Nein zur USR III

Wie geht es nun weiter?

Die Unternehmenssteuerreform III wurde wuchtig (40,9% JA – 59,1 % NEIN) verworfen; so deutlich wie in der finanzpolitischen Geschichte der Schweiz, noch keine Bundesfinanzvorlage zuvor. Bereits seit dem Bekanntwerden der Unternehmenssteuerreform III (USR III) vor einigen Jahren, lehnt Öffentliches Personal Schweiz (ZV) diese aufgrund der ungeklärten Finanzierungsfragen und den damit verbundenen Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst ab. Auch im Abstimmungskampf hat sich der Öffentliches Personal Schweiz (ZV) aktiv am Referendum beteiligt, mit Unterstützung der Mitgliedsorganisationen Unterschriften gesammelt und sich inhaltlich am Abstimmungskampf beteiligt.


Öffentliches Personal Schweiz (ZV) bedankt sich bei allen Beteiligten für die grosse Unterstützung im Rahmen des Abstimmungskampfes herzlich.

Nun gilt es, aus dem deutlichen Abstimmungsresultat die richtigen Schlüsse für eine neue Vorlage zu ziehen. Das Abstimmungsergebnis zeigt klar auf, dass kein links-rechts Abstimmungsverhalten vorlag und genauso wenig kann es als Anti-Establishmentverhalten gewertet werden.

Das Abstimmungsergebnis ist ein Warnschuss, ein unmissverständliches Zeichen an die Politik: «Wir wollen einen solidarisch (natürliche Personen / juristische Personen) finanzierten Service Public.» Es kann nicht sein, dass durch einen massiven Steuersubstratsverlust – ausgelöst durch die Unternehmenssteuerreform III und ergänzt durch Gewinnsteuersatzsenkungen in den Kantonen – Steuerausfälle entstehen, die nur durch Sparmassnahmen und Leistungsabbau bei den öffentlichen Dienstleistungen und Steuererhöhungen bei Bürgerinnen und Bürgern kompensiert werden können. Es ist eine Absage an den in den letzten Jahren horrenden Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen, dem die Städte und Gemeinden, welche im Rahmen der föderalen Finanzhoheiten lediglich den Steuerfuss selbst bestimmen können, ausgeliefert waren.

Wie weiter?

Es braucht nun einen «Marschhalt» und keinen Hyperaktivismus, keinen sofortigen Plan B, Plan C etc.. Der Erfolg eines Nachfolgeprojekts wird nur gewährleistet sein, wenn vorgängig eine sorgfältige Analyse des Abstimmungsresultats stattfindet und die Gründe gesucht werden, welche zu diesem vernichtenden NEIN geführt haben.

Es braucht einen fachlichen und politischen Verhandlungstisch an dem nicht nur die politischen Parteien, die Wirtschaftsverbände, der Bund und die Kantone, sondern auch die Sozialpartner Platz nehmen. Dazu gehört aufgrund seiner Fachkompetenz und durch seinen direkten Bezug zu Kantonen, Städten und Gemeinden auch unser Verband!

Es braucht zudem vertrauensbildende Massnahmen zwischen dem Bund, den Kantonen, den Städten und den Gemeinden, denn in vielen öffentlichen Fragen verstehen sich Kantone, Städte und Gemeinden schon seit längerer Zeit nicht mehr.

Auf der anderen Seite sind die Wirtschaftsverbände und auch politischen Parteien gut beraten, wenn sie an ihrem staatspolitischen Verständnis arbeiten. Während dem Abstimmungskampf ist deutlich hervorgetreten, dass dieses vielerorts verlorengegangen ist.

Es ist höchste Zeit, das alte Erfolgsrezept des schweizerischen Föderalismus aus der Kiste zu holen DIE FÖDERALE SOLIDARITÄT.

Bedingt durch ihre Auswirkungen kann eine Unternehmenssteuerreform nur erfolgreich sein, wenn bei deren Erarbeitung Rücksicht auf die Auswirkungen in allen drei föderalen Stufen (Bund-Kantone-Gemeinden) genommen wird. Deshalb muss die Reform durch alle föderalen Ebenen erarbeitet und solidarisch abgestimmt werden. Auch darf der Blick auf die Auswirkungen auf das schweizerische Gesamtfinanzierungssystem den sogenannten Ressourcenausgleich (NFA – interkommunale Ausgleichssysteme – Lastenausgleichssysteme) nicht verloren gehen. Etwas, das bei der verworfenen Version der USR III sträflich vernachlässigt wurde.

Wir sind überzeugt, dass es aus fachlicher Sicht Ansätze gibt, welche wesentlich weniger Steuerausfälle zur Folge haben. Und wenn auch noch die Kantone ihre angekündigten Gewinnsteuersatzsenkungen etwas zurückfahren und Gegenfinanzierungsmassnahmen erarbeitet werden, sollte dem Erfolg einer Nachfolgelösung zur abgelehnten Unternehmenssteuerreform III eigentlich nichts im Wege stehen.

Es ist nun an der ursprünglichen Befürworterseite, hier eine Richtungsänderung vorzunehmen und Kompromiss- und Verhandlungsbereitschaft zu zeigen.

Sollten aber die genannten Grundsätze wiederum nicht berücksichtigt werden, ist nicht auszuschliessen, dass auch ein Nachfolgeprojekt Schiffbruch erleiden kann.

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