Starkes Engagement für den Service public weiterhin nötig

Urs Stauffer nahm die Delegiertenversammlung vom 10. Mai 2019 in Altdorf erneut zum Anlass, um dem Jahresbericht 2018, erschienen in der ZV Info April 2019, einige persönliche Gedanken beizufügen. Seine Ausführungen sind auf Zustimmung gestossen.

Öffentliche Dienstleistungen brauchen Treibstoff

Das Eingehen auf den Jahresbericht an der Delegiertenversammlung gibt mir immer wieder die Gelegenheit, ein paar präsidiale Sorgen etwas näher, freier und vielleicht auch emotionaler anzubringen als dies in schriftlicher Form möglich ist. Der Öffentliche Dienst ist das Fundament, auf dem die wirtschaftlichen und politischen Strukturen unseres bis heute gut funktionierenden 3-stufigen, föderalen Konstruktes Schweiz aufgebaut sind. Damit das Konstrukt Schweiz auf Dauer funktioniert und sich in die Zukunft bewegen kann, braucht es einen Treibstoff und somit Energie. Es braucht die direkten Steuern.

Sie sind eines der wichtigen Elemente, aus denen der Service public entsteht, welcher letztlich den Motor der schweizerischen Wirtschaft zum Laufen bringt. Die Wirtschaft wiederum produziert den Treibstoff, die Energie, also die direkten Steuern, welche durch die Besteuerung der Gewinne der Unternehmen sowie durch die Besteuerung der Einkommen und Vermögen der Arbeitnehmenden des privaten und des öffentlichen Sektors entstehen.

So entsteht ein wirtschaftlicher Kreislauf, welcher privatwirtschaftliche und öffentliche Dienstleistungen von höchster Qualität garantiert, die auch im internationalen Vergleich beste Noten erhalten. Dazu, meine sehr verehrten Damen und Herren, heisst es, Sorge zu tragen.

Eine Bundesvorlage, über die wir am 19. Mai abstimmen werden, macht mir diesbezüglich grosse Sorgen, es ist die Steuerreform und AHV-Finanzierung «STAF». Mit dieser Reform entzieht man der Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen zwischen 2 und 3 Milliarden Franken.

Zu dieser Reform sei man durch den internationalen Druck, durch die Androhung von Wirtschaftssanktionen seitens OECD und EU gezwungen. Bei den bis heute praktisch nicht besteuerten 20 000 Statusgesellschaften ist das sicher der Fall, das ist unbestritten. Aber doch nicht bei allen übrigen 380 000 Unternehmen, die schon heute nach internationalem Recht korrekt besteuert werden.

Der vorgesehene Totalumbau der schweizerischen Unternehmensbesteuerung macht aus dieser Bundesvorlage – und dies aus einer ausschliesslich inhaltlichen Betrachtungsweise und nicht aus politisch geprägter Sicht – ein Hochrisikovorhaben für die Finanzen der öffentlichen Hand, vor allem auf kommunaler Ebene.

Waren bei der von den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern deutlich abgelehnten Unternehmenssteuerreform III noch die Steuerausfälle ein Thema, so werten die politischen Exponenten von links bis rechts den Kompromiss mit der AHV-Finanzierung als grossen Erfolg. Es ist auch aus meiner Sicht ein Erfolg. Sogar ein für die Schweiz fast einmaliger überparteilicher Kompromiss. Lassen wir die Diskussion um die Einheit der Materie einmal beiseite.

Aber, und dieses Aber ist laut und deutlich: Komplett vergessen dabei gingen in der politischen Auseinandersetzung die enormen Steuerausfälle, welche durch die Kombination von steuerpolitischen Massnahmen und kantonalen Gewinnsteuersatzsenkungen entstehen. Die in dieser Kombination in der Schweiz entstehenden Disparitäten können auch nicht durch Kompensationsmassnahmen und Ausgleichssysteme aufgefangen werden.

Die direkten Steuern, die ausschliesslich der Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen dienen, beinhalten auch unsere Löhne. Damit sind wir, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie und ich, direkt betroffen. Als Präsident einer Dachorganisation von öffentlich Bediensteten fühle ich mich verpflichtet, Sie auf diese Problematik aufmerksam zu machen.

Bei einer Stadt oder Gemeinde beläuft sich der Finanzierungsanteil der direkten Steuern am Gesamthaushalt zum Teil auf 40 Prozent und mehr. Werden diese direkten Steuern nun durch die Auswirkungen der Steuerreform und AHV-Finanzierung in Verbindung mit kantonalen Gewinnsteuersatzsenkungen stark reduziert, dann werden wir öffentlich Bediensteten dies direkt zu spüren bekommen.

Es ist kaum anzunehmen, dass als Erstes Steuererhöhungen bei den natürlichen Personen, bei Bürgerinnen und Bürgern, folgen werden, um die Finanzierungslücken, welche durch die Steuerausfälle bei der Unternehmenssteuer entstehen, zu schliessen. Solche Steuererhöhungen sind immer mit einem politischen Risiko verbunden, denn dazu braucht es eine Volksabstimmung. Also verbleiben nur noch die Möglichkeiten von Sparmassnahmen und von Leistungsabbau – etwas, das wir aus der Vergangenheit schon zur Genüge kennen.

Es stellt sich auch die grundsätzliche Frage: Haben wir nicht bereits heute ein im internationalen Vergleich sehr grosszügiges Steuersystem? Dieses grosszügige Steuersystem wird es in Kürze voraussichtlich ermöglichen – wie bei einer Grossbank geschehen –, dass eine international zu leistende Strafzahlung von 5 Milliarden Franken wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung praktisch als geschäftsmässig begründeter Aufwand von den ordentlichen Steuern abgezogen werden kann.

Versuchen Sie doch mal, meine sehr verehrten Damen und Herren, einen Strafzettel von ihren ordentlichen Steuern abzuziehen und schauen Sie dann, wie die Steuerbehörde reagiert. Dieses Finanzinstitut verdankt übrigens seine heutige Existenz den Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, denn diese haben das Unternehmen während der Finanzkrise mittels Bereitstellen von Milliarden vor dem Untergang gerettet. So nebenbei noch erwähnt, betrifft dies eine Grossbank, deren 13 Konzernleitungsmitglieder im Jahr 2018, inklusive Boni, 101 Millionen Franken abkassiert haben und deren Konzernchef die schweizerische Politik in einem Zeitungsinterview aufgefordert hat, den Staat zu verschlanken.

Darf eine Steuerreform, welche die Unternehmen betrifft, zu einem Hochrisiko für die Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen werden und schlussendlich wegen fehlender Mittel die Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern infrage stellen? Die Beantwortung dieser Frage überlasse ich gerne Ihnen, verbunden mit der Bitte, gut zu überlegen, ob Sie am 19. Mai bei der Beantwortung der Abstimmungsfrage Steuerreform und AHV-Finanzierung «STAF» ein JA oder ein NEIN in die Urne legen.

Das nach den letzten repräsentativen Umfragen nun fast als sicher geltende JA zur Steuerreform und AHV-Finanzierung wird in Kombination mit den darauffolgenden kantonalen Steuergesetzrevisionen die Finanzierungsfragen im Service public deutlich verschärfen. Sparmassnahmen, welche auf diese Reform zurückzuführen sind, lehnen wir bereits heute entschieden ab. Kehren wir zurück zu unserem Tagesgeschäft.

Sozialpartnerschaft

Die konsensorientierte Sozialpartnerschaft ist eine der Kernkompetenzen unserer Dachorganisationen und den angeschlossenen Verbänden. Auf diesem Weg konnten in den vergangenen Jahren vielerorts Erfolge erzielt werden, was zu klaren Verbesserungen der Anstellungsbedingungen in den betroffenen Kantonen, Städten oder Gemeinden führte.

