Sie leben Ihr Leben – Sanitas gibt Ihnen Rückhalt

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HotelCard – Das «Halbtax» für Hotels

Ob Wellness, Städtetrip, Wandern oder «dolce far niente»: Mit der HotelCard profitieren Sie von bis zu 50% Rabatt in 500 ausgewählten Hotels in und um die Schweiz. Und das Beste: Die HotelCard amortisiert sich meist bereits mit der ersten Buchung, denn Sie sparen durchschnittlich 100 Franken pro Übernachtung. Einfach clever.

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Mit der HotelCard erhalten Sie Zugang zu exklusiven Rabatten in Hunderten Hotels in der Schweiz und im ganzen Alpenraum – und dies das ganze Jahr über. Vom einfachen Berggasthaus im Engadin bis zum luxuriösen Fünfsternehotel am Genfersee ist alles dabei, was das Reiseherz begehrt.Die HotelCard kann beliebig oft eingesetzt werden. So haben Sie immer einen Grund zu verreisen. Je öfter Sie verreisen, desto mehr sparen Sie: durchschnittlich 100 Franken pro Nacht. So wird sogar der Aufenthalt im Luxushotel erschwinglich!

Dafür steht HotelCard

  • Lokal und nachhaltig reisen: Wieso in die Ferne schweifen, das Gute liegt so nah! HotelCard-Mitglieder schonen nicht nur die Umwelt, sondern fördern auch das lokale Gewerbe.
  • Von der Schweiz, für die Schweiz: Das «Halbtax für Hotels» wurde 2009 gegründet, um die Auslastung von Schweizer Hotels in der Nebensaison zu verbessern. Auf hotelcard.ch bieten Hotels bis heute ihre freien Zimmer an und decken so ihre Fixkosten auch ausserhalb der Hochsaison.
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Herausforderungen stärken den Zusammenhalt

Die neue Art der Austragung und ein Themenschwerpunkt waren Besonderheiten der Delegiertenversammlung 2022. Anstatt der traditionellen, eintägigen Veranstaltungen wurde ein relativ kurzes Nachmittagsmeeting angeboten – dem Zeitgeist der Effizienz folgend. Themenschwerpunkt war der «Rechtsschutz für alle», dem die Delegierten nach intensiver Diskussion zustimmten. Wir sind ab kommendem Jahr noch etwas mehr schützende Personalverbände.

Veranstaltungsort war Aarau. Die aargauische Stadt hat sich von seiner schönsten Seite gezeigt, davon konnten sich die Delegierten bei einem Stadtrundgang gleich selbst überzeugen. Mit dem kompakteren Ablauf – die DV fand dieses Jahr nur am Nachmittag statt – wollte der ZV erreichen, dass möglichst viele Delegierte zur Tagung reisen. Denn trotz allem: Abwesenheiten vom Arbeitsplatz sind nicht so gern gesehen, so war es denn nur knapp ein halber Tag.

Hauptthemen waren der «Rechtsschutz für alle», die Wahlen des Gesamtvorstandes und die mögliche Digitalisierung der ZV Info.

Präsident Urs Stauffer eröffnete die Delegiertenversammlung 2022 und hiess alle Anwesenden in der Aula der Alten Kanti herzlich willkommen. Langsam, aber sicher sei wieder Normalität zu spüren, das physische Zusammenkommen sei nach Covid-Zeiten sehr wichtig, betonte Urs Stauffer.

Er freute sich, dass über 60 Delegierte, Ehrenmitglieder sowie in- und ausländische Gäste den Weg nach Aarau gefunden hatten, und begrüsste insbesondere den Stadtpräsidenten von Aarau, Dr. Hanspeter Hilfiker, den aargauischen Regierungsrat und Finanzdirektor Dr. Markus Dieth, den Ehrenvorsitzenden und offiziellen Vertreter des Beamtenbundes Baden-Württemberg (BBW), Horst Bäuerle, die Ehrenmitglieder Toni Isenschmid und Walter Schopferer, dann Adrian Wüthrich von Travail.Suisse und – last but not least – Johanna Bundi Ryser vom Verband der Schweizerischen Polizeibeamten VSPB.

Grussbotschaften

Dr. Hanspeter Hilfiker freute sich, im Namen des Stadtrates von Aarau die Grussbotschaft zu überbringen, und hiess alle Anwesenden in Aarau herzlich willkommen. In seiner Ansprache legte er das Augenmerk auf die Herausforderungen rund um die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes. Der Stadtrat hat 2020 die Smart-City-Strategie und eine Umsetzungsplanung für die Stadt Aarau beschlossen. Elektronische Dienstleistungen für EinwohnerInnen und Unternehmen sollen unabhängig der geltenden Öffnungszeiten (E-Governement) möglich sein. Zudem sollen die städtischen Daten zur freien Nutzung (Open Governement) zugänglich gemacht, die digitalen Fähigkeiten in Schul- und Lernkonzepten (Smart People) gefördert und ein digitales Parkleitsystem (Smart Parking) eingeführt werden. Der Stadtpräsident bedankte sich bei den Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst der Stadt Aarau und wünschte ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung des technologischen Fortschritts.

Im Namen des Kantons Aargau begrüsste Regierungsrat Dr. Markus Dieth die Anwesenden und sprach über seine Erfahrungen als Finanzdirektor des Kantons Aargau. In der letzten Zeit konnten gute Zahlen präsentiert werden. Es sei dem Kanton geglückt, CHF 1,2 Milliarden Schulden zurückzubezahlen. Zurzeit seien noch rund CHF 200 Millionen Schulden offen. Der Kanton sei deshalb auch für zukünftige Herausforderungen gewappnet. Als Finanzdirektor seien die Finanzen natürlich wichtig. Das Wichtigste für eine Unternehmung seien aber die Menschen! So sei er stolz, für 5000 Mitarbeitende verantwortlich zu zeichnen. Personalverbände spielen deshalb eine grosse Rolle; sie setzen sich für die Belange der Mitarbeitenden ein. Auch Regierungsrat Dr. Markus Dieth bedankte sich für die wertvolle Arbeit der Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes.

Statutarische Geschäfte

Präsident Urs Stauffer führte gewohnt zügig und versiert durch die statutarischen Geschäfte. Brigitte Wilkinson präsentierte den Delegierten das Rechnungsergebnis 2021. Im Budget 2021 war weder ein Verlust noch ein Gewinn vorgesehen; dies hat sich so nicht realisiert. Aufgrund der vielen Rechtsfälle, der neuen Aufwendungen für den Aufbau, die Nachführung und Gestaltung der Social-Media-Kanäle, die Unterstützung der Verbände beim Aufbau eigener Websites, den gestiegenen Aufwand im Sekretariat und den Mehrausgaben beim Posten Delegiertenversammlung 2021 (auf dem Pilatus) resultierte ein Verlust von CHF 30 802.03. Das stellt mit Blick auf die letzten Jahre, genauer Jahrzehnte, einen Einzelfall dar. Die Delegierten akzeptierten dies und nahmen die Jahresrechnung, nachdem Dr. Ruedi Bürgi den Revisorenbericht verlesen hatte, einstimmig an.

Für das Jahr 2023 wird ein Verlust von CHF 8000.00 budgetiert. Die Geschäftsleitung hat dabei vorsichtig budgetiert und insbesondere mit weiterhin erhöhten Ausgaben in der Rechtsberatung und bei den Social Media gerechnet. Das Budget wurde von den Delegierten mit 25 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.

Rechtsschutz für alle

Am intensivsten diskutiert wurde das Thema «Rechtsschutz für alle». Die Delegierten waren durch die Berichterstattung in der ZV Info, durch das ausführliche Schreiben der Geschäftsleitung an die Präsidien der Personalverbände wie auch durch bilaterale Kontakte zwischen Sekretariat und Personalverband über zentrale Fragen des Rechtsschutzes informiert.

Diskutiert wurde, ob es tatsächlich nötig sei, Rechtsschutz für alle anzubieten. Auch die Kosten waren ein zentrales Thema. Die Geschäftsleitung machte darauf aufmerksam, dass man in Fragen des Rechtsschutzes nicht einfach eine Erfolgs- oder Verlustrechnung führen könnte, sondern der Solidaritätsgedanke sei zentral. Selbstverständlich sei zu hoffen, dass man diese Versicherung nicht dauernd in Anspruch nehmen müsse; aber wenn es ein Mitglied trifft, dann hat es jedenfalls diese Sorge nicht und weiss, dass es anständig gegen den Arbeitgeber vertreten wird. Ganz abgesehen davon hat das Wissen des Arbeitgebers darum, dass jedes Mitglied von Öffentliches Personal Schweiz über Rechtsschutz verfügt, eine präventive Wirkung. Die Geschäftsleitung ist auch überzeugt, dass die jüngeren Mitarbeitenden den Rechtsschutz als Voraussetzung für den Verbandsbeitritt sehen. Die meisten Delegierten hat diese Argumentation letztlich überzeugt und die Versammlung stimmte mehrheitlich der Einführung von «Rechtsschutz für alle» zu.

Verabschiedung und Wahlen

Präsident Urs Stauffer verabschiedete Vorstandsmitglied Barbara Weilenmann, Vertreterin des Personalverbandes der Stadt Schaffhausen, und bedankte sich für die Arbeit im Vorstand von Öffentliches Personal Schweiz.

Die Delegiertenversammlung wählte Präsident Urs Stauffer (der in Aarau im Übrigen sein 20-Jahr-Dienstjubiläum als Präsident feierte) und alle bestehenden Mitglieder des Vorstandes einstimmig. Neu in den Vorstand wurden Annina Fricker vom Personalverband der Stadt St. Gallen und Dr. Markus Dürrenberger vom Baselstädtischen Angestellten-Verband (BAV) gewählt. Die Wiederwahl der Geschäftsleitungsmitglieder wie auch der beiden Revisoren erfolgte ebenfalls einstimmig.

Das ist an sich erfreulich, auch, dass sich die Geschäftsleitung wie faktisch der gesamte Vorstand erneut zur Wahl gestellt haben. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Einzelne bereits seit Jahrzehnten im Dienst sind, unentgeltlich, sich aber nicht mehr ewig zur Verfügung stellen werden. Auch dieser Daueraufgabe der Nachfolgeregelung widmet sich der ZV intensiv.

Digitalisierung der ZV Info

Es gibt lieb gewonnene Gewohnheiten, die man gelegentlich überdenken muss. Die ZV Info, unser Verbandsorgan, gibt es seit 100 Jahren. Damals waren das nur kurze Statements auf wenigen Seiten, wenn überhaupt, heute sprechen wir von monatlichen Ausgaben zwischen 20 und 30 Seiten, ergänzt durch Beiträge im Newsletter, in den Social Media und auf der Webpage.

Die ZV Info steht als Printausgabe auf dem Prüfstand. Die Geschäftsleitung will wissen, ob die Zeitschrift (gestützt auf verschiedene Überlegungen, auch aus Gründen der Umwelt) weiterhin als Printausgabe erscheinen soll oder ob sie ganz oder teilweise digitalisiert wird. Die Abklärungen werden dies zeigen; mit einem teilweisen Ersatz der Printausgabe durch digitale Medien ist aber in jedem Fall zu rechnen.

Delegiertenversammlung 2023

Für die Durchführung der nächsten Delegiertenversammlung hat sich die Stadt Zug beworben. Anhand eines kurzen Videos wurde gezeigt, worauf sich die Delegierten im Jahr 2023 freuen können. Zug hat so einiges zu bieten.

Das Datum der kommenden Delegiertenversammlung wurde noch nicht festgelegt. Öffentliches Personal Schweiz wird Sie zu gegebener Zeit wieder informieren.

Gabriela Sollberger,
Redaktorin ZV Info




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Wie flexibel ist ein Fondssparplan?

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Advent, Advent, ein Christbaum brennt

Wenn es draussen kalt und dunkel ist, wird es drinnen bei Kerzenschein und Guetzliduft so richtig gemütlich. Mit diesen Sicherheitstipps können Sie den Advent gefahrlos geniessen:

Damit der «brennende Adventskranz» nicht buchstäblich zur Realität wird, dürfen keine Zweige oder Deko-Gegenstände in gefährlicher Nähe zu den Kerzen sein. Stellen Sie den Kranz so auf, dass Kinder oder Haustiere ihn nicht herunterstossen können.

Raum verlassen – Kerzen löschen

Löschen Sie alle Kerzen, wenn Sie den Raum verlassen, und sei es nur für eine Minute. Denn manchmal dauert das kurze Gespräch mit der Nachbarin eben doch länger. Selbst ein Teelicht kann unter ungünstigen Umständen einen Wohnungsbrand auslösen.

Stellen Sie Ihren Weihnachtsbaum in einem stabilen, wassergefüllten Ständer auf und achten Sie auf Abstand zu brennbaren Gegenständen wie Vorhängen. Vergessen Sie auch das Giessen nicht, denn ein trockener Baum nadelt schneller – und er brennt wie Zunder. Spätestens ab Januar ist der Baum auf jeden Fall ausgetrocknet und entsprechend leicht entflammbar.

Wassereimer, Brandschutzdecke oder Feuerwehr

Halten Sie für den Fall der Fälle einen Eimer mit Wasser bereit. Kleine Feuer, wie ein brennender Adventskranz, lassen sich oft mit einer Brandschutzdecke ersticken. Wenn es ernst wird, alarmieren Sie unverzüglich die Feuerwehr unter der Nummer 118.

Kinder und Streichhölzer – das ist im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich. Halten Sie deshalb alle Zündmittel streng ausserhalb der Reichweite Ihres Nachwuchses. Und geben Sie ihm die Möglichkeit, die Experimentierfreude in geordneten Bahnen auszuleben, etwa bei einem Winterfondue an einer offiziellen Feuerstelle im Wald.

Fröhliche Weihnachten

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz

Wohnungsmieter können sich über eine Hausratversicherung mit ausreichender Deckung vor den Folgen von Bränden schützen. Prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob Ihre Versicherungssumme noch stimmt. Haus- oder Wohnungseigentümer benötigen zusätzlichen Versicherungsschutz. Und eine Privathaftpflichtversicherung ist für jedermann wichtig, insbesondere für Familien mit Kindern.

Möchten Sie mehr erfahren? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.




Haben Sie einen Notfallplan für Ihr Eigenheim?

Niemand denkt gern darüber nach, was eine Invalidität oder gar ein Todesfall für finanzielle Folgen haben kann. Aber wäre es nicht gut zu wissen, dass Sie und Ihre Familie auch dann im Eigenheim bleiben können?

Wohneigentum macht Freude, es gibt Freiheit und vermittelt Sicherheit. Es bedeutet aber auch Verantwortung – wie sorgen Sie für Ihre Familie vor, falls etwas Unvorhergesehenes passiert?

Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können

Oft ist eine Krankheit der Grund für eine Erwerbsunfähigkeit. Invalidenversicherung und Pensionskasse zahlen in diesem Fall eine Rente, die von Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation abhängt. Wer nach einem Unfall nicht mehr arbeiten kann, ist meist etwas bessergestellt.

Ist eine zusätzliche Absicherung nötig?

Ohne private Absicherung müssen Sie und Ihre Liebsten wahrscheinlich mit deutlich weniger Einkommen leben. Wie sieht dann die Tragbarkeit für das Eigenheim aus? Mögliche Deckungslücken bei einer Invalidität oder auch einem Todesfall lassen sich durch Erwerbsausfall- oder Todesfallrisikoversicherungen schliessen oder reduzieren. Insbesondere wenn Sie Vorsorgegelder für die Finanzierung bezogen haben, sollten Sie die zu erwartenden Leistungen prüfen. Dies gilt auch für die Pensionierung – sorgen Sie rechtzeitig im Rahmen der 3. Säule vor.

Einmal geregelt – für immer sicher?

Schauen Sie ihre persönliche Situation mit einem Spezialisten an – dann wissen Sie, welche Konsequenzen ein Notfall hätte und können entscheiden, ob und wie Sie das regeln wollen. Wiederholen Sie diese Standortbestimmung von Zeit zu Zeit – vor allem wenn sich Ihre finanziellen Umstände oder Ihre Lebenssituation verändern. Regeln Sie dann auch, wer und in welcher Form über Ihren Nachlass verfügen soll. Damit geben Sie Ihren Liebsten immer finanzielle Sicherheit.