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Ringen um den Vaterschaftsurlaub

Der Verein «Vaterschaftsurlaub jetzt!» hält an der in der Volksinitiative ursprünglich formulierten Forderung nach vier Wochen Vaterschaftsurlaub fest. Die Sozialkommission des Ständerats sieht in ihrem indirekten Gegenvorschlag zwei Wochen vor. Immerhin besteht Einigkeit hinsichtlich einer gesetzlichen Verankerung des längeren Vaterschaftsurlaubs.

Die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» verlangt, dass Väter einen gesetzlichen Anspruch auf einen mindestens vierwöchigen Vaterschaftsurlaub erhalten. Die Finanzierung soll im gleichen Umfang wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung erfolgen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (Sozialkommission) beschloss hingegen, der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Dieser sieht einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor, der in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes zu beziehen ist. Ein tageweiser Bezug ist ebenfalls möglich, damit der zweiwöchige Urlaub bestmöglich an die Bedürfnisse der Väter und ihrer Arbeitgeber angepasst werden kann. Zusätzlich sieht die Sozialkommission in ihrem Entwurf die gesetzliche Verankerung im Arbeitsvertragsrecht (OR) vor. Die Finanzierung soll, wie vom Initiativkomitee ebenfalls vorgeschlagen, über die Er-werbsersatzordnung erfolgen.

Als nächstes wird nun das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Ziel ist nach wie vor, die Volksinitiative und den indirekten Gegenentwurf in der Sommersession 2019 im Ständerat zu behandeln.

Kompromisslösung

Die Sozialkommission begründet ihren Gegenvorschlag damit, dass ein vierwöchiger Vaterschaftsurlaub die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belastet und ein zweiwö-chiger Vaterschaftsurlaub ein Beitrag für ein familienfreundliches Arbeitsumfeld ist, welches auch für Kleinstbetriebe und KMU eine vertretbare Belastung darstellt.

Der Verein «Vaterschaftsurlaub jetzt!» begrüsst das Bestreben, den Vaterschaftsurlaub auf Gesetzesebene zu verankern. Seine Unterstützung findet der indirekte Gegenvor-schlag jedoch nur bei einer Erhöhung auf vier Wochen Vaterschaftsurlaub; im Ver-nehmlassungsverfahren dürfte denn auch eine entsprechende Stellungnahme zu erwarten sein.

Situation bei der öffentlichen Hand

Die Situation der meisten Väter, die im öffentlichen Dienst arbeiten, sieht bereits heute etwas besser aus. Sie dürfen sich über einen Vaterschaftsurlaub freuen, der höher ist als im privaten Arbeitsvertragsrecht. Die öffentlichen Verwaltungen gewähren mehrheitlich zwischen 5 und 10 Tagen Vaterschaftsurlaub, wobei die Städte etwas grosszügiger sind. Die Städte Bern und Biel erfüllen sogar freiwillig die Forderungen der Volksinitiative und gewähren einen Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen.

Eine Anpassung des privaten Arbeitsvertragsrecht nützt denjenigen öffentlichen Angestellten, die nur wenige Tage Vaterschaftsurlaub haben, zwar nicht direkt etwas, da sie auf ihr Anstellungsverhältnis nicht anwendbar ist. Es bleibt aber zu hoffen, dass eine Annahme der Initiative oder des indirekten Gegenvorschlags auch einen positiven Einfluss auf das öffentliche Personalrecht hätte.

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