Auch in diesem Jahr überzeugten die Referenten der Fachtagung Brunnen mit ihrem Fachwissen. Die Diskussionen und Fragerunden im Anschluss an die Vorträge zeugten zudem von einem aufmerksamen und engagierten Publikum, insbesondere als es im letzten Referat darum ging, Anforderungen an eine zukünftige ideale Reform der Altersvorsorge zu definieren.
Urs Stauffer rund 70 Mitglieder und Gäste im Seehotel Waldstätterhof zur 27. Fachtagung Brunnen begrüssen. Die Weiterbildungsveranstaltung war nicht einem übergeordneten Thema gewidmet, sondern lud Referenten ein, welche Themen aus den unterschiedlichsten Fachbereichen bearbeiteten. Sie sprachen zu den (digitalen) Entwicklungen am Arbeitsplatz, von Korruption im öffentlichen Dienst, den Anstellungsbedingungen bei Teilzeit-Anstellung, dem Engagement von Arbeitnehmerverbänden sowie den Reformbemühungen in der Altersvorsorge.
Korruption in schweizerischen Verwaltungen? Gibt es nicht!
Die Tagung wurde von Prof. Dr. Adrian Ritz vom Kompetenzzentrum für Public Management der Universität Bern eröffnet. Er setzt sich in seinem Referat mit der Korruption auseinander, welche in manchen Ländern fast schon zum Alltag gehört. Und auch wenn die Schweiz im internationalen Ranking zusammen mit den nordischen Ländern zu denjenigen Staaten gehört, die nahezu frei von Korruption sind, so bleibt sie doch nicht ganz verschont – sei es durch Handlungen von Amtsträgern in der Schweiz oder durch Korruptionsfälle in schwer betroffenen Ländern wie Angola oder im Zusammenhang mit internationalen Verbänden. Diese Vorkommnisse wirken sich auch auf die Schweiz aus, wenn Personen, die im öffentlichen Interesse stehen, involviert sind oder sein könnten.
Ist das Thema Korruption noch aktuell?
Die Verwaltung erfuhr tiefgreifende Veränderungen: Zur Zeit des Ancien Régime wurde zur Vermeidung von Willkür Privates und Staat getrennt. Daraus hat sich im Laufe der Jahre eine bürokratische Verwaltung herausgebildet, welche durch stabile Organisationen Missständen vorbeugt. Sie verfügt über treue, unabhängige, sachorientierte und lebenslang angestellte Beamte, welche für die Wahrung der öffentlichen Interessen besorgt sind, so Ritz.
In den letzten Jahrzehnten wurde die Verwaltung reformiert und es formte sich eine «managerialistische» Verwaltung mit mehr Handlungsspielraum, mehr Management, mehr Unternehmertum, was zu höherer Effizienz führt. Diese Form bot aber auch mehr Raum für Korruption. Anfangs dieses Jahrhunderts begann nun die Entwicklung zu einer «Netzwerk-Verwaltung», welche eine unter vielen Akteuren ist und moderiert, vernetzt und organisiert. Auch diese Form der öffentlichen Verwaltung birgt verglichen mit der bürokratischen Verwaltung eher die Gefahr, korrupte Handlung zu begünstigen.
Was ist Korruption überhaupt?
Korruption ist der Missbrauch einer Macht- oder Vertrauensposition zum persönlichen Vorteil. Dabei werden Verhaltensnormen wie rechtliche Normen, Amtspflichten oder ethisch-moralische Standards missachtet. Dieser Missbrauch erfolgt in der Regel durch Bestechung mit Geld- oder Naturalleistungen, der Vorteilsannahme, Veruntreuung oder Günstlingswirtschaft – letzteres ist schwierig nachzuweisen und geschieht meist mittels Bevorzugung von Partei- oder Club-Kollegen sowie von Familienmitgliedern. Am Anfälligsten sind hier wohl die Bereiche IT und Entsorgung, so Ritz.
Begünstigt wird Korruption durch Führungsschwäche, insbesondere wenn grosse Handlungsspielräume verbunden sind mit fehlender oder ungenügender Kontrolle. Sind Amtsträger/innen zudem in ihrer Aufgabe überlastet, überfordert oder fehlt die notwendige Qualifikation sind sie eher der Beeinflussung von aussen zugänglich. Folge sind korrupte Handlungen. Typische Beispiele sind die freihändige Vergabe im IT-Bereich, der Bezug von Waren zu überteuerten Preisen mit Gewinnbeteiligung oder zu grosszügige Einladungen an Mitarbeitende durch eine Firma, so Ritz.