Nein zur Altersvorsorge 2020: Quo vadis?

Das Reformpaket Altersvorsorge 2020 ist an der Urne gescheitert. Als Befürworter der gescheiterten Vorlage liegt die Versuchung nahe, die Verantwortung für eine neue Vorlage allein den Gegnern der Vorlage zuzuspielen. Sollen die doch eine bessere Lösung finden. Nur, die Sache ist viel zu wichtig, als dass die Verantwortung zur Lösungssuche für eine neue Revisionsvorlage im Bereich der Altersvorsorge weiter im Pingpong hin und her geschoben werden darf.

An den Anfang meiner Überlegungen möchte ich eine Grundannahme stellen: Die erste und die zweite Säule basierten immer schon auf einer Konvention über die wirtschaftliche Existenzsicherung im Alter. Es sind eigentliche Generationenverträge, die nun an ihre Grenzen gestossen sind und deshalb erneuert werden müssen. An der Akzeptanz der ersten und zweiten Säule, an ihrer Zweckbestimmung – der wirtschaftlichen Existenzsicherung im Alter – hat sich durch die Abstimmung am 24. September 2017 weder in der breiten Bevölkerungsschicht noch der classe politique, so hoffe ich wenigstens, grundsätzlich etwas geändert.

Aus den Abstimmungen zu AHVplus und nun zur Altersvorsorge 2020 lässt sich meines Erachtens eines klar erkennen: Umverteilungseffekte sind nicht mehrheitsfähig. Konkret heisst das: Eine neue Vorlage muss in der ersten Säule ohne Leistungsausbau auskommen. Und die AHV muss langfristig stabil finanziert sein. Die zweite Säule muss in den gesetzlichen Mindestanforderungen so ausgerichtet werden, dass die Renten grundsätzlich ausfinanziert sein müssen. Als dritter Eckpunkt muss das Leistungsziel, wonach aus der Summe von AHV- und BVG-Rente nach der Pensionierung ca. 60 % des letzten versicherten Einkommens zur Verfügung steht, weiterhin Bestand haben.

Lösungsmodelle gesucht

Die «Preisfrage» ist nun, wie erreicht man das Leistungsziel mit den obigen Anforderungen? Wenn man Umverteilungseffekte in der zweiten Säule ausschliessen will, könnte man sich folgendes Modell vorstellen: Die Rentenversprechen dürften höchstens noch auf einem «risikolosen» Zinssatz beruhen. Der Zinssatz für das Sparkapital der Aktiven wird ohnehin jährlich neu festgelegt. Basierend auf ihrem Jahresergebnis würde jede Kasse jedes Jahr einen einheitlichen Zinssatz festlegen und anteilsmässig auf die Sparkapitalien der Aktivversicherten und, zum Beispiel in Form von variablen Rentenzuschüssen, auf die Rentner verteilen. Der Umwandlungssatz müsste in der Folge drastisch gesenkt werden. Um das Leistungsniveau dennoch halten zu können, müsste jeder und jede aktiv Versicherte deutlich mehr Kapital ansparen. Dies kann nur mit einem längeren Sparprozess und/oder höheren Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen erreicht werden. Beides birgt Sprengstoff: Eine Verlängerung des Sparprozesses kann realistischerweise nur höheres AHV- und Pensionsalter bedeuten. Höhere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge lassen sich sozial- und wirtschaftsverträglich vermutlich nur über jene Beträge finanzieren, die für Lohnwachstum reserviert sind oder in den jährlichen Lohnrunden vereinbart werden. Dies würde allerdings zu einer Stagnation der Nettolöhne über eine noch unbestimmte Zeit führen. Für die älteren Jahrgänge, denen zu wenig Zeit als Aktive verbleibt, um tiefe Umwandlungssätze mit zusätzlichem Ansparen von Alterskapital zu kompensieren, die bei einem Systemwechsel im oben beschriebenen Sinn «in die Röhre gucken» würden, müsste wiederum eine Auffangregelung gefunden werden. Das vom Volk versenkte Reformpaket Altersvorsorge 2020 enthielt dazu meines Erachtens eine gute Lösung (spezifische Beiträge an die Kassen, finanziert aus dem Risikofonds).

Dieses Modell hat (mindestens) einen grossen Haken: Wenn Umverteilungseffekte in einem Kapitaldeckungssystem, wie der 2. Säule, prinzipiell ausgeschlossen werden sollen, kann dies eigentlich nur funktionieren, wenn die Leistungsversprechen auf einem risikolosen Zinssatz basieren (0 bis 1 Prozent). Eine Senkung des Technischen Zinssatzes hat indessen immer auch Kostenfolgen für die Pensionskassen, weil ein tieferer technischer Zinssatz zu einem höheren Barwert der Verpflichtungen führt (Barwert: heutiger Wert zukünftiger Zahlungen, unter Annahme einer bestimmten Verzinsung). Gemäss einer Faustregel sinkt der Deckungsgrad um bis zu 5 Prozentpunkte, wenn der technische Zinssatz einer Pensionskasse um 0.5 Prozentpunkte reduziert wird. Wenn nun ein risikoloser technischer Zinssatz angestrebt wird, ist dies wahrscheinlich in allen Pensionskassen nur – so paradox das klingt – mit risikobehafteten Anlagen und wohl zumindest teilweise über Sanierungsbeiträge finanzierbar. Ersteres steht grundsätzlich in Widerspruch zu den Schutzzielen im BVG. Vor diesem Hintergrund halte ich es für unabdingbar und ich hab das auch früher schon mal postuliert, dass, nun halt im Rahmen der Aufräumarbeiten nach dem Volksnein zum Reformpaket Altersvorsorge 2020, das heutige System der 2. Säule umfassend kritisch überprüft wird. Ist das System der 2. Säule, so wie es heute rechtlich definiert ist, überhaupt noch geeignet und in der Lage, die sozialpolitischen Ziele zusammen mit der, vom System her hoffentlich unbestrittenen, 1. Säule zu erfüllen?

Schlussbemerkung

Was bleibt als Fazit? Welche Lösungen auch immer das nächste Reformpaket beinhaltet: Wenn wir an einem existenzsichernden Einkommen aus der ersten und zweiten Säule als Gesellschaft festhalten wollen, müssen wir auch für die Finanzierung der Leistungen sein. Es braucht einen neuen Generationenvertrag, welcher nach bewährtem Muster auf die Solidarität sowohl zwischen den Generationen als auch zwischen hohen und tieferen Einkommen und ebenso auf die Sozialpartnerschaft zählt. Es braucht meines Erachtens aber auch die Bereitschaft, das heutige System der 2. Säule kritisch zu hinterfragen. Ohne Kompromissbereitschaft wird’s aber so oder so wieder nichts.




Rentenreform: eine verpasste Chance

Die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 ist in einer sozialen Perspektive ein schmerzhafter Rückschlag. Oder genauer: Eine verpasste grosse Chance für soziale Fortschritte.

Die Vorlage hätte für viele Jahre eine solide Finanzierung der AHV gebracht. Und das Rentensystem wäre sozial modernisiert worden, mit Vorteilen für fast alle.

Das Nein hat es viel leichter

Das Abstimmungsresultat bestätigt einmal mehr, dass es, wenn es um die Renten geht, das Nein viel leichter hat als ein Ja zu einer Veränderung. Schaut man genauer hin, so waren es allerdings schwergewichtig sozialpolitische Argumente, die zu einem Nein führten. Die Wirtschaftsverbände beliessen es mit ihrer Kampagne nicht dabei, die Generationen gegeneinander aufzuhetzen. Sie und die mit ihnen verbündeten Rechtsparteien hatten Verbesserungen für die Rentner immer bekämpft. Jetzt warben sie mit dem Slogan „Rentner bestrafen“ für das Nein, weil die Rentnerinnen und Rentner den Zuschlag nicht bekämen. Viele Ältere, die Mühe haben, mit der Rente über die Runden zu kommen, folgten dieser Parole. Das aber spricht nicht für schlechtere, sondern für bessere AHV-Renten für alle. Den Gegnern der Vorsorgereform wird ihre eigene Kampagne noch auf die Füsse fallen.

Auch viele Frauen stimmten Nein, weil sie die Heraufsetzung des Rentenalters nicht akzeptieren konnten. Dies umso weniger, als die Frauen in der Schweiz noch immer deutlich weniger verdienen als die Männer. Die auch Jahrzehnte nach Annahme des entsprechenden Verfassungsartikels nicht realisierte Lohngleichheit war und bleibt auch in der Rentenfrage ein wichtiger Faktor bei der Meinungsbildung.

Protest gegen Pensionskassen

Für grossen Unmut sorgten in Diskussionen regelmässig auch die sich unabhängig von der gesetzlichen Regelung ständig verschlechternden Pensionskassenrenten. Sie bewogen nicht wenige, aus Protest ein Nein in die Urne zu legen.

Wenn es eine unmittelbare Lehre aus dem Abstimmungsresultat gibt, dann jene, dass die Finanzierungsvorlage für einmal besser abgeschnitten hat als die Rentenvorlage. Früher war das anders. Im Ergebnis heisst das nichts anderes, als dass eine Mehrheit für eine Zusatzfinanzierung für die AHV in Reichweite wäre. Ob die politische Weisheit und Weitsicht vorhanden ist, sich in einem ersten Schritt auf eine reine Zusatzfinanzierung zu konzentrieren, ist allerdings zweifelhaft. Realisierbar wäre sie rasch, vorausgesetzt der politische Wille wäre da, wenn sie mittels der im Abstimmungskampf kaum bestrittenen Lohnpromille realisiert würde. Denn dafür wäre keine obligatorische Volksabstimmung nötig.

Die Renten weiter verteidigen

Für die Gewerkschaften bleibt klar, dass sie die Renten gegen jeden Abbau verteidigen werden. Der knappe Misserfolg vom Sonntag ändert nichts daran, dass die gewerkschaftlichen Abstimmungserfolge gegen den Rentenabbau in den Jahren 2004 und 2010 viel grösser waren (mehr als zwei Drittel bzw. über 70% Nein). Die Sieger vom Sonntag werden bald an ihre Grenzen stossen.

Trotz des Rückschlags vom Sonntag bleibt eine starke AHV ein zentrales Ziel des gewerkschaftlichen Kampfs. Schon die Einführung der AHV vor siebzig Jahren wurde nur möglich, weil die Arbeiterbewegung sich trotz vieler Niederlagen nicht entmutigen liess und weiter kämpfte. Die Volksinitiative AHVplus hatte vor einem Jahr in der Volksabstimmung einen Ja-Anteil von gut 40% erreicht. Bei der Altersvorsorge 2020 waren es jetzt fast 48%.

Das Ziel besserer AHV-Renten bleibt für die Zukunft aktuell. Unabhängig von der verpassten Chance vom Sonntag. Dafür sorgen allein schon die wegen der tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten sinkenden Renten der Pensionskassen. Und die steigenden Krankenkassenprämien, die den AHV-Renten davonlaufen.




Die Rentenreform III

Wir wissen: AHV und BVG Renten sind unterfinanziert. Jedes Jahr ohne Korrektur verschlechtert den Deckungsgrad, das heisst: Einnahmen und Ausgaben geraten mehr und mehr aus dem Gleichgewicht. Daraus folgt: Sehr dringliches Handeln ist nötig. Jedes Jahr des Zuwartens verteuert die Lösung des Problems. Der einzige Grund für die Unterfinanzierung ist die zunehmende Lebenserwartung. Die Ausrede, dass der heute zu geringe Kapitalzins eine wesentliche Rolle spiele, stimmt nur dann, wenn die Teuerung grösser als der Kapitalzins ist, was seit dem Jahr 2009 nicht mehr der Fall ist!

Was sind die Hauptgründe für das Fiasko der Rentenreformen I und II?

Anstatt nur allein die Renten ins Gleichgewicht zu bringen, sollten die Reformen gleichzeitig umstrittene alte Probleme lösen, mit dem Argument, damit zusätzliche befürwortende Stimmen zu gewinnen. Diese Zusätze sind aber wesentlich weniger dringend als das Hauptproblem und sind in der Refom III konsequent wegzulassen! Einzelne Nachträge zur Reform können später, falls überhaupt nötig, zur Abstimmung gebracht werden.