Mit wachsender Besorgnis stellen wir heute allerdings bei einigen Kantonen und Städten auf Seiten der Arbeitgeberin eine Abkehr vom klassischen Modell der konsensorientierten  Sozialpartnerschaft fest. Dies führt zu einer nur noch sehr eingeschränkten Mitwirkung der Arbeitnehmenden bis hin zum totalen Verlust der Mitsprache bei Entscheidfindungen im Anstellungsbereich. Mit Ausnahme des Kantons Solothurn, wo die Sozialpartnerschaft klar und eindeutig in einem öffentlich-rechtlichen Gesamtarbeitsvertrag geregelt ist, steht diese in anderen Kantonen und Gemeinden auf sehr wackligen Füssen. Sie funktioniert in der Regel nur so gut, wie es die Arbeitgeber zulassen.

Weil auch bei mir in der Stadt Biel diesbezüglich bei der Arbeitgeberin Zerfallserscheinungen aufgetreten sind, haben wir uns, nach vorgängig heftigem Widerstand des Personalverbandes, gemeinsam mit der Arbeitgeberin darauf geeinigt, eine Prozessdefinition vorzunehmen und die verschiedenen Phasen der sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen aufzuzeigen und gemeinsam zu vereinbaren. Wir hoffen, den in Biel mit der Arbeitgeberin vereinbarten Prozess der Sozialpartnerschaft auch als sozialpartnerschaftliches Modell für Öffentliches Personal Schweiz (ZV) einsetzen zu können.

Rechtsschutz

Auch heute möchte ich die Gelegenheit nutzen und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Personalverbände, darauf aufmerksam machen, wie wichtig der Rechtsschutz für unsere Mitglieder ist resp. geworden ist. Vermehrt stellen wir fest, dass sich Personalangelegenheiten, die sich zunächst als einfach zu lösen darstellen, zu länger anhaltenden Rechtsfällen entwickeln. Unser Sekretariat kann die Fälle im Sinne einer rechtlichen Erstberatung einschätzen, doch entwickeln sich die Angelegenheiten rechtlich weiter, ist ein Rechtsschutz gefordert, der die Ressourcen der rechtlichen Erstberatung von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) übersteigt.

Ich spreche aus meiner reichen Bieler-Erfahrung. Wir sind dem Rechtsschutzkollektiv von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) angeschlossen, welches in den letzten Jahren mehrmals erfolgreich eingesetzt werden konnte. Aufgrund der gemachten Erfahrungen könnten wir uns in Biel eine Verbandsarbeit ohne arbeitsrechtlichen Rechtsschutz nicht mehr vorstellen.

Personelle Erneuerung

Nebst unseren Tagesgeschäften, dazu gehören die aktive Unterstützung unserer Verbände mittels diverser Dienstleistungen, die Mitwirkung in der Ebenrainkonferenz, in der parlamentarischen Gruppe für Arbeit, als Beobachter im Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und die Mitwirkung in unserer europäischen Dachorganisation CESI, die sich aktiv für die Interessen der öffentlich Bediensteten in Europa einsetzt – und in diversen Sektoren gehört auch die Schweiz dazu –, steht die personelle Stärkung und Erweiterung unseres Vorstandes inklusive Geschäftsleitung im Vordergrund.

Es ist für die Zukunft von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) wichtig, dass sich Leute aus unseren Reihen, aus den Mitgliedsorganisationen, für solche Aufgaben zur Verfügung stellen. Wir sind sehr froh, dass wir Ihnen heute Kolleginnen und Kollegen, welche bereit sind, sich für die Verbandsarbeit zur Verfügung zu stellen, für die Wahl in den Vorstand vorschlagen können.

Schlussfazit

Öffentliches Personal Schweiz (ZV) ist an allen nationalen Fronten des Service public präsent und muss dies zu seiner Stärkung nutzen können. Die Einflussnahme auf Entwicklungen, die für den öffentlichen Dienst schädlich sein könnten, ist nur durch ein starkes Engagement an diversen Fronten möglich.

