Starker Rückhalt für den Service public

Jahresbericht 2018

Die Unterstützung der Mitgliederverbände ist das Kerngeschäft von Öffentliches Personal Schweiz (ZV). Sei es als erste Anlaufstelle bei rechtlichen Problemen (von Verbänden oder Einzelpersonen) oder als Interessenvertretung auf politischer Ebene, indem Vorlagen mit negativen Auswirkungen auf die Anstellungsbedingungen des öffentlichen Personals bekämpft werden. Im Berichtsjahr waren die Altersvorsorge, die Steuervorlage, der Vaterschaftsurlaub und die Lohngleichheit aktuell. Intern beschäftigte sich Öffentliches Personal Schweiz (ZV) mit der langfristigen Nachfolgeplanung, welche den Erhalt eines starken Dachverbandes sicherstellen soll.

Die Arbeitsbedingungen des öffentlichen Personals werden zu einem erheblichen Teil von der finanziellen Situation des Gemeinwesens, dem die öffentliche Verwaltung dient, und den politischen Entscheidungen auf Bundesebene bestimmt. Öffentliches Personal Schweiz (ZV) setzt sich deshalb intensiv mit politischen Themen auseinander, die alle Arbeitnehmenden betreffen und negative (finanzielle) Auswirkungen auf die öffentliche Verwaltung haben. Im Berichtsjahr waren dies insbesondere die Entwicklungen im Bereich der Altersvorsorge und die Steuervorlage 17. Letztere führt zu Steuerausfällen, welche die finanziellen Perspektiven von Bund, Kantonen und Gemeinden verdüstern. Dies hatte bisher meist zur Folge, dass im Budgetierungsprozess die Ausgaben hoch und die Einnahmen zurückhaltend eingeplant wurden. Es ist nicht zu erwarten, dass sich diese Praxis nun ändert. Die Lohnentwicklung wird dadurch weiterhin gebremst, und die in den letzten 10 Jahren stetig gewachsene Kluft zwischen den Löhnen der öffentlichen Bediensteten und den privaten Arbeitnehmenden öffnet sich weiter. Das ist nicht gut.

Regionales und lokales Engagement

Es ist wichtig, dass sich Mitgliederverbände von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) in ihrer Gemeinde und in ihrem Kanton für die Interessen ihrer Mitglieder stark engagieren. Ein den lokalen Begebenheiten und Rahmenbedingungen angepasstes Handeln, die Nutzung persönlicher Kontakte und die zeitnahe Reaktion auf aktuelle Ereignisse machen sie erfolgreich. Dieses persönliche Engagement ist umso wichtiger, als langfristig tragfähige Lösungen besser im persönlichen Gespräch und im gegenseitigen Einvernehmen ausgearbeitet werden. Sozialpartnerschaftliche Gespräche auf Augenhöhe bauen das gegenseitige Vertrauen zwischen den Verhandlungspartnern auf und bilden so die Basis für gute Lösungen.

Öffentliches Personal Schweiz (ZV) unterstützt diese Arbeit seiner Mitgliederverbände. Unser Verband steht mit Rat und Tat – manchmal auch in finanzieller Hinsicht – zur Seite, berät in rechtlichen Belangen oder tritt an öffentlichen Veranstaltungen auf, sollte die Situation mal schärfere Worte oder ein härteres Vorgehen erfordern. Dies kann der Fall sein, wenn auf einer Seite die Gesprächsbereitschaft als Verhandlungsbasis fehlt oder das Parlament entgegen den Wünschen und Vorschlägen der Regierung zu keinen Zugeständnissen zugunsten des öffentlichen Personals bereit ist.