Die heute gültigen Rentengesetze für AHV und BVG haben sich bewährt!

Darauf beruht die vorliegende Reformvorlage, welche ausschliesslich zum Ziel hat, die Finanzierung in ein stabiles Gleichgewicht zu bringen und dabei die Besitzstände auch der zukünftigen Rentenbezüger zu wahren. Sie könnte wesentlich kurzfristiger zur Abstimmung gebracht werden als Reformvorlage II und dank Vereinfachungen eher die Zustimmung der Bevölkerung finden.

Worüber sollte in der Rentenreform III abgestimmt werden?

In der AHV und der beruflichen Vorsorge:

  • Erhöhung des Rentenalters für Frau und Mann um 1 Jahr und dies so rasch als möglich. Dies bringt wesentlich grössere Kosteneinsparungen und alle Aktiven sind gleichermassen an der Problemlösung beteiligt!
  • Die Gleichstellung des Rentenalters Mann/Frau ist vorerst zurückstellen.

In der AHV:

  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sind bis zum finanziellen Gleichgewicht gleichmässig zu erhöhen. Dies muss die Grundfinanzierung der AHV bleiben (Umlagefinanzierung).
  • Für künftige Rentenbezüger: Alle vorgesehenen Leistungsverbesserungen zurückstellen, jedoch den Besitzstand sicherstellen.
  • Keine weitere rentenbedingte Erhöhung der Mehrwertsteuer!

In der beruflichen Vorsorge:

  • Obligatorium: Mindestzinssatz und Renten-Umwandlungssatz wie vorgesehen anpassen.

Das Weglassen aller für die Erreichung des finanziellen Gleichgewichts nicht grundlegenden Änderungen in den Reformen I und II, ermöglicht den Abstimmenden, das Ziel klar zu erkennen. Die verschiedenen in den Reformen I und II eingebauten Elemente, wie die Korrektur des Rentenalters Mann/Frau, die Rentenerhöhung um 70 Franken für Neurentner, der Einbezug der Mehrwertsteuer und die verschiedenen Kleinkorrekturen haben den meisten Stimmbürgern die Sicht auf das Wesentliche und die Übersicht über die Zusammenhänge versperrt und den Reformgegnern Ansätze für Kritik geboten. So könnte das «CHF 70-Problem» differenzierter über Ergänzungsleistungen gelöst werden.

Insbesondere muss klar gemacht werden, dass die Erhöhung des Rentenalters für beide Geschlechter «Das Kernthema» und wesentlich wichtiger als die Gleichschaltung der Rentenalter ist.




Altersvorsorge 2020: Renten sichern

Am 24. September 2017 stimmt das Volk über die Altersvorsorge 2020 ab. Ziel der Vorlage ist, die Renten langfristig zu sichern und die Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Die Vorlage sieht vor, dass Massnahmen in der beruflichen Vorsorge und eine gleichzeitige Erhöhung der AHV-Renten das Niveau der Altersrente erhalten. Die wichtigsten Änderungen finden Sie in der folgenden Tabelle.

Die AHV und die Pensionskassen sollen Rentnern ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen – insbesondere jenen, die während der Erwerbstätigkeit nicht in eine private Vorsorge investieren konnten. Als Leistungsziel sollen die erste und zweite Säule ca. 60 % des letzten versicherten Einkommens zur Verfügung stellen. Unter anderem aufgrund der demographischen Entwicklung und der tieferen Rendite auf Kapitalanlagen (der Pensionskassen) ist dieses Leistungsziel langfristig gefährdet und eine Reform notwendig.

1. Säule – AHV

Die AHV zeichnet sich durch ihr solidarische Finanzierung aus, indem alle Erwerbstätigen auf ihrem vollen Lohn Beiträge bezahlen, die Höhe der Rente jedoch plafoniert ist. So wird sichergestellt, dass nach der Pensionierung alle, unabhängig von ihrer früheren Tätigkeit zumindest über ein bescheidenes Einkommen verfügen.

