Wie der Spatz in der Hand

Fachtagung Brunnen 2017

Teil Arbeitsunfähigkeit und Arztbesuche

Teil-Arbeitsunfähigkeit ist proportional auf die Arbeits- und Freizeit aufzuteilen. Das heisst: Arbeitet jemand täglich 5 Stunden und ist 50 % krankgeschrieben, muss er oder sie 2.5 Stunden arbeiten. Arbeitet jemand drei Tage in der Woche, muss bei einer 50 %-Krankschreibung an diesen drei Tagen nur der halbe Tag gearbeitet werden.

Arztbesuche werden in der Regel als bezahlte Abwesenheit gewährt. Ist jemand in einem kleinen Arbeitspensum angestellt, darf ihm oder ihr aber zugemutet werden, Arztbesuche in die Freizeit zu legen. Problematisch wird es, wenn jemand zwei 50 %-Pensen hat und sich beide Arbeitgeber auf den Standpunkt stellen, man solle in der «Freizeit» zum Arzt. Empfehlenswert ist deshalb jedenfalls eine Regelung im Personalreglement.

Fazit

Es gelten im Grundsatz dieselben Rechte und Pflichten für Teilzeit- und Vollzeitangestellte. Mit schriftlichem Arbeitsvertrag müssen der Umfang und auch die Lage der Arbeitstage geregelt werden. Ebenfalls zu empfehlen sind Regelungen zu Stichtagen für Überstunden, Nebenbeschäftigungen, Arztbesuche, Absenzen für Ferien, Weiterbildungen, Krankheiten und Unfall – entweder im Vertrag, in einer Vereinbarung oder in einem Reglement.

Nein zur Altersvorsorge 2020 – wie weiter?

Das eindeutige Volksnein zur Altersvorsorge 2020 führt zur Frage, wie es nun weitergehen soll und insbesondere, wie eine mehrheitsfähige Reformlösung aussehen könnte.

Daniel Lampart, Chefökonom des SGB, erinnerte daran, dass das Volksnein nicht eindeutig und die Entscheidung sehr knapp war. Die Gegenseite trat stark auf; sie thematisierte die Betroffenheit der Menschen und behauptete, mit der Reform werde eine Zweiklassen-AHV eingeführt. Viele Rentner störten sich denn auch daran, dass nur die Neu-Rentner eine Erhöhung erhalten, ausserdem war für viele Frauen die Erhöhung des Frauenrentenalters nicht akzeptabel.

Notwendige Revisionspunkte

Die bestehenden Probleme bleiben: die AHV beginnt, Defizite zu schreiben, welche in den nächsten Jahren steigen werden, weil geburtenstarke Jahrgänge in Rente gehen. Die 2. Säule kämpft mit einer schwachen Verzinsung auf den Finanzmärkten und gleichzeitig steigt der Druck auf die Leistungen. Ebenfalls gleichzeitig steigen die Gesundheitskosten und damit die Krankenkassenprämien – auch das kostet Geld.

In der nächsten Revisionsvorlage sollten in der 2. Säule die Renten verbessert werden, insbesondere für Teilzeitangestellte und damit insbesondere für Frauen, so Lampart. Diese Regelung war als Ausgleich für das höhere Rentenalter bereits in der gescheiterten Reformvorlage vorgesehen. Vor allem im Bereich der AHV werden sich die Probleme akzentuieren, so Lampart.

Der SGB hat an seiner Delegiertenversammlung deshalb ein Grundsatzpapier zur Frage «Wie weiter?» mit dem folgenden Inhalt verabschiedet:

  • Lösung der finanziellen Probleme in der 1. und 2. Säule bei gleichbleibendem Rentenniveau. Eine Sanierung über die Lohnbeiträge wäre zu bevorzugen, denn insbesondere in den Pensionskassen wird man ohne zusätzliche Beiträge die Finanzen nicht in den Griff bekommen. Eine Rentensenkung steht nicht zur Diskussion.
  • Es muss ein Mechanismus gefunden werden, der die AHV-Renten an stetig steigende Krankenkassenprämien anpasst.
  • Einfrieren des Rentenalters der Frauen bei 64 Jahren.
  • Die Möglichkeit des Verbleibs in den Pensionskassen, wenn ältere Arbeitnehmende ihre Arbeit verlieren.
  • In der zweiten Säule sollen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten erzielen.

In Bundesbern wird die Meinung vertreten, dass das Frauenrentenalter steigen soll. Ob dies allenfalls akzeptabel wäre, hängt stark davon ab, welche Kompensationslösungen angeboten werden.

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