Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschloss am 22. Oktober 2015 per 1. Januar 2016 eine Lohnreduktion für das gesamte Staatspersonal um 1 Prozent. Mit dieser Massnahme soll der Staatshaushalt um sechs Millionen Franken entlastet werden. Dagegen wurde von mehreren Betroffenen Beschwerde erhoben, da der Kanton die Lohnkürzung vorgenommen hat, ohne dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde.

Der Kanton ist der Ansicht, dass es sich bei der Lohnreduktion nicht um eine Vertragsänderung handeln würde. Gleichzeitig wurde aber beschlossen, dass für Personen, welche per Ende 2015 ihren Arbeitsvertrag kündigten, für die verbleibende Zeit bis Ende März 2016 der alte Lohn Gültigkeit behalten soll. Dies wird von den Personalverbänden als Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen Staatsangestellten, welche ihr Arbeitsverhältnis beibehalten, angesehen. Man darf dem Ergebnis gespannt entgegen sehen, denn, sollten die Gerichte die Auffassung von Landrat und Regierung  nicht teilen, darf bezweifelt werden, wie nachhaltig diese «Entlastungsmassnahme» schlussendlich ist. Eines ist auf jeden Fall schon erreicht worden, bei vielen Mitarbeitenden dürfte die Einsatzbereitschaft und Loyalität zu ihrem Arbeitgeber drastisch gesunken sein. Ob das dem Wohl des Staates resp. der Allgemeinheit dienlich ist, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden.

Nicht zu vergessen ist weiter, dass die Angestellten im Zuge der Sanierung der Pensionskasse bereits seit letztem Jahr empfindliche Lohneinbussen hinnehmen müssen, welche je nach Einkommen mehrere hundert Franken betragen! Was zudem ein Teuerungsausgleich ist, wissen viele schon bald gar nicht mehr. Wissen tun sie hingegen sehr wohl, dass auch bei einer sogenannten Null- oder Minusteuerung die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung trotzdem «munter» weitersteigen!

Dass dann auch gleich noch der 100-fränkige Beitrag pro Person an den jährlichen Betriebsanlass gestrichen wurde, passt ins Bild. Wie heisst es doch sonst immer: Zufriedene Mitarbeitende sind ein hohes Gut…..?!

Als ob das alles nicht schon genug wäre, ist nun auch die Umsetzung einer zehnprozentigen Reduktion des Personalaufwandes im Gange. Mit Mail vom 2. Februar 2016 wurden alle Mitarbeitenden informiert, dass der Regierungsrat mit der Finanzstrategie beschlossen habe, bis Ende 2019 eine solche zehnprozentige Reduktion des Personalaufwandes vorzunehmen. Umgesetzt soll die Massnahme wie folgt:

1. Leistungsüberprüfung mit entsprechender Personalkostenreduktion, als  «Top Down»- Massnahme:

  • Anpassung bestehender Arbeitsverhältnisse und Stelleninhalte
  • Überprüfung der Stellenwiederbesetzungen um Personalfluktuationen zur Zielerreichung zu nutzen
  • Einbezug vorzeitiger und ordentlicher Pensionierungen, d.h. gemäss Mail Einleitung von Früh- oder Teilpensionierungen
  • Entlassungen

2. Vorgehen «Bottom Up» (Zitat):

«Als Mitarbeitende sind Sie zudem gebeten, sich über Ihre Stelle und einen möglichen Leistungsabbau, der eine Pensenreduktion zur Folge haben kann, Gedanken zu machen. Überlegen Sie sich auch, ob Sie eine Pensenreduktion wünschen. Wichtig ist, dass eine Pensenreduktion zwingend mit einem entsprechenden Leistungsabbau verbunden ist: Es geht nicht darum, dass Sie die gleiche Arbeit für weniger Lohn ausführen!

Falls Sie Hinweise und Ideen betreffend Leistungsabbau oder Organisations- und Prozessoptimierungen haben, sind Sie gebeten, dies Ihrer/Ihrem direkten Vorgesetzten zu melden.»

Die Frage sei erlaubt: Wer beantragt denn schon selber, dass seine Stelle aufgehoben werden soll? Und wie hoch sind solche Einsparungen, wenn als Folge die Arbeitslosenkasse oder die Sozialhilfe (= öffentliche Gelder) einspringen müssen? Wie kommuniziert der oder die Angestellte seinen Kundinnen und Kunden, dass aufgrund einer Pensenreduktion nun Dienstleistungen nicht mehr erbracht werden? Wie sollen gesetzlich vorgeschriebene Dienstleistungen «reduziert» erbracht werden? Fragen über Fragen, aber Antworten sind nicht in Sicht! Für grossen Unmut sorgt auch der Umstand, dass wieder einmal v.a. Stellen im  tieferen Lohnsegment gestrichen werden, aber im Hochlohnsegment trotzdem sogar noch neue Stellen geschaffen werden!

 

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