Verhandlungs- und Durchsetzungskraft erreichen wir nur, wenn wir uns in kantonalen und kommunalen Solidargemeinschaften organisieren und uns schweizerisch und europäisch vernetzen. Diese Ziele können wir in dem von uns gelebten Milizsystem aber nur erreichen, wenn es uns gelingt, die personellen Ressourcen zu stärken.

Die Anstellungsbedingungen im öffentlichen Sektor haben sich nicht, wie dies aufgrund der guten Schweizer Wirtschaftslage und den zumeist positiven Rechnungsabschlüssen in Kantonen, Städten und Gemeinden hätte erwartet werden können, gut weiterentwickelt. Es ist unsere Aufgabe, auf den Abbauprozess im öffentlichen Sektor noch stärker Einfluss zu nehmen. Unser volles Engagement zugunsten der öffentlich Bediensteten an allen Fronten des Service public ist auch in Zukunft dringend notwendig. Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

Nachtrag

Am 19. Mai 2019 nahm das Schweizer Stimmvolk die Steuerreform und AHV-Finanzierung «STAF» deutlich an. Dies bedeutet, dass die Kantone nun die «STAF» umsetzen müssen. Bei einigen Entlastungsmassnahmen besteht für die Kantone ein gewisser Spielraum. Bei den Gewinnsteuersätzen sind die Kantone völlig frei und können bei deutlichen Satzsenkungen grossen Schaden am Steuersubstrat anrichten. Es ist im Interesse der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen, diesen Prozess kritisch mitzuverfolgen und wenn notwendig, sich mit der allfälligen Unterstützung eines Referendums auseinanderzusetzen. Als Beispiel möchte ich die Kantone Bern und Solothurn erwähnen, wo hauptsächlich aufgrund der Gewinnsteuersatzsenkungen die zur Abstimmung vorgelegten Steuergesetzrevisionen abgelehnt wurden.




Solidarität für einen starken Service public

Es ist wirklich nicht einfach in den Jahresberichten von neuen positiven, motivierenden Ergebnissen aus unserer standespolitischen Arbeit zu berichten. Die Arbeitgeber machen es uns und unseren Mitgliedsorganisationen im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Arbeit wirklich nicht leicht. Wir sind sehr froh, dass wir wenigstens mit verbandsinternen Projekten Positives berichten können, denn der standespolitische Teil des Rückblicks gibt zu grossen Sorgen Anlass.

Positive Rechnungsergebnisse durch Sparen beim Personal

Die öffentlichen Haushalte sehen sich seit vielen Jahren einem immer mehr wachsenden Spardruck ausgesetzt. In zahlreichen Kantonen, Städten und Gemeinden wurden auch im letzten Jahr wieder positive Rechnungsergebnisse erzielt. Wer aber gehofft hat, dass das Sparen beim Personalbudget der Kantone und Städte nun ein Ende hat oder zumindest ausgesetzt würde, hat sich gewaltig getäuscht.

Auch dieses Jahr muss bereits wie in den Vorjahren die Feststellung gemacht werden, dass nicht nur die überraschend besser ausgefallenen Steuereinnahmen, sondern die harten Sparmassnahmen beim Personal einer der wesentlichen Faktoren war, der das Rechnungsergebnis positiv beeinflusst hat.

Blick in die finanzielle Zukunft macht Sorgen

Wirft man einen Blick in die Finanzpläne der Kantone, Städte und Gemeinden sieht man bezüglich der finanziellen Entwicklung ein sehr kritisches Bild. Trotz leicht verbesserten Wirtschaftsprognosen werden keine Steuermehrerträge erwartet. Die Schweiz hat einen kleinen Binnenmarkt und hängt wirtschaftlich zu einem wesentlichen Teil vom Export ab. Dieser wiederum steht in einem direkten Verhältnis zum Schweizerfranken. Desto stärker sich der Schweizerfranken währungstechnisch gegenüber den ausländischen Währungen verhält, desto weniger Schweizerprodukte können ins Ausland verkauft werden.

