Recht

Vorholen von Arbeitszeit

Wird ein Betrieb oder eine öffentliche Verwaltung über Weihnacht/Neujahr geschlossen, kann der Arbeitgeber für diese Arbeitstage eine sogenannte Vorholzeit vorsehen. Für die freien Tage müssen dann keine Ferientage verwendet werden, sondern die Soll-Arbeitszeit wird während dem Jahr um die entsprechende Arbeitszeit erhöht. Die Rechtsberatung von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) wurde mit der Frage konfrontiert, wie …

mehr