Datenschutz und Drohnenfliegen

Interview mit Prof. Dr. iur. Beat Rudin, Datenschutzbeauftragter des Kantons Basel-Stadt.

Ist der Datenschutz auch zwischen Amtsstellen notwendig?

Ja. Ein öffentliches Organ darf Personendaten bearbeiten, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht und die Bearbeitung verhältnismässig ist. Das bedeutet, die Sozialhilfe darf Daten über die Bedürftigkeit, die Arbeitsfähigkeit und die Vermögenssituation einer Person bearbeiten. Sie darf Daten aber nur in Bezug auf die Bedürftigkeit der Antragssteller bearbeiten; die Daten dürfen nur an eine andere Amtsstelle weitergegeben werden, wenn dafür wiederrum eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht. 

Eine solche gesetzliche Grundlage besteht etwa für den Austausch von Daten mit der Steuerverwaltung. Wenn Sozialhilfe ausgerichtet wird, darf die Steuerverwaltung dies wissen. Umgekehrt darf die Sozialhilfe erfahren, wie hoch das steuerbare Vermögen und Einkommen einer Gesuchstellerin ist. Für die Datenbekanntgabe in beide Richtungen bestehen die nötigen gesetzlichen Grundlagen. Ohne solche Rechtsgrundlagen gibt es – bildlich gesprochen – eine Barriere zwischen den Ämtern und es dürfen keine Informationen weitergegeben werden.

Gehört auch die Kameraüberwachung im öffentlichen Raum in Ihren Aufgabenbereich?

Das gehört dann in unsere Zuständigkeit, wenn ein öffentliches Organ des Kantons oder einer Gemeinde die Kameraüberwachung betreibt. Erfolgt die Überwachung durch Private ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB zuständig.

Wann ist die Überwachung durch Kameras nötig?

Wir haben im Kanton Basel-Stadt eine gesetzliche Grundlage, welche die Videoüberwachung zulässt, wenn sie dem Schutz von Personen und Sachen vor strafbaren Handlungen dient. Gestützt darauf darf beispielsweise die Polizei einen Schalterraum oder die Aussenfassade eines Polizeipostens überwachen, das Kantonsspital den Lieferanteneingang zur Spitalapotheke oder die Gefängnisverwaltung bestimmte Räumlichkeiten und Gänge. Eine Voraussetzung für eine solche Überwachung ist ein zeitlich befristetes und öffentlich zugängliches Reglement, in dem der Zweck präzis umschrieben ist und klar geregelt ist, wie lange die aufgenommenen Daten aufbewahrt werden und wer die Daten unter welchen Umständen auswerten darf. Will ein staatliches Organ eine Überwachung installieren bzw. den Betrieb nach Ablauf der Bewilligungsfrist verlängern, muss es uns das Vorhaben zur Vorabkontrolle vorlegen.

Wo sind solche Kameras angebracht?

Die meisten Kameras findet man – wohl nicht überraschend – in Gefängnissen; auch die Museen – insbesondere das Kunstmuseum – haben sehr viele Kameras, die sie aber auch aus versicherungstechnischen Gründen benötigen.

Ausserdem hat die Steuerverwaltung Kameras, welche mit einem Alarmknopf verknüpft sind; sie zeichnen erst auf, wenn jemand bedroht wird und deshalb den Alarmknopf drückt. Die Aufnahme wird übertragen und eine Interventionsgruppe kann im Hintergrund prüfen, ob man eingreifen kann oder die Polizei rufen muss.

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