Auch im Jahre 2016 wird der BAV in den verschiedensten Bereichen des Anstellungsverhältnisses für das Staatspersonal des Kantons Basel-Stadt und die angeschlossenen Institutionen tätig sein. Neben den wiederum zahlreichen individuellen rechtlichen Anfragen ist davon auszugehen, dass der neue Gesamtarbeitsvertrag für die Spitäler, das Lohnprojekt «Systempflege» sowie die Diskussionen und Verhandlungen zu den von der Regierung geplanten Abbaumassnahmen zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes gehören werden.
I. Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Spitäler
Die öffentlich-rechtlichen Spitäler USB; FPS und UPK wurden verselbständigt und nach einer Übergangsfrist von vier Jahren unterstehen die Mitarbeitenden ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr dem kantonalen Personalrecht. Deshalb musste mit den drei öffentlich-rechtlichen Spitälern in Basel-Stadt (Universitätsspital, Felix Platter-Spital und Universitäre Psychiatrische Kliniken) ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt werden und die Verhandlungen konnten vor wenigen Monaten abgeschlossen werden. Der GAV regelt die Anstellungsbedingungen, wie etwa der Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung bei Krankheit oder die Anzahl Ferientage. Der Lohn wird im GAV nur in den Grundzügen geregelt, Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler. Gesamthaft kann gesagt werden, dass sich mit dem GAV für die Mitarbeitenden nicht sehr viel ändern wird und Vieles bleibt wie es war (vgl. hierzu auch den nebenstehenden Flyer)
II. Projekt Systempflege
Im Rahmen des Lohnprojektes «Systempflege» wurden per 1. Februar 2015 die neuen Lohneinreihungen bekannt gegeben. Dabei ist ein überwiegender Teil der Einreihungen unverändert geblieben und einige Funktionen wurden in eine tiefere oder höhere Lohnklasse überführt. Unbesehen dessen haben zahlreiche Mitarbeitende von der Möglichkeit, eine anfechtbare Verfügung zu verlangen, Gebrauch gemacht. Im Herbst 2015 sind die ersten Verfügungen ergangen und jeden Monat kommen laufend neue dazu.
Die ersten Verfügungen haben gezeigt, dass das es für die einzelnen Betroffenen nach wie vor nahezu unmöglich ist, die individuelle Einreihung in eine bestimmte Lohnklasse nachzuvollziehen. Zwar wird das neue System im Rahmen der Verfügungen jeweils eingehend erklärt, der individuelle Zuordnungsentscheid ist jedoch in den meisten Fällen nur rudimentär begründet. Es ist zu hoffen, dass im Rahmen des Verfahrens vor der eigens geschaffenen Überführungskommission dieser Umstand ausgeräumt wird, bspw. in dem die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur Kenntnis über die geltenden Kriterien der Systempflege, sondern auch darüber erhalten, weshalb ein bestimmtes Kriterium bei einer konkreten Stelle so oder anders gewichtet worden ist.
Ausgehend von dem der Systempflege zugrunde liegenden Prinzips der so genannten «internen Lohngerechtigkeit» ist es sodann unerlässlich, dass bei den Einreihungen Quervergleiche mit ähnlichen Funktionen vorgenommen werden. In vielen Fällen ist jedoch nicht ersichtlich, ob und allenfalls welche Quervergleiche gemacht worden sind; auch dies ist im Rahmen des Verfahrens der Überführungskommission nachzuholen und transparent zu machen.
III. Geplante Abbaumassnahmen
Anfang Februar des laufenden Jahres hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund CHF 70 Millionen verabschiedet. Rund CHF 15 Millionen davon sollen die Staatsangestellten mittels verschiedener Sparmassnahmen beisteuern. Gespart werden soll bei den Prämien für die obligatorische Nicht-Berufsunfallversicherung (NBU), beim Dienstaltersgeschenk sowie bei den Anerkennungsprämien.
Die kürzlich veröffentlichten Zahlen des Kantons gehen für das Jahr 2016 von einem Überschuss in der Kantonsrechnung aus und der Finanzplan prognostiziert auch für die kommenden Jahre eine positive Entwicklung. Selbstverständlich waren diese Zahlen zum Zeitpunkt der Festlegung der Massnahmen durch den Regierungsrat noch nicht bekannt, sondern es wurde damals von einer wesentlich schlechteren Ausgangslage der Kantonsfinanzen ausgegangen. Diese positive Entwicklung führt dazu, dass die geplanten Abbaumassnahmen weder notwendig noch verhältnismässig sind. Der BAV hat aus diesem Grund mit den übrigen in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände zusammengeschlossen Personalverbände (AGSt) im Rahmen eines Hearings bei der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) den Antrag auf Nichteintreten auf die das Personal betreffenden Massnahmen gestellt. Der Entscheid über das Geschäft soll vom Grossen Rat in den nächsten Wochen gefällt werden.
Dr. Georg Schürmann