Die Währungspolitik der Nationalbank stellt die Schweizerische Exportindustrie vor fast unlösbare Probleme. Vielfach können grössere Aufträge nur noch mit Rabatten verkauft oder gehalten werden. Auf diese Weise resultieren jährlich Währungsverluste in Milliardenhöhe. Diese Währungsverluste haben nicht nur einen Einfluss auf die Arbeitsplätze im Exportsektor, sondern auch einen direkten Bezug zu den öffentlichen Finanzen; in Kantonen, Städten und Gemeinden, welche von der Exportindustrie abhängig sind, werden hohe Steuereinbussen zu verzeichnen sein.

Unternehmenssteuerreform III / Abstimmungserfolg durch ZV-Engagement

Den direkten Steuern, der Hauptressource für die Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen, gehen jährlich etliche hundert Millionen Franken verloren. Durch den interkantonalen Steuerwettbewerb, unterstützt durch die Bundessteuerpolitik, können die direkten Steuern aus Sicht der Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen langsam aber sicher mit einem immer knapper werdenden Rohstoff verglichen werden.

Kein «race to the bottom» bei den Gewinnsteuersätzen

Das gewaltige NEIN zur Unternehmenssteuerreform III zeigt jedoch deutlich auf: Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erwarten, dass sich auch die Schweizer Unternehmen angemessen und solidarisch an der Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen beteiligen. Wir fordern deshalb die Kantone auf, in Bezug auf die Absenkung der Gewinnsteuersätze zur Vernunft zurückzukehren und sich nicht an diesem «race to the bottom» zu beteiligen, ansonsten in den von starken Gewinnsteuersatzsenkungen betroffenen Kantonen drastische Sparmassnahmen auf Stufe Kanton und Gemeinden, welche wiederum die öffentlichen Dienstleistungen, das Personal und schlussendlich die Bevölkerung treffen, unumgänglich würden.

Es ist uns in dieser Referendumsabstimmung gelungen, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern aufzuzeigen, was für Konsequenzen sie bei einer Annahme der Unternehmenssteuerreform III zu tragen hätten. Dies war nur möglich, weil sich die grossen Dachorganisationen des öffentlichen Dienstes gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund und den grossen Städten dieser Reform entgegenstellten und dadurch auch eine grosse medienwirksame Plattform geschaffen werden konnte.

Von den Wirtschaftsverbänden wurde kürzlich vom Staat mehr Verständnis für die Wirtschaft gefordert. Aber trat nicht gerade im Abstimmungskampf um die Unternehmenssteuerreform III deutlich zu Tage, dass es gerade bei den grossen Wirtschaftsverbänden an einem gesunden Staatsverständnis mangelt? Anders ist das bis zuletzt engstirnige, kompromisslose Festhalten an der Reformvorlage kaum zu erklären. Es muss uns nun gelingen, die Bundesbehörden zu überzeugen eine ausgewogene Nachfolgesteuervorlage auszuarbeiten.

Diese darf nicht wieder Steueroptimierungsinstrumente, welche wie in der abgelehnten Vorlage zu unkontrollierbaren Mitnahmeeffekten führten, im Angebot haben. Zusätzlich sollten Massnahmen enthalten sein, welche die Kantone zu einer vernünftigen Gewinnsteuersatzpolitik anhalten.

In der föderalen Struktur unseres Landes ist dies keine leichte Aufgabe, ich fordere deshalb Euch als Vertreterinnen und Vertreter von kantonalen und kommunalen Verbänden auf, Euren Einfluss in diesem Sinne geltend zu machen.

Anstellungsbedingungen verschlechtern sich kontinuierlich

Es ist unschwer festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Entwicklung in der beruflichen Vorsorge die Gesamtanstellungsbedingungen von Kantons- und Gemeindeangestellten seit Jahren einem schleichenden Abbauprozess ausgesetzt sind.