Dass teilweise ein rauer Wind in den öffentlichen Verwaltungen weht, zeigten die Berichterstattungen in den ZV Info-Ausgaben November und Dezember 2018. Passt Vorgesetzten einer ihrer Untergebenen nicht mehr, werden sie ihn los – sei es durch schlechte Mitarbeiterbeurteilungen oder angebliche Restrukturierungen. Alternativ wird auch schlicht und einfach eine Kündigung ausgesprochen – unabhängig davon, ob die notwendigen Voraussetzungen und Verfahrensschritte, welche das öffentliche Personalrecht vorschreibt, eingehalten wurden. Den betroffenen Mitarbeitenden bleibt die Wahl, die bittere Pille zu schlucken und sich nach einer neuen Stelle umzusehen, oder sich gerichtlich dagegen zu wehren – was aber immer mit einer erheblichen finanziellen und psychischen Belastung verbunden ist.

Tätigkeit von Öffentliches Personal Schweiz (ZV)

Die Verbandsführung beschäftigte sich im Berichtsjahr insbesondere mit den nachfolgenden Themen und Geschäften:

Volksabstimmungen und Initiativen

Steuerreform und AHV-Finanzierung

Wie die Unternehmenssteuerreform III hätte auch die Steuervorlage 17 dramatische Auswirkungen auf die Finanzen der öffentlichen Verwaltungen und den Service public. Steuererhöhungen, insbesondere bei den natürlichen Personen, wären die Folge. Öffentliches Personal Schweiz (ZV) und insbesondere Präsident Urs Stauffer wehren sich deshalb ungebrochen engagiert gegen die Nachfolgevorlage.

Im Herbst 2018 hat das Parlament nun die Reform der Unternehmensbesteuerung mit Massnahmen zur Finanzierung der AHV kombiniert. Sie wollen der Bevölkerung damit einen ausgewogenen Kompromiss vorlegen, welcher eine wettbewerbsfähige Besteuerung der Unternehmen und eine verlässliche Altersvorsorge zum Ziel hat. Die Vorlage soll der AHV zwar jährlich über CHF 2 Milliarden mehr Einkommen bescheren, ersetzt jedoch nicht die dringend notwendige strukturelle Reform der AHV.

Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, es kommt am 19. Mai 2019 zur Volksabstimmung.

Vaterschaftsurlaub

Im Juli 2017 konnte der Verein «Vaterschaftsurlaub jetzt! » die von ihm lancierte Initiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» einreichen. Er fordert einen vierwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub, der innerhalb eines Jahres seit Geburt des Kindes flexibel bezogen werden kann. Der Bundesrat empfahl die Initiative zur Ablehnung, die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat jedoch einen indirekten Gegenentwurf ausgearbeitet, welcher der Stossrichtung der Initiative recht gibt, aber nur einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vorsieht (vgl. dazu die ausführliche Berichterstattung in der ZV Info März 2019).

Das Anliegen wird von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) unterstützt; es ist ein wichtiger Schritt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit auch in Richtung einer tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann, welche von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) befürwortet wird. Öffentliches Personal Schweiz (ZV) wird sich deshalb auch am Vernehmlassungsverfahren zum indirekten Gegenentwurf beteiligen.

Altersvorsorge

Öffentliches Personal Schweiz (ZV) verfolgt die Entwicklungen in der Altersvorsorge und informiert dank Pensionskassenreferent Andreas Cabalzar regelmässig in der ZV Info über die Hintergründe.

Die gescheiterte Abstimmungsvorlage 2020 war umstritten; es war ein ausgewogenes Gesamtkonzept, ihre Gegner wollten jedoch eine bessere und nachhaltigere Lösung. An dieser wurde im vergangenen Jahr gearbeitet. Der Bundesrat hatte Ende Juni 2018 in einem Vorentwurf zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) Massnahmen beschlossen, welche in die Vernehmlassung geschickt wurden. Ob diese Vorlage mehrheitsfähig ist, wird sich zeigen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden im Frühjahr 2019 veröffentlicht. Bis Ende August 2019 darf ein Botschaftsentwurf des Bundesrates zur AHV 21 erwartet werden.

Öffentliches Personal Schweiz (ZV) wird diesen in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Ebenrain-Konferenz kritisch prüfen. In der Zwischenzeit gelangt die oben erwähnte, mit der Steuervorlage 17 kombinierte Reform der AHV-Finanzierung zur Abstimmung.

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