Lohnanspruch

Umverteilungseffekte

(k)ein Problem?

In der NZZ-Ausgabe vom 4. März 2016 äussert sich Thomas Schönbächler, CEO der Pensionskasse BVK (Vorsorgeeinrichtung der Angestellten des Kantons Zürich), zur Senkung des Technischen Zinssatzes (TZ) von 3.25 auf 2 Prozent, zu höheren Lohnabzügen und künftig tieferen Renten.

Soviel vorweg, die BVK liegt mit diesen Massnahme grundsätzlich im Trend, wobei ein TZ von 2 Prozent doch sehr weitgehend erscheint.

Worauf zielen die Massnahmen denn genau ab? Mit der Senkung des TZ sollen Pensionierungsverluste vermieden werden. Pensionierungsverluste entstehen durch Rentenversprechen, welche die steigende Lebenserwartung zu wenig berücksichtigen und vor allem durch einen zu hohen TZ, welcher aus den Kapitalerträgen nicht erwirtschaftet werden kann. Eine Rendite auf dem Gesamtvermögen einer PK von mindestens 3.25 Prozent lässt sich schwerlich erwirtschaften. Damit wird rasch klar: Damit der Deckungsgrad gehalten werden kann und letztlich auch um die finanzielle Stabilität einer Kasse nicht zu gefährden, muss das Sparkapital der Aktivversicherten deutlich tiefer als das Rentnerkapital verzinst werden. Der BVG-Mindestzinssatz (1.25 %) trägt dem Rechnung.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat 2013 die Pensionierungsverluste bei 27 Vorsorgeeinrichtungen untersuchen lassen, sie beliefen sich bei diesen Kassen auf insgesamt 480 Mio. Franken (2013). Gemessen an den Sparkapitalien der aktiven Versicherten betrug dieser Verlust 0.4 % (Medianwert). Die Frage ist nun, wie man damit umgehen will. Die Pensionierungsverluste dürften sich in der Regel durch die Anlageerträge finanzieren lassen. Ist dies also einfach ein Solidaritätsbeitrag, den halt jeder Aktive erbringen muss, von dem jeder später als Pensionierter oder Pensionierte selbst aber auch wieder profitieren kann? Oder sind diese Umverteilungseffekte als für die 2. Säule systemwidrig prinzipiell abzulehnen? Die Frage lässt sich wahrscheinlich nicht so einfach beantworten, zumindest nicht für jene, die keine Kapitalauszahlung anstreben.

Was klar ist, eine Reduktion des TZ führt zu einer Reduktion der Neurenten, zumindest wenn der Umwandlungssatz (UWS) so angepasst wird, dass er kostenneutral ist. Um das Leistungsniveau zu halten, oder doch zumindest nicht zu sehr zu senken, werden in der Regel gleichzeitig mit der Senkung des TZ und des UWS auch flankierende Massnahmen wie z.B. eine Verlängerung des Sparprozesses, höhere Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge usw. festgelegt. Diese Massnahmen zielen direkt auf den Sparprozess. Im Idealfall kann bis zum Ende der Karriere, dank dem höherem Sparkapital, die tiefere Verzinsung des Rentenkapitals resp. der tiefere UWS kompensiert werden. Es ist allerdings zu befürchten, dass v.a. für die älteren Jahrgänge unter den Aktivversicherten die Zeit nicht ausreichen wird, um die Folgen der Senkung des TZ resp. des UWS allein mit den flankierenden Massnahmen zu kompensieren. Ohne erhebliche freiwillige Sparbemühungen wird der Gürtel nach der Pensionierung bei vielen im Alter von heute 50+ enger zu schnallen sein, als dies zu Beginn der Karriere absehbar war. Eine gewisse Hoffnung besteht sicher darin, dass dank tieferer Sollrenditen und besseren Kapitalerträgen – never mind the markets – das Sparkapital der Aktivversicherten auch mal wieder etwas höher verzinst werden kann, als die heute üblichen 1.25 Prozent. 

Fazit

Eine Senkung des TZ auf ein Niveau von rund 2.5 Prozent ist meines Erachtens zur Vermeidung fortlaufender Pensionierungsverluste unumgänglich. Aber ebenso unabdingbar sind flankierende Massnahmen, welche den Sparprozess verstärken. Um ein genügendes Einkommen im Alter zu gewährleisten, dürfte zudem die Eigenverantwortung sprich die dritte Säule zunehmend gefragt sein.

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