Vielerorts gibt auch der Zustand der Sozialpartnerschaft Anlass zu grosser Sorge. Ein Zeichen, dass sich die Sozialpartnerschaft in einer Krise befindet sind Protestveranstaltungen. Eine dieser Protestveranstaltungen fand am 8. November 2016 in Aarau statt. Mehrere Tausend Aargauer Staatsbedienstete protestierten gegen die Sparmassnahmen des Regierungsrates und gegen weitere Einschnitte in der Budgetberatung des grossen Rates. Stellvertretend für viele andere zitiere ich aus dem Jahresbericht des Präsidenten des Aargauer Staatspersonalverbandes. Dieser Bericht hat mich zutiefst beeindruckt.

«Die Massnahmen im Personalbereich wurden letztlich weniger heiss gegessen als sie angerichtet worden waren. Gleichwohl resultierte eine weitere Lohnnullrunde – wen wunderts angesichts der Entwicklung in den vergangenen Jahren. Und es wird auf absehbare Zeit nicht besser. Der Spardruck nimmt angesichts zunehmender struktureller Defizite und schwieriger wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter zu – und damit auch der Druck auf das Staatspersonal. Alles in allem herrscht beim Aargauer Staatspersonalverband der Eindruck vor, dass der Regierungsrat noch immer keine plausible und vor allem auch keine mehrheitsfähige Strategie hat, wie er die strukturellen Defizite im Staatshaushalt zu beseitigen gedenkt. Dabei hätte der Aargau eine Finanzpolitik verdient, die sowohl in guten als auch in schlechten Zeiten mit Augenmass und Weitblick statt mit Kurzsichtigkeit und Tunnelblick funktioniert. Es geht um Zahlen und Fakten, es geht aber auch um Vertrauen und gerade dieses wurde im Berichtsjahr nicht gefördert. Ein Beispiel: Die Einführung der Gebührenpflicht für die Parkplätze des Staatspersonals unter gleichzeitigem Verzicht für die Parkplatzgebühren der Parlamentsmitglieder des Grossen Rates. Nichts Weltbewegendes aber ein Beispiel eines «Nebenkriegsschauplatzes» die es dem Staatspersonal langsam «z’verleide» machen. Wichtig wäre, dass die Sozialpartnerschaft nicht bloss ein Lippenbekenntnis bliebe, sondern als solche gelebt würde.»

Eine weitere eindrückliche Protestveranstaltung die ich erwähnen möchte, fand am 20. April in St. Gallen statt. Es demonstrierten auch hier mehre Tausend Staatsbedienstete gegen Sparmassnahmen und für die staatliche Ausfinanzierung der Pensionskasse. Die andauernde, nicht zuletzt auf eine durch die Steuerpolitik verursachte und sich in den letzten Jahren stetig verschlimmernde Finanzknappheit, hat zu einer deutlichen Verhärtung der Fronten in der sozialpartnerschaftlichen Auseinandersetzung geführt. Umso unverständlicher, dass die Kantone im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III bereit waren, die grossen und unabsehbaren Risiken von enormen Gewinnsteuersatzsenkungen und der damit einhergehenden Steuerausfälle einzugehen.

Solidarität

Was bei meinem damaligen Eintritt in den öffentlichen Dienst noch selbstverständlich war, nämlich der Beitritt zu einer Gewerkschaft oder einer Personalorganisation, gehört heute fast zu einer Seltenheit. Auch mit viel Überzeugungsarbeit ist es nur noch sehr schwer möglich, Neueintretende und vor allem jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Notwendigkeit eines Eintritts in eine Personalorganisation oder Gewerkschaft zu überzeugen. In den letzten Jahren können die schweizerischen Gewerkschaften und leider auch wir bei Öffentliches Personal Schweiz (ZV) eine Stagnation, ja sogar eine leicht rückläufige Tendenz in den Mitgliederzahlen feststellen. Einige unserer Mitgliedsorganisationen können aber erfreulicherweise von diesem Trend ausgenommen werden.

Die Individualisierung der Gesellschaft hinterlässt hier ihre deutlichen Spuren. Der persönliche Erfolg jedes Einzelnen steht bei Vielen heute klar im Vordergrund. Die Freizeitbeschäftigungen, die Hobbies nehmen immer mehr Raum ein. Wieso soll ich mich in meiner Freizeit in einer Personalorganisation, einer sog. Solidargemeinschaft mit standespolitischen Fragen herumschlagen?

