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Fachtagung Brunnen 2016

Gleichstellung von Frau und Mann

Dario Marti Whitebread, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), brachte aktuelle Informationen zur Entwicklung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann.

Sinn und Unsinn von Quotenregelungen

Der Frauenteil in Verwaltungsräten von börsenkotierten Unternehmen liegt Stand heute gerade mal bei 13 %, in den Geschäftsleitungen ist er mit 6 % noch tiefer. Etwas besser sieht es in der öffentlichen Verwaltung aus, wo der Frauenanteil im Bundesrat 28.6 % ausmacht, im National- und Ständerat stagniert der Anteil bei 29.3 %, im Kader der Bundesverwaltung bei 30.2 %.

Quotenregelungen werden kontrovers diskutiert. Das EBG ist aber der Ansicht, dass Quotenregelungen motivieren, nach qualifizierten Personen des untervertretenen Geschlechts zu suchen. Klar ist, so Marti Whitebread, dass die ausgewählten Personen zwingend auch die notwendigen Qualifikationen mitbringen müssen.

Um den Frauenanteil langfristig zu erhöhen, schlägt der Bundesrat für die Privatwirtschaft Geschlechter-Richtwerte für das oberste Kader vor, die mittels einer Revision des Aktienrechts eingeführt werden sollen. Der vorgesehene Richtwert beträgt 30 % für den Verwaltungsrat und 20 % für die Geschäftsleitung. Wird dieser nicht eingehalten, muss die Unternehmung die Gründe für die Nichteinhaltung erklären und geplante Massnahmen zur Verbesserung offenlegen (Comply or Explain-Ansatz). Die Verabschiedung der Botschaft des Bundesrats für die Gesetzesrevision zu Handen des Parlaments ist für Ende 2016 geplant.

Massnahmen in der Bundesverwaltung

Der Frauenanteil im öffentlichen Dienst ist zwar gross, die Vertretung in Kaderstellen jedoch wie in der Privatwirtschaft tief. Die Bundesverwaltung ist deshalb angehalten, bei gleichwertiger Qualifikation Bewerbenden des untervertretenen Geschlechts den Vorrang zu geben. Beim EBG ist die Situation umgekehrt und die Männer zählen zum untervertretenen Geschlecht, so Marti Whitbread. Die Zielvorgaben für das Erreichen der Frauenvertretung bis ins Jahr 2019 betragen 20 – 25 % für das obere und 33 – 40 % für das mittlere Kader.
Auf kantonaler Ebene kennen Basel-Stadt, Zürich und Bern Geschlechterquoten. Im Kanton Basel-Stadt wurde im Jahr 2014 mittels Volksabstimmung (57 % Ja-Stimmen) eine Geschlechterquote von 30 % in Leitungsgremien und Verwaltungsräten von öffentlich-rechtlichen Anstalten und Unternehmen eingeführt. 2016 betrug der Frauenanteil bereits über 31 %.

Lohngleichheit Frau und Mann

Lohnungleichheiten müssen nicht zwingend absichtlich verursacht worden sein. Eine Ursache liegt auch darin, dass frauentypische Berufe oft noch immer tiefer eingestuft werden als typische Männerberufe. Hinzu kommt, dass es Arbeitgeber gibt, welche die Lohnpraxis aus den 80er-Jahren, als Männer noch standardmässig einen höheren Lohn erhielten, einfach übernommen haben und die Ungleichheit nie bemerkt oder korrigiert wurde. Weitere Ursachen liegen in Firmenübernahmen und –fusionen mit der Folge, dass verschiedene Lohnsysteme aufeinanderprallen und Ungleichheiten nicht ausgeglichen werden.

Claudio Marti Whitebread erklärt, dass Lohngleichheiten auf drei Ebenen bekämpft werden müssen: Auf der individuellen Ebene werden der Lohn einer Frau und eines Mannes direkt verglichen, oft im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Auf der betrieblichen Ebene kontrolliert das EBG jedes Jahr 30 Unternehmen, welche dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen unterstehen. Überprüft werden die Löhne aller Arbeitnehmenden dieser Unternehmen. Auf nationaler Ebene führt das Bundesamt für Statistik eine Lohnstrukturerhebung durch, welche keine juristischen Konsequenzen hat, aber die Tendenzen aufzeigt.

Zu Bekämpfung von Lohnungleichheit stellt das EBG das freiwillige Lohngleichheitsinstrument Logib zur Verfügung, welches die Möglichkeit bietet, anonym die unternehmensinterne Lohnstruktur zu überprüfen. Im Rahmen eines zweiten nationalen Treffens wurde ausserdem die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor von über 20 Kantonen und Städten unterzeichnet. Unter anderem erklären sich diese unterzeichnenden Kantone und Städte bereit, die Einhaltung der Lohngleichheit in ihrer Verwaltung regelmässig zu überprüfen.

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