Jedes Geld ist eine Chance

Wir glauben, dass alle die Möglichkeit haben sollten, ihr Geld professionell anzulegen und Renditechancen an den Finanzmärkten zu nutzen. Darum können Sie bei der Bank Cler bereits ab 1 Franken Startkapital von den Vorteilen einer professionellen Vermögensverwaltung profitieren – und als Mitglied von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) zusätzlich von Vorzugskonditionen.

Unsere Anlagelösungen sind Strategiefonds gemäss Kollektivanlagengesetz, die es in verschiedenen Strategien gibt. Darum wählen Sie zuerst gemeinsam mit Ihrem Berater die Anlagestrategie, die zu Ihnen passt. Danach legen unsere erfahrenen Finanzprofis Ihr Kapital gemäss dieser Strategie an. Wir investieren nach dem Best-in-Class-Ansatz in Fondsanteile – neutral und unabhängig von Fondsgesellschaften. Wir berücksichtigen grundsätzlich nachhaltig agierende Unternehmen und Organisationen.

Sie bleiben flexibel: Sie können jederzeit anpassen, wie viel und wie oft Sie in Ihre Anlagelösung investieren. Ganz bequem auch mit einem Dauerauftrag. Denn so bauen Sie Ihr Vermögen regelmässig und langfristig auf. Käufe und Verkäufe sind gebührenfrei, und wenn Sie Ihre Anlagestrategie ändern möchten, kostet Sie das ebenfalls nichts.

Auch für Ihre Altersvorsorge

Mit der «Anlagelösung Vorsorgesparen» können Sie Ihre Vorsorgegelder in Wertschriften investieren und damit Ihre Chancen auf eine bessere Rendite Ihrer Altersvorsorge erhöhen. Weil Sie dabei in der Regel über längere Zeit investieren, fallen kurzfristige Kursschwankungen weniger ins Gewicht und Sie können eher einen günstigen Verkaufszeitpunkt abwarten.

Beratung ist das Wichtigste

Welche Anlage für Sie persönlich die beste ist, finden wir im persönlichen Gespräch heraus. Wenn wir so eine langfristig tragfähige Basis geschaffen haben, stehen die Chancen gut, dass Sie mit Ihren Anlagen langfristig gute Renditen erzielen können.

So ist jedes Geld eine Chance. Der erste Schritt, um diese Chance zu nutzen, ist eine persönliche Beratung.
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Disclaimer
Diese Angaben dienen ausschliesslich Werbezwecken. Für die Strategiefonds verweisen wir auf den Prospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen. Sie können diese kostenlos auf unserer Website unter www.cler.ch sowie in Papierform in allen Geschäftsstellen der Bank Cler, bei der Fondsleitung oder bei der Depotbank beziehen.

Bei der Bank Cler bekommen Sie mehr!

1927 gehörte der Schweizerische Gewerkschaftsbund zu unseren Gründern. Bis heute pflegen wir partnerschaftliche Beziehungen zu Verbänden und Gewerkschaften. Als Mitglied von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) profitieren Sie darum von exklusiven Konditionen, z. B. 25% Rabatt auf Depotgebühren und Courtagen.
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Kommentar zur parlamentarischen Initiative Bortoluzzi: Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG (12.414)

In der Sitzung vom 26.September 2019 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats beschlossen, der parlamentarischen Initiative Bortoluzzi keine Folge zu geben und die Behandlung einer inhaltlich identischen Motion (16.3350) der nationalrätlichen Schwesterkommission zu sistieren. Beide Vorstösse haben zum Ziel, den Mindestzinssatz und den Mindestumwandlungssatz aus dem BVG zu streichen.

Die Kommission begründet das derzeitige Nichteintreten auf die Motion der Schwesterkommission damit, dass das Thema in den kommenden AHV- und BVG-Diskussionen ohnehin auf den Tisch kommen würde. Travail.Suisse empfiehlt die parlamentarische Initiative mit Verweis auf den Reformvorschlag der Sozialpartnerkonferenz abzulehnen.

Vorab ist zu begrüssen, dass die Ständeratskommission zuerst eine breite Evaluation der verschiedenen Lösungsvorschläge vornehmen will und nicht einfach einen Schnellschuss abfeuert. Rein technisch-methodisch betrachtet, könnte ich den Ansatz, versicherungstechnische Parameter nicht mehr im BVG zu regeln, durchaus befürworten, aber nur dann, wenn gleichzeitig im BVG ein konkretes, quantitatives Leitungsziel definiert wird.

