Lohngleichheit, Gleichstellung

Harter Kampf um Gleichstellung

In ihrer Resolution forderten die Gewerkschaftsfrauen deshalb, dass auch unbezahlte Betreuungsarbeit als Arbeit anerkannt und damit in den Sozialversicherungen angemessen berücksichtigt wird. Sie fordern insbesondere, dass bezahlte Care-Dienstleistungen als Teil des Service public verstanden werden und somit allen gleichermassen zugänglich sind. Es sind Investitionen in bestehende öffentliche Angebote in den Bereichen Gesundheit, Betreuung und Pflege notwendig, statt sie zu privatisieren. Zumal gleichzeitig mit dem Abbau von öffentlichen Pflege- und Betreuungsleistungen der Ruf nach Frauen als Fachkräfte laut wird – ein sich widersprechendes Verhalten, da nach wie vor mehrheitlich Frauen Betreuungsaufgaben übernehmen

Care-Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten sollen ausserdem ebenfalls dem Arbeitsgesetz unterstellt werden, so die Gewerkschaftsfrauen, um prekäre Arbeitssituationen zu vermeiden.

Lohngleichheit

Die Tatsache, dass Frauen mehr unbezahlte Arbeit übernehmen als Männer und deshalb oft nur in einem Teilzeitpensum erwerbstätig sind sowie die noch immer unterschätzten Leistungen in typischen Frauenberufen sind Gründe für die unveränderte Lohnungleichheit. 

Da auf freiwilliger Basis keine Verbesserungen erzielt wurden und Frauen nach wie vor rund einen Fünftel weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, erachtet die Frauenkommission des SGB die Einführung von Kontrollmechanismen als dringend notwendig. Es muss die Möglichkeit bestehen, Unternehmen, die Frauen diskriminieren, zur Verantwortung zu ziehen und zu sanktionieren.

Der Revisionsvorschlag des Gleichstellungsgesetzes ging einen Schritt in diese Richtung, denn er sah vor, dass Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden einer Lohnanalysepflicht unterstehen. Erfreulich war, dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) beschlossen hat, auf das Geschäft einzutreten. Gleichzeitig hatte sie die Vorlage jedoch entschärft, indem diese Pflicht erst ab 100 Mitarbeitenden gelten sollte.

Der Ständerat hätte daraufhin die Möglichkeit gehabt, der Lohngleichheit endlich zum Durchbruch zu verhelfen – doch er tat genau das Gegenteil: die Mehrheit des Ständerats lehnte jegliche Pflichten für die Arbeitgeber ab und wies den Revisionsvorschlag mit dem Auftrag zurück, seine Kommission (WBK-S) solle alternative Modelle analysieren, welche auf freiwilligen Massnahmen basieren.

Dieser Entscheid verhindert die Umsetzung konkreter Massnahmen zur Durchsetzung des verfassungsmässigen Anspruchs auf Lohngleichheit. Ein Affront gegenüber allen erwerbstätigen Frauen in der Schweiz! Die Zeit für freiwillige Massnahmen, so Bundesrätin Sommaruga, ist abgelaufen!

 

Equal Pay Day

Der diesjährige Equal Pay Day fand am 24. Februar 2018 statt. Das Datum zeigt, bis zu welchem Tag Frauen länger arbeiten müssen, um gleich viel zu verdienen wie Männer am 31. Dezember 2017. Die Lohngleichheit ist also noch lange nicht erreicht. Immerhin: der Equal Pay Day 2017 fand letztes Jahr ebenfalls am 24. Februar statt, es gab also keine Verschlechterungen. Zum Vergleich ein Blick ins Ausland: In Deutschland findet der Equal Pay Day erst am 18. März 2018 statt! Österreich begeht den Tag der Einkommensgleiche am 27. Februar 2018.

 

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