Auf mehrfache Anfrage stellen wir Ihnen hiermit ein Vorgehen vor, wie Sie einen Personalverein gründen und anschliessend eine Mitgliedschaft bei Öffentliches Personal Schweiz beantragen, um von den Vergünstigungen zu profitieren: Link Vergünstigungen.
- Laden Sie die Gründungsmitglieder zur Gründungssitzung ein und erarbeiten Sie gemeinsam die Statuten anhand unserer Mustervorlage. Gemäss Art. 60 Abs. 1 und 2 ZGB ist die schriftliche Form dafür notwendig.
- Stimmen Sie über die Genehmigung der Statuten ab.
- Wählen Sie den Vorstand gemäss der genehmigten Statuten.
- Erstellen Sie ein Protokoll der Gründungssitzung.
- Beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft bei Öffentliches Personal, indem Sie uns die genehmigten Statuten und das Protokoll der Gründungssitzung zustellen an: sekretariat@oeffentlichespersonal.ch
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter der angegebenen E-Mail-Adresse oder auch telefonisch: 056 200 07 99.
Hilfreiche Antworten zur Vereinsgründung finden Sie auch auf der Website von Vitamin B: Link Website
Eine Eintragung ins Handelsregister ist gemäss Art. 61 Abs. 2 ZGB nicht notwendig, es sei denn, wenn der Verein:
• für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt
• revisionspflichtig ist;
• hauptsächlich Vermögenswerte im Ausland direkt oder indirekt sammelt oder verteilt, die für karitative, religiöse, kulturelle, erzieherische oder soziale Zwecke bestimmt sind.
Revisionspflichtig ist ein Verein, wenn er gemäss Art. 69b Abs. 1 ZGB zwei der folgenden Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreitet:
• Bilanzsumme von 10 Millionen Franken
• Umsatzerlös von 20 Millionen Franken
• 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.