Eine weitere Feststellung hat auf dieses Verhalten sicher auch ihren Einfluss. Seit über 10 Jahren sehen wir uns zunehmend einem staatskritischen Trend ausgesetzt. Die meisten Kantone, Städte und Gemeinden haben seit Jahren mit ihren Finanzen zu kämpfen. Seit vielen Jahren bleibt uns Personalorganisationen nichts mehr Anderes übrig, als im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen die früher mühsam erkämpften guten Anstellungsbedingungen zu verteidigen.

Eine positive Weiterentwicklung der Anstellungsbedingungen ist aufgrund des Verhaltens der Arbeitgeber und dem politischen Spardruck, zurzeit kaum mehr möglich. Das Erhalten von Anstellungsbedingungen als Erfolg und Argument für den Eintritt in eine Personalorganisation zu verwenden, ist schwierig und vermag sicher nicht alle zu überzeugen.

Es braucht deshalb heute dringend eines neues Bewusstsein von Solidarität eine Art neue Motivation. Eine Überzeugung, dass im Kollektiv und besonders im öffentlichen Dienst viel erreicht und im positiven Sinne verändert werden kann. Die Erfahrungen zeigen deutlich auf: Im Kollektiv sind wir stark, Einzelkämpfer stehen auf verlorenem Posten.

Unterstützung bei Verbandsführung

Die geschilderte Entwicklung hat auch dazu geführt, dass viele Kleinstverbände in ihrer Existenz bedroht sind. Vor allem ist das Finden von Nachfolgeregelungen in den Vorständen zu einem grossen Problem geworden. Da eine Verbandsführung auch administrative Aufgaben mit sich bringt, welche nebst anderen Überlegungen, vielfach ein Hauptargument für die Ablehnung einer Vorstandsaufgabe ist, haben wir uns entschlossen, Verbände, die sich in einer solchen mitunter auch existenzbedrohenden Notlage befinden, dies ist selbstverständlich nur zeitlich befristet möglich, auch administrativ zu unterstützen.

Schlussbemerkungen

Im vergangenen Verbandsjahr war Öffentliches Personal Schweiz (ZV) auf nationaler und internationaler Ebene präsent:

  • Auf nationaler Ebene in erster Linie im Rahmen der Aktivitäten der Ebenrainkonferenz.
  • Mit den Präsidien in den Ebenrainarbeitsgruppen Soziale Sicherheit und der Versicherungsgruppe.
  • Mit der aktiven Mitarbeit in der Arbeitsgruppe Bildung und der Arbeitsgruppe Service Public.
  • Mit der Teilnahme an den Plenumssitzungen der Ebenrainkonferenz.
  • Mit der Teilnahme an den Vorstandssitzungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes im Rahmen des Beobachterstatus.
  • Mit Beiträgen in der ZV-Info durch die Frauengruppe
  • Mit der Erarbeitung eines Kommunikationskonzepts.
  • Mit dem Abhalten von Regionalkonferenzen.
  • Mit der aktiven Mitarbeit in unserer europäischen Dachorganisation CESI.
  • Mit der Beratung von Mitgliedsorganisationen in personalrechtlichen oder organisatorischen Angelegenheiten und der beruflichen Vorsorge.

Die Wahrnehmung all dieser vielseitigen Aktivitäten ist nur möglich, wenn bei allen Beteiligten persönliche Überzeugung und Motivation vorliegt. All diese Aktivitäten haben ein Ziel: Die Stärkung der Position der öffentlichen Bediensteten der Schweiz im Rahmen ihrer Arbeit und den Anstellungsbedingungen.

Ich möchte die Gelegenheit nützen und allen Beteiligten, ob Geschäftsleitung, Vorstand, Sekretariat oder Mitglied, die dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen und sich dadurch auch in den Dienst von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes stellen, herzlich zu danken.