In der Bundesverfassung (BV; SR 101) ist in Art. 113 festgelegt, dass der Bund Vorschriften über die berufliche Vorsorge zu erlassen hat und dabei fünf Grundsätze beachten muss, u.a. dass die berufliche Vorsorge zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen soll (Art. 113, Abs. 2 lit. a BV). Was heisst das nun genau?

Gemeinhin geht man davon aus, dass dieses qualitative Leistungsziel mit einem Ersatzeinkommen aus erster und zweiter Säule in der Höhe von 60 Prozent des letzten versicherten Lohns erreicht werden kann. Aus meiner Sicht ist die Fixierung eines quantitativen Leistungsziels im BVG absolut zentral, weil die Sozialpartner und mit ihnen die Vorsorgewerke damit verpflichtet wären, alle versicherungstechnischen Parameter auf die Erreichung dieses Leistungsziels auszurichten.

Klammerbemerkung: Aus den Abstimmungen zur Initiative AHV+ und zur Reformvorlage Altersvorsorge 2020 müsste meines Erachtens in einer neuen BVG-Reformvorlage noch eine zweite klare Rahmenbedingung geschaffen werden, nämlich, dass die Leistungen im Kapitaldeckungsverfahren ohne Umverteilung finanziert werden müssen.

Wenn man sich die Mühe nimmt und die verschiedenen, bereits auf dem Tische liegenden Reformvorschläge zur 2. Säule genauer anschaut, muss man feststellen, dass nur der Schweizerischen Pensionskassenverband (ASIP) in seinem Reformvorschlag ein quantitatives Leistungsziel vorsieht (60 Prozent des letzten AHV-Lohns). Die Finanzierung im Kapitaldeckungsverfahren ohne Umverteilung sieht expressis verbis nur die Initiative «Vorsorge Ja – aber fair» vor.

Meine Befürchtung ist nun – und dies gilt auch für den Vorschlag aus den Sozialpartnerverhandlungen –, dass in den kommenden Diskussionen über die Reform der beruflichen Vorsorge vor allem über versicherungstechnische Parameter debattiert und gestritten wird, anstatt eine Konvention darüber anzustreben, wo denn die genaue Grenze des verfassungsmässigen Leistungsziels liegen müsse. Aber genau dies wäre die zentrale gesellschafts- und sozialpolitische Frage. Steht das Ziel fest, ist der Weg dazu schon fast zweitrangig. Seien wir ehrlich, wer durchschaut das Zusammenspiel der versicherungstechnischen Parameter so genau, dass er deren Wirkung im Einzelnen und im Zusammenspiel wirklich ermessen kann? Ich hab das früher schon mal gesagt und wiederhole es, der technische Zins oder der Umwandlungssatz usw. sind technische Faktoren, die meines Erachtens ungeeignet sind für eine politische Diskussion über Altersvorsorge. Das zweite aus meiner Sicht wichtige Reformziel, dass alle Leistungen im Kapitaldeckungsverfahren und ohne Umverteilungseffekte zu finanzieren sind, dürfte kaum umstritten sein.

Was kann unser Beitrag zur Lösungsfindung sein? (Mit uns meine ich den Verband Öffentliches Personal Schweiz.) Ich meine, dass wir in den kommenden Diskussionen über eine neue Reform der beruflichen Altersvorsorge die Gralshüter des Leistungsziels «60 Prozent des letzten AHV-Lohns» und einer «Finanzierung ohne Umverteilungseffekte» sein müssten, und dass es im Weiteren aber den Vorsorgeeinrichtungen und ihren versicherungstechnischen Experten sowie den Aufsichtsbehörden überlassen werden sollte, mit welchen Parametereinstellungen die genannten Ziele erreicht werden. Womit wir wieder beim Titel wären. Im Prinzip lag der damalige Nationalrat Bortoluzzi mit seiner parlamentarischen Initiative zumindest teilweise richtig, aber ohne verbindlich festgelegtes Leistungsziel ist sein Lösungsvorschlag für die wirtschaftliche Sicherheit im Alter und damit für uns alle brandgefährlich.




Renten sollen bis 15 Prozent sinken

In der Sonntagsausgabe der NZZ und der Basler Zeitung vom 12. Mai 2019 hat Armin Müller einen Vorschlag des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP zur Sanierung der 2. Säule behandelt. Konkret solle der gesetzliche Mindestumwandlungssatz nach dem Vorschlag des ASIP schon 2021 von heute 6.8 auf 5.8 Prozent gesenkt werden. Daraus würde eine um 15 Prozent tiefere Jahresrente resultieren. Dank Kompensationsmassnahmen sollen die Renten gemäss ASIP aber trotzdem nicht sinken.

Im Detail sieht der Plan des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP Folgendes vor:

  • Früherer Sparbeginn mit 20 statt erst mit 25 Jahren
  • Erhöhung der Altersgutschriften, gestaffelt nach Alter, von 7 auf 9 Prozent bei den 25- bis 34-Jährigen, von 10 auf 12 Prozent bei den 35- bis 44-Jährigen und von 15 auf 16 Prozent bei den 45- bis 54-Jährigen. Bei den Älteren bliebe der Satz wie bis anhin bei 18 Prozent.
  • Einheitliches Pensionsalter 65
  • Erhöhung des obligatorisch versicherten Jahreslohns durch einen Koordinationsabzug von 60 Prozent des AHV-Lohns

Für die Übergangsgeneration der Jahrgänge 1956 bis 1965, die von der Rentensenkung betroffen wären, jedoch nicht mehr selber genügend Alterskapital aufbauen könnten, sieht der Vorschlag des ASIP Kompensationseinlagen vor. Mit diesen soll das ursprüngliche Leistungsziel zumindest gewahrt, bei einem Realzins von 0.7 Prozent sogar übertroffen werden können.

Ring frei also zur nächsten Runde in den Reformbemühungen in der Altersvorsorge. Der Vorschlag des ASIP basiert aus meiner Sicht auf zwei zentralen Grundsätzen: a) Behebung der Umverteilung von Aktivversicherten zu Rentnern und b) Wahrung des Leistungsziels. Zurzeit geistern noch verschiedene andere Reformvorschläge in der Presse herum, wie zum Beispiel die «Volksinitiative Vorsorge – aber fair» von Josef Bachmann (Sendung 10vor10 vom 28.1.19). Was diesen Vorschlägen abgeht, ist ein klares Bekenntnis zum Leistungsziel, wonach aus AHV und BVG-Rente 60 Prozent des letzten versicherten Lohns erzielt werden sollen. Zumindest für mittlere und tiefere Einkommen und damit für die Mehrheit der Arbeitstätigen ist dieses Leistungsziel jedoch existenziell.

Wie ist der Vorschlag des ASIP zu werten? Wäre es die Lösung des genialen Ansatzes? Ja, aber! Der Vorschlag des ASIP hat auch seine Kehrseite, und man kann sich – auch ohne prophetische Fähigkeiten – die Gegnerschaft jetzt schon ausrechnen: Die höheren Lohnabzüge führen zu einem tieferen Netto-Haushaltseinkommen, die höheren Sparbeiträge verteuern den Produktionsfaktor Arbeit, die Frauen müssten die Kröte der Erhöhung des Pensionsalters um ein Jahr schlucken, und die Teilzeitverdienenden blieben auch mit einem Koordinationsabzug von 60 Prozent immer noch unterversichert. Viele Jäger also für einen Hasen. Und dennoch meine ich, dass eine Revision der beruflichen Altersvorsorge auf der Basis des ASIP-Vorschlags basieren müsste. Es ist auch klar, dass dieser Vorschlag politisch nur eine Chance haben kann, wenn die Mehrkosten dieser Lösung in anderen Bereichen zumindest zu einem gewissen Teil wieder kompensiert werden können. Ich denke da an die Steuerpolitik («STAF» lässt grüssen), aber beispielsweise auch an die Lohnpolitik der Sozialpartner. Dass Handlungsbedarf in der ersten und zweiten Säule besteht, ist unbestritten. Ring frei also zur nächsten Runde (nach «STAF»), hoffentlich mit fairen Kämpfern und einem weisen Schiedsrichter (Stimmvolk). Und das Ziel, auch des ASIP-Vorschlags, ist eigentlich klar und steht im Widerspruch zum zi-tierten Titel: Keine Rentensenkungen um 15 Prozent, sondern ein gesichertes Einkommen im Alter basierend auf einer stabilisierten ersten und einer selbsttragenden zweiten Säule.