Lohnunterschiede steigen mit Anforderungsniveau

24.02.2015: Aktionstag Equal Pay Day

Equal Pay Day

Als eines der grössten und ältesten Berufsnetzwerke setzen sich Business & Professional Women (BPW) für die Interessen der berufstätigen Frauen ein, unabhängig von Branchen, Parteien oder Religionen. BPW Switzerland veranstaltet in diesem Jahr am 24. Februar zum achten Mal den Equal Pay Day, der mit Aktionen in der ganzen Schweiz aufzeigt, bis zu welchem Datum Frauen arbeiten müssen, um gleich viel zu verdienen wie ihre männlichen Kollegen.

Die Aktionen der regionalen BPW-Clubs werden auf der Website www.equalpayday.ch veröffentlicht.

Equal Pay Day 2015
Equal Pay Day 2015

Gesetzliche Pflicht zur Lohnanalyse

Der Bundesrat hatte letztes Jahr festgestellt, dass freiwillige Massnahmen zur Förderung der Lohngleichheit nicht zum erhofften Erfolg führten. Als weitere staatliche Massnahme hat er deshalb einen Entwurf zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf sieht für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden eine Pflicht zur regelmässig Lohnanalyse vor. Diese müsste alle vier Jahr mittels einer anerkannten Methode durchgeführt werden. Die korrekte Durchführung der Analyse würde durch ein Revisionsunternehmen, eine staatlich anerkannte Selbstregulierungsorganisation oder einen Sozialpartner kontrolliert.

Der Revisionsentwurf sieht für die Kontrollstellen die Pflicht zur Erstellung eines Berichts vor, welcher der Unternehmensführung ausgehändigt wird. Diese wäre verpflichtet, die Mitarbeitenden über die korrekte Durchführung der Analyse zu informieren. Börsenkotierte Unternehmen müssten den Bericht zur Information der Aktionäre der Bilanz beigefügen.

Als Variante schlägt der Bundesrat eine Meldepflicht der Kontrollstellen vor, falls ein Unternehmen innert der gesetzten Frist keine Lohnanalyse durchführt. Die Variante sieht zudem vor, dass Arbeitgeber/innen, die ihre Analyse-Pflichten nicht erfüllen, in einer öffentlich zugänglichen Liste aufgeführt werden.

Die Gesetzesrevision sieht aber keine Konsequenzen hinsichtlich Anpassung der Löhne aufgrund der Analyse vor. Der Bundesrat setzt auf die freiwillige Verbesserung, wenn Lohnungleichheiten festgestellt werden.

Zur Überprüfung der Wirksamkeit der vorgesehenen Gesetzesänderung hat der Bundesrat eine Regulierungsfolgenabschätzung in Auftrag gegeben, welche über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen Transparenz schaffen soll. Der Bericht hat bestätigt, dass zur Verbesserung der Lohngleichheit staatliches Handeln notwendig ist und der Aufwand der Unternehmen für die Durchführung der Lohnanalyse verhältnismässig wäre. Die Kosten-Nutzen-Bilanz wäre ausserdem positiv, weshalb auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht die vorgelegten Massnahmen sinnvoll seien.

Avenir Suisse steht dem bundesrätlichen Vorschlag kritisch gegenüber, da ihres Erachtens – wie erwähnt – das Problem nicht beim Arbeitsmarkt liegt. Ein regulatorischer Eingriff sei der falsche Ansatz, der Fokus sollte nicht auf fehlenden weiblichen Führungskräften und regulatorischen Massnahmen liegen, sondern bei einer verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Frauen sollten in ihren beruflichen Ambitionen unterstützt werden und nicht zwischen Beruf/Karriere und Familie entscheiden müssen.

Wenn die notwendigen Rahmenbedingungen hinsichtlich flexibler Arbeitszeitmodelle, Kinderbetreuung und flexiblem Elternurlaub vorhanden wären, wäre ein stärkeres berufliches Engagement für mehr Frauen umsetzbar.

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