Datenschutz und Drohnenfliegen

Interview mit Prof. Dr. iur. Beat Rudin, Datenschutzbeauftragter des Kantons Basel-Stadt.

Was für Beschwerden gehen von Privaten ein?

Die Fragen, die uns vorgelegt werden, betreffen alle Bereiche in der Verwaltung, in denen Personendaten bearbeitet werden. Das geht von der Polizei über die Sozialhilfe, die IV-Stelle, das Statistische Amt, das ganze Schulwesen bis hin zu den Spitälern. Es gibt nur wenige Amtsstellen, die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe keine Personendaten bearbeiten müssen.

Was wird unter Personendaten verstanden?

Das sind alle Angaben, die auf eine Person beziehbar oder bezogen sind, also wenn man aufgrund der Daten oder Kontextinformationen Rückschlüsse zur Identität einer Person ziehen kann bzw. eruieren kann, um wen es geht. Das kann auch bei auf den ersten Blick scheinbar anonymen Daten der Fall sein, bei denen aufgrund eines Schlüssels oder anhand eines Vergleichs mit anderen Daten die betroffene Person bestimmt werden kann.

Was sind diesbezüglich die grössten Herausforderungen?

Eine sehr aktuelle Herausforderung stellt Big Data dar. Man meint, dass man bei Big Data anonyme Daten hat. Wenn aber viele solche «anonyme» Daten aus verschiedenen Quellen verknüpft werden, kann man sie schliesslich plötzlich doch einer Person zuordnen.

Was sind typische Beschwerden von Privaten?

Die sind sehr unterschiedlich. Meistens geht es um die Frage, ob eine Amtsstelle bestimmte Daten über eine Person erheben oder weitergeben darf. Nehmen wir zum Beispiel an, die Sanität wird von einer Frau gerufen, weil ihr Mann in ihrer Wohnung zusammengebrochen ist. Die Polizei geht mit, weil allenfalls die Wohnungstüre geöffnet werden muss, und sieht nun ein «Riesenpuff». Darf sie nun Fotos in der Wohnung machen? Handelt es sich bei dem alten Paar vielleicht um «Messis», die sie der KESB melden muss, weil sie der Hilfe bedürfen? Mit dieser Frage könnte die Frau sich dann an uns wenden, wenn die Polizistin trotz der Widerrede der Frau Fotos aufnimmt.

Andere Anfragen betreffen zum Beispiel den Arbeits- oder Sozialbereich. Muss eine Gesuchstellerin für die Sozialhilfe eine Generalvollmacht unterschreiben, damit die Sozialhilfe Erkundigungen bei anderen Amtsstellen, bei ihrer Ärztin oder beim Arbeitgeber einholen darf? Oder muss der Staatsangestellte eine Entbindung vom Arztgeheimnis unterschreiben, damit die Taggeldversicherung der Arbeitgeberin seinen Arzt befragen darf?

Und Anfragen von Amtsstellen?

Auch diese sind sehr unterschiedlich. Die Staatsanwaltschaft sucht zum Beispiel einen Mann zwischen 18 und 25 Jahren, ca. 180 cm gross mit einer Verletzung an der Hand, die er sich in einer Schlägerei zugezogen hat. Wenn die Staatsanwaltschaft nun vom Spital die Daten über alle Patientinnen und Patienten herausverlangt, die am Tag der Tat und den folgenden drei Tagen mit Handverletzung behandelt worden sind, dann bekommen sie auch Angaben von Kindern, Frauen, Senioren, die gar nicht zum Täterprofil passen – also Daten, die zur Aufgabenerfüllung gar nicht erforderlich sind. Das Spital fragt uns, ob es die verlangten Daten herausgeben müsse.  Wir empfehlen dem Spital in einem solchen Fall, die Staatsanwaltschaft aufzufordern, das Herausgabebegehren einzuschränken.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.