Neue Arbeitsformen, der Pension Gap und 7 Milliarden

Welche spezifischen Bedürfnisse von Frauen sowie von jungen Menschen sollen in der BVG-Reform adressiert werden? Salomè Vogt (Avenir Jeunesse) und Eliane Albisser (PK-Netz) sind sich bezüglich «Frauenfallen» in der Vorsorge relativ einig. In der Frage, ob hinsichtlich Umverteilung von Jung zu Alt die Solidarität überstrapaziert wird, gehen ihre Meinungen auseinander.

Eliane Albisser (PK-Netz)

«In der 2. Säule besteht ein Gender Pension Gap von 63%. Diese immense Differenz ist ein Beweis für die nicht vorhandene Gleichstellung zwischen den Geschlechtern. Die Rentensituation der Frauen ist besonders prekär, weil sich die 2. Säule an einer typischen männlichen Erwerbsbiografie orientiert.»

 

Salomè Vogt (Avenir Jeunesse)

«Ein Transfer von 7 Milliarden pro Jahr von den Jungen zu den Alten ist einfach zu viel, es bedeutet 1700 Franken Sparkapital pro Jahr für die Jungen, was schliesslich tiefere Renten bedeutet. Das Problem wird immer auf die nächste Generation geschoben, es ist ein Schneeballsystem.»

 

Gibt es «die» Frauenanliegen, die in der 2. Säule adressiert werden können und sollen?

Salomè Vogt: Frauen arbeiten öfters Teilzeit, auch für mehrere Arbeitgeber. Neue Arbeitsformen nützen daher eher Frauen. Entsprechend sollte man die Vorsorge anpassen. Frauen werden von der Senkung des Koordinationsabzugs eher profitieren, und das ist richtig so. Wenn ich eine Tochter hätte, würde ich ihr dies mit auf den Weg geben: Eine gute Vorsorge führt über eine gute Ausbildung, einen guten Job mit einem relativ hohen Lohn. Man muss sich von Anfang an überlegen, wie man seine Berufsbiografie definiert. Wenn man als Frau 100% zu Hause sein möchte, kann eine Heirat zur Absicherung beitragen. Solche Sachen muss man sich, insbesondere als Frau, gut überlegen.

Die Vorsorge als Spiegelbild des Lebens- und Arbeitswegs. Gibt es «die» Frauenanliegen, Frau Albisser?

Eliane Albisser: Rund um den Frauenstreik wurde bereits viel Sensibilisierungsarbeit geleistet. In der 1. Säule gibt es systembedingt praktisch keine Unterschiede zwischen den Renten von Männern und Frauen. In der 2. Säule besteht hingegen ein Gender Pension Gap von 63%. Diese immense Differenz ist ein Beweis für die nicht vorhandene Gleichstellung zwischen den Geschlechtern. Die Rentensituation der Frauen ist besonders prekär, weil sich die 2. Säule an einer typischen männlichen Erwerbsbiografie orientiert. Die unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Männern und Frauen widerspiegeln sich sodann in der Rentenhöhe. Die im grossen Umfang von Frauen geleistete Betreuungsarbeit wirkt etwa nicht rentenbildend. Das Resultat sind grosse Vorsorgelücken.

Und wie lässt sich dies angehen?

Albisser: Die Halbierung des Koordinationsabzugs, wie sie im aktuellen Reformvorschlag vorgesehen ist, geht in die richtige Richtung. Aber selbstverständlich ist die Modernisierung der 2. Säule in dieser Hinsicht nur ein Aspekt, es braucht ganz viele weitere gleichstellungspolitische Fortschritte. Für mich ist wichtig, dass wir den Fokus nicht nur darauf legen, dass Frauen in grösserem Umfang am Arbeitsmarkt teilnehmen und dort auch nach oben kommen. Denn: Irgendjemand wird auch weiterhin Reinigungsarbeit machen, wird die Kinder betreuen. Das heisst, es braucht auch eine Umverteilung von Care- und Lohnarbeit und eine bessere Entlöhnung sogenannter Frauenberufe, um den Gender Pension Gap zu minimieren.

Vogt: Bei der Analyse des Status quo sind wir uns einig. Wir sehen das Spiegelbild einer Zeit, in der sehr traditionell gelebt wurde. Frauen, die jetzt in Rente sind, waren meist verheiratet, hatten Kinder, sind dann aus dem Arbeitsleben ausgetreten. Wenn sie Pech hatten, kam die Scheidung mit 50, und sie konnten nicht mehr ins Erwerbsleben einsteigen, einen guten Beruf annehmen, Geld verdienen.

Albisser: Es hat niemand mehr auf sie gewartet.

Vogt: Genau. Es gibt in der Vorsorge Frauenfallen. Man muss sich dem einfach bewusst sein. Ich kenne Frauen, die sich, bevor sie überhaupt studieren, überlegen, welches Studium nachher zu einem Job führt, der kompatibel ist mit einer Teilzeitarbeit. Das kann es ja nicht sein. Wir haben wirklich gesellschaftliche Probleme in der Schweiz, insbesondere mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ich bin aber zuversichtlich: Wenn wir in 40 Jahren nochmals eine Ist-Analyse machen, wird diese anders ausfallen als jetzt.

Ähnlich pauschal wie die Frauenanliegen werden gerne auch die Anliegen «der Jungen» in die Reform-Diskussion eingebracht. Was sind die Interessen «der Jungen?»

Albisser: Ich bin nicht bereit, einen Generationenkonflikt heraufzubeschwören. Niemand weiss, wie alt wir einmal werden, auch wir als junge Personen nicht. Es kann gut sein, dass wir auch einmal sehr alt werden, älter, als unser Umwandlungssatz es dannzumal berechnet hat. Ohne die kollektive Absicherung müssten wir für diese Möglichkeit selber vorsorgen, selber sparen. Es ist im Übrigen nicht so, dass es in der beruflichen Vorsorge stets eine Umverteilung von Jung zu Alt gibt. Es gab Zeiten, als es über grosszügige Verzinsungen eine Umverteilung in die andere Richtung gab, nur hat man das vielleicht etwas vergessen. Entsprechend sehe ich es als richtig an, dass die Jungen für die Kompensation der Umwandlungssatzsenkung mitzahlen. Die vorgesehene Beitragserhöhung auf dem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen macht Sinn und ist in einem für alle verkraftbaren Umfang.

Vogt: Ich will auch nicht den Generationenvertrag in Frage stellen, nicht Jung gegen Alt ausspielen. Es braucht eine gewisse Solidarität in dem ganzen Konstrukt, doch wird diese momentan überstrapaziert. Ein Transfer von 7 Milliarden pro Jahr von den Jungen zu den Alten ist einfach zu viel, es bedeutet 1700 Franken Sparkapital pro Jahr für die Jungen, was schliesslich tiefere Renten bedeutet. Das Problem wird immer auf die nächste Generation geschoben, es ist ein Schneeballsystem, das geht einfach nicht auf. An dem Punkt, an dem wir jetzt sind, ist es unsolidarisch. Es braucht eine gewisse Solidarität der älteren Generation, vielleicht auch einmal etwas Abstriche zu machen.

Wie sorgen Sie selber vor?

Vogt: Ich habe bereits im Studium geprüft, dass ich die jährlichen Mindestbeiträge in die AHV einbezahlt habe – falls man Lücken nicht innerhalb von fünf Jahren nachbezahlt, drohen irreversible Kürzungen der Rente. Generell habe ich viel in meine Ausbildung investiert und arbeite aktuell Vollzeit. Ich habe eine 3. Säule, ein Sparkonto und ein wenig Aktien.

Albisser: Ich habe viel Zeit und Geld in meine Ausbildungen investiert. Nach meiner Tätigkeit als Primarlehrerin habe ich Jura und Soziologie studiert. Da ich in dieser Zeit selber für meinen Lebensunterhalt aufkam, konnte ich nichts auf die Seite legen und auch kaum Vorsorgekapital äufnen. Meine Vorsorgelücke ist folglich entsprechend gross. Da ich eine gute Ausbildung habe, bin ich dennoch sehr privilegiert und habe auch seit wenigen Jahren ein Säule-3a-Konto. Daraus erwächst im Alter zwar keine Rente, aber ich kann trotzdem etwas Geld zur Seite legen, was ich als nicht selbstverständlich ansehe.

Text: Kaspar Hohler
Fotos: Claudio Zemp




Sachwerte – das «Gold» der Kleinanleger!

Sachwerte sind sicher! Gold und Silber, seltene Erden, Holz, Immobilien, Value-Fondsanlagen gemäss Warren Buffett: Hört man sich bei den Fachleuten um, dann sind sich alle einig, der heutigen Krise begegnet man am besten mit Anlagen in Sachwerte.

Diesem Thema widmet sich unser Unternehmen nun schon seit Jahren. Wenn man Gold und andere Edelmetalle in physischer Form als Sachwerte nennt, dann gehören dazu unbedingt auch langfristige Value-Anlagen, Obligationen in Liegenschaften und Anlagen in Holz und eben – andere Sachwerte.

Finanzprodukte

Räumen wir zuerst eine alte Mär aus: Kein Finanzprodukt ist hundertprozentig sicher, auch Sachwerte nicht, Obligationen oder Aktien schon gar nicht. Klar, Langfristigkeit und Verteilung der Anlagen auf mehrere Produkte (Diversifikation) können hier helfen, das Risiko zu verkleinern, aber: Jedes Finanzprodukt ist nur so sicher, wie erstens der Herausgeber des Produktes und zweitens wie der Markt, in welchem das Produkt versucht, erfolgreich zu sein. Damit diese beiden Punkte abgeklärt werden können, beschäftigen die Banken ihre Analysten, damit diese alle Risiken einer solchen Anlage bewerten und dann für den Vertrieb über ihre Kanäle freigeben können oder eben nicht.

Damit die Analysten «ihr Geld wert sind», analysieren sie dann noch weitere Aspekte des Produktes. Vor allem sind sie aber Diener ihrer Herren und deshalb halten wir eigentlich nichts von solchen Analysen. Wir halten uns an die beiden oben erwähnten grundsätzlichen Punkte: Wer gibt das Produkt heraus und wie funktioniert der Markt, in welchem das Produkt funktioniert. Dann muss es noch zum Kunden passen und er muss es auch noch verstehen. Dann darf man getrost auch sein Geld so anlegen, man kennt die Risiken und ist informiert.

Angebote in Hülle und Fülle

Pro Monat werden uns zwei bis drei sogenannte Sachwert-Produkte zur Analyse angeboten. Unten finden Sie unsere Kriterien, die wir so als Faustregel durchgehen, bis wir ein Produkt als zu uns und unseren Kunden passend empfinden. Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung, googeln Sie, was Sie nicht gleich selber kennen, und lernen Sie, die Spreu vom Weizen zu trennen.

Edelmetalle

Zum Beispiel Edelmetalle wie Gold und Silber empfehlen wir nur in physischer Form, da braucht es keine weitere Hilfe von unserer Seite. Wir raten den Kunden in jedem Falle von Investitionen in Goldfonds oder mit Gold verbundene strukturierte Produkte und Zertifikate ab. Diese sind nur so sicher wie der Produktanbieter, wenn der in Konkurs geht, ist die Anlage futsch. Deshalb: Edelmetalle nur physisch kaufen und ab ins Schliessfach. Aber Achtung, deren Preisgestaltung ist stark von der Psychologie der Märkte abhängig, stark schwankend und nicht stabil!

Seltene Erden

Seltene Erden sind aus unserer Sicht eigentliche Risikoinvestitionen. Klar, seltene Erden, wie Scandium, Holmium oder wie sie alle heissen, werden gerade aktuell für eine neue technische Errungenschaft, wie zum Beispiel Brennstoffzellen, Auto-Katalysatoren, Dauermagnete, Elektromotoren oder für die medizinische Röntgentechnik benötigt, aber wer weiss schon, ob diese Technik nicht schon im Zeitpunkt der Investition veraltet ist und man dann auf einem Haufen Metall sitzt, der wertlos geworden ist.

Wir halten uns deshalb mit Vorliebe an Sachwerte, deren Verwendung wir verstehen und deren Markt wir seit Jahren als stabil und einfach verständlich kennen.

Holz als Sachwerte

Angebote gibt es, zum Beispiel bei Holzanlagen, genug. Die meisten Produktanbieter jedoch lassen ihre Pflänzlinge in den Tropen oder in Asien pflanzen. Dort sind sie nicht nur den tropischen Stürmen, sondern auch den juristischen und politischen Wechselbädern der jeweiligen Regierungen ausgesetzt. Für solche Experimente ist die Wachstumsphase der Bäume zu lang und die Plantage zu weit von Europa entfernt. Was, wenn vor Erreichen der vollen Holzblüte die Regierung wechselt und mit ihr die Eigentumsverhältnisse der Baumplantage? Was, wenn das Land nur gepachtet ist und der Eigentümer in Konkurs geht, wo bleiben dann die Regressforderungen der Anleger stecken? Man kann es sich lebhaft vorstellen.

Dieses zusätzliche Risiko wollten wir für unsere Kundinnen und Kunden nicht eingehen. Wir suchen deshalb Holzanlagen in Europa mit verlässlichen rechtlichen und politischen Eigentumsverhältnissen. Unsere Anlegerinnen und Anleger sollen «ihre» Bäume mit einer Fahrt von ein paar Stunden besuchen und ihrem Geld beim Wachsen zusehen können.

Klar, auch hier wieder: Wer ist der Herausgeber des Produktes und wie sieht der Markt aus? In unserem Falle handelt es sich beim Produktanbieter um ein Spin-off einer deutschen Universität mit mehrjähriger Erfahrung und beim Markt gehen die Fachleute von einer überdimensional steigenden Nachfrage nach Holz bei gleichzeitiger Schrumpfung des natürlichen Angebotes (Vernichtung von Wäldern, Schutz von Wäldern, etc.) aus. Also ideal für eine langfristige Anlage.

Vor allem umweltbewusste und ethisch eