke ab dem 10. Dienstjahr in Fünfjahresschritten ausbezahlt werden.
Die Umsetzung der neuen Regelungen betreffend des Dienstaltersgeschenkes war ursprünglich geplant ab dem Jahr 2016; zufolge der geplanten Übergangsregelung sollte die volle Wirksamkeit der Massnahme im Jahr 2020 eintreten.
Geändert werden sollte sodann die heutige Höhe der so genannten Anerkennungsprämien: die heute für Anerkennungsprämien zur Verfügung stehende Summe soll um CHF 200 000 reduziert werden.
Gründe die gegen die Massnahmen sprechen
Die geplanten Massnahmen haben grossen Unmut beim Personal ausgelöst. Zum Einen ist darauf hinzuweisen, dass sich die Anstellungsbedingungen in den letzten Jahren in den Bereichen Lohn, Arbeitszeit und beruflicher Vorsorge weitestgehend stagniert oder gar verschlechtert haben. Will man die Qualität des Service public gewährleisten, sind gute und konkurrenzfähige Anstellungsbedingungen unabdingbar.
Hinzu kommt die aktuelle finanzielle Lage des Kantons. Die kürzlich veröffentlichten Zahlen des Kantons für das Jahr 2015 weisen einen Überschuss von CHF 432 Mio. aus und der Finanzplan prognostiziert auch für die kommenden Jahre eine positive Entwicklung. Selbstverständlich waren diese Zahlen zum Zeitpunkt der Festlegung der Massnahmen durch den Regierungsrat noch nicht bekannt, sondern es wurde damals von einer wesentlich schlechteren Ausgangslage der Kantonsfinanzen ausgegangen. Dass aber unter diesen Rahmenbedingungen an Sparmassmassnahmen überhaupt festgehalten wird, ist nicht nachvollziehbar.
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