Datenschutz und Drohnenfliegen

Interview mit Prof. Dr. iur. Beat Rudin, Datenschutzbeauftragter des Kantons Basel-Stadt.

Und was tun Sie in Ihrer Freizeit?

Ich arbeite sehr viel und publiziere gerne. In der Freizeit habe ich früher viel Sport gemacht, insbesondere Basketball, Joggen und Volleyball, heute bin ich mehr mit dem E-Bike unterwegs. Im Frühling fahre ich dann wieder sehr gerne mit meiner Harley aus. Ich geniesse es, im Frühling über die Pässe zu fahren, sobald sie offen sind. Die hohen Schneewände an den Strassenrändern sind wunderschön. Unvergesslich war auch eine dreiwöchige Fahrt ans Nordkap und zurück mit der Harley.

Als Basler bin ich natürlich auch begeistert an der Fasnacht. Ausserdem bin ich Hobbyfotograf und fliege gerne mit meiner Drohne.

Drohnenfliegen? Als Datenschutzbeauftragter?

Warum nicht? Ich bin technikbegeistert, ich kenne die Regeln und ich halte mich daran. Ich käme nicht auf die Idee, in der Verbotszone um einen Flugplatz zu fliegen. Ich fliege nicht über Menschenmengen und auch nicht bei der Nachbarin vor dem Fenster herum. Mit den heutigen Drohnen kann man wunderbare Luftbilder oder Landschaftsaufnahmen machen. In den Bergen beispielsweise oder bei Gewässern können Sie Aufnahmen machen aus Winkeln, die sonst nie möglich wären.

Aber Sie haben Recht: Ich werde immer wieder gefragt, ob Drohnenfliegen und Datenschutz zusammengehen. Im Moment reagieren die Leute zum Teil sehr aggressiv auf Drohnenflieger. Ich zeige ihnen dann gerne, was ich gerade mache. Zum Beispiel sehen sie dann bei einer Panoramaaufnahme von einer Schlossruine, wie winzig klein die Leute im Bild sind, wenn eine Drohne aus 150 Metern Aufnahmen macht. Ich frage sie dann, wieviel mal sie etwa schon am Rheinbord aus der Nähe mit einem Handy aufgenommen worden sind! Das dünkt mich problematischer – niemand käme aber auf die Idee, deshalb alle Handys verbieten zu wollen.

Wurden Sie als Datenschutzbeauftragter auch schon mit Fragen zum Drohnenfliegen konfrontiert?

Ja, eine Frau hat uns mal angefragt, ob sie eine Drohne vor ihrem Balkon mit dem Besen runterschlagen darf! Weil es ein privater Pilot ist, sind wir nicht zuständig. Aber ich denke, wenn eine Drohne so nahe fliegt, dass man sie mit einem Besen erreicht, dann verletzt der Pilot sicher Persönlichkeitsrechte … Aus juristischer Sicht wird es dann lustig, wenn er gegenüber der rabiaten Drohnen-Abwehrerin Schadenersatz geltend macht! Ausserdem führt die Polizei bei uns schon mal technische Versuche mit Drohnen durch. Das beschäftigt uns auch; da schauen wir dann gemeinsam mit ihr, in welchem Rahmen ein Einsatz von Drohnen rechtlich zulässig ist.

Vielen Dank für das Gespräch und viel Spass beim Drohnenfliegen.

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