Der Verkauf des Autos will gut vorbereitet sein. Wer den Aufwand nicht scheut und wichtige Punkte beachtet und, kann beim Privatverkauf mehr Geld erlösen als bei der Inzahlungnahme beim Händler.
Wer ein neues Auto kauft, hat in der Regel ein Problem. Wohin mit dem Alten? Die einfachste Variante: Der Händler – falls man das neue Auto bei einem gekauft hat – nimmt das alte Auto in Zahlung. Diese Variante macht am wenigsten Arbeit. Der Nachteil: Der Händler zahlt nur einen niedrigen Preis, da er von der Differenz zwischen Ankaufspreis und Verkaufspreis lebt. Anhören sollte man sich die Offerte des Händlers auf jeden Fall. Dabei ist von Vorteil, wenn man den Marktwert seines Autos kennt. Eine solche Fahrzeugbewertung kann man selbst online in wenigen Minuten durchführen, z.B. bei Eurotax. Das kostet weniger als CHF 20 und ist gut investiertes Geld. A propos investieren: Wer sein Auto verkaufen möchte, muss zuvor etwas Geld in die Hand nehmen: Gründlich innen und aussen reinigen ist Pflicht. Zudem ist zu überlegen, ob mit geringem Aufwand eine frische Motorfahrzeugkontrolle drin liegt. Ist das erledigt, geht es darum, den Wagen zu inserieren. Dabei haben Onlineportale den früher üblichen Kleinanzeigen in der Zeitung den Rang abgelaufen. Der Inserattext sollte Details zur Ausstattung und zur Service-Historie enthalten. Klar ist: Alle Angaben im Inserat müssen der Wahrheit entsprechen. Es weckt zudem Vertrauen, wenn das Inserat aussagekräftige Fotos enthält und Mängel nicht verschwiegen werden. Der Verkäufer ist zudem verpflichtet, erhebliche Mängel, z.B. einen grösseren Unfallschaden, unaufgefordert mitzuteilen.
Besichtigung gut vorbereiten
Auch die Besichtigung will vorbereitet sein: Potenzielle Käufer interessieren sich für Fahrzeugausweis, das Protokoll der letzten Fahrzeugprüfung und ein möglichst lückenlos geführtes Serviceheft. Belege über Wartungsarbeiten und Reparaturen fördern das Vertrauen ebenso wie ein sauberes, leer geräumtes Auto. Sicherheit geht vor: Vor der gemeinsamen Probefahrt sollte man sich den Führerausweis zeigen lassen. Besichtigung und Probefahrt dauern erfahrungsgemäss länger als gedacht. Eine Stunde vergeht dabei schnell. Ist man sich über den Preis einig geworden, sollte man auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag abschliessen. Beim Kauf von Privat wird in der Regel keine Garantieleistung gewährt. Der Käufer kann nur dann den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Auto eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Verkäufer einen Mangel verschwiegen hat.
Übergabe ist Vertrauenssache
Klar ist: Die Schlüssel sollten erst mit dem Bezahlen die Hand wechseln. Aber wie genau läuft die Übergabe? Ist das Auto noch eingelöst und der Verkäufer kennt den Käufer und vertraut ihm, ist es einfach: Der Käufer fordert bei seiner Versicherung einen Versicherungsnachweis an, fährt mit den noch auf den Verkäufer eingelösten Schildern zum Strassenverkehrsamt, lässt den Fahrzeugausweis annullieren und meldet das Auto um.
Im Normalfall annulliert der Verkäufer nach Vertragsunterzeichnung seinen Fahrzeugausweis und sendet ihn dem Käufer. Mit diesem Dokument kann der Käufer das Auto beim Strassenverkehrsamt einlösen. Mit den neuen Kontrollschildern holt er dann das Auto ab. In einigen Kantonen darf der Käufer, wenn er bereits den Versicherungsnachweis hat, mit seinen Kontrollschildern das Auto holen, sofern er sich noch am selben Tag beim Strassenverkehrsamt einen neuen Fahrzeugausweis ausstellen lässt. Komplizierter wird es, wenn ein Verkauf über Kantonsgrenzen erfolgt.
Beim Strassenverkehrsamt erfährt man, wie man am besten vorgeht.
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