Das System hat sich bewährt. Eine Revision ist nun nötig, weil seit der Einführung dieser Sozialversicherung die Menschen älter werden und somit länger eine Rente beziehen. Gleichzeitig gehen in Kürze die ersten geburtenstarken Jahrgänge («Baby-Boomer») in Pension, womit der finanzielle Aufwand steigt und die finanziellen Beiträge sinken. Es ist deshalb eine bescheidene Zusatzfinanzierung notwendig, um die soliden finanziellen Grundlagen erhalten zu können und die Renten langfristig zu sichern.

Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sollen um je 0.15 %, die Mehrwertsteuer ab 2021 um 0.3 % erhöht werden. Zusätzlich werden die Kosten mit 0.3% aus den Mehrwertsteuer-Prozenten für die IV gedeckt; diese waren bis Ende 2017 befristet, wären nun ausgelaufen und sollen stattdessen in die AHV umgeleitet werden. Im Gegenzug werden die AHV-Renten um 70 Franken monatlich erhöht und längerfristig gesichert.

2. Säule – berufliche Vorsorge

Die Pensionskassen sehen sich seit geraumer Zeit mit tieferen Renditen auf ihren Kapi-talanlagen und der demographischen Entwicklung konfrontiert. Um das finanzielle Gleichgewicht der Pensionskassen zu sichern, sollen einerseits der Umwandlungssatz stufenweise von 6.8 Prozent auf 6 Prozent reduziert und gleichzeitig die Altersgutschriften der Altersgruppen 35-44 und 45-54 erhöht werden. Für die Übergangsgeneration ab Alter 45 sind zudem zur Wahrung des Besitzstands Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds an die Vorsorgeeinrichtungen vorgesehen, welche infolge einer Anpassung des Mindestumwandlungssatzes das Leistungsniveau zugunsten der Personen garantieren müssen, die ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Änderung das 45. Altersjahr vollendet haben.

Die zweite Säule muss sich ausserdem den gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. So entscheiden sich heute sowohl Frauen als auch Männer vermehrt für Teilzeitarbeit, was aufgrund des Koordinationsabzugs zu einer tieferen PK-Rente führt. Mit dem in der Reform vorgesehenen variablen Koordinationsabzug wird dieser Entwicklung Rechnung getragen.

Auch im Hinblick auf die Pensionierung haben sich die Bedürfnisse geändert. So will heute eine Mehrheit der Arbeitnehmenden den Zeitpunkt der Pensionierung flexibel wählen können. Die Reform nimmt diesen gesellschaftlichen Wandel auf und ermöglicht, den Übertritt in die Rente flexibel und persönlich zu gestalten – sei es mit einer frühzeitigen Pensionierung, der Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus oder einer Teilzeitlösung vor oder nach dem Rentenalter für einen sanften Übergang vom Erwerbsleben in die Pension.

So wäre nach Annahme der Reform eine flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren möglich; ein Teil der Rente kann vorbezogen oder aufgeschoben werden.

Empfehlung

Öffentliches Personal Schweiz (ZV) unterstützt die Reform Altersvorsorge 2020 klar. Auch wenn die Erhöhung des Rentenalters der Frauen, trotz weiter bestehender Lohnungleichheit, ein Wermutstropfen ist, ist es hinsichtlich der höheren Lebenserwartung der Frauen ein akzeptabler Vorschlag.

Mit der Vorlage Altersvorsorge 2020 konnte ein Kompromiss gefunden werden, bei dem die finanzielle Belastung aller Beteiligten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in einem vertretbaren Verhältnis zur langfristigen Sicherung der Altersvorsorge steht. Eine Übersicht finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Insbesondere für jene Arbeitnehmende, die keine private Vorsorge ansparen konnten und deshalb auf existenzsichernde Beiträge aus der ersten und zweiten Säule angewiesen sind, muss die Reform angenommen werden.
Die Altersvorsorge 2020 besteht aus zwei Vorlagen, welche miteinander verknüpft sind. Eine Vorlage regelt sämtliche Massnahmen zur Sicherung der Renten in der ersten und zweiten Säule, die andere regelt die Zusatzfinanzierung der AHV. Für eine Annahme der Reform sind deshalb 2 x JA zur Altersvorsorge 2020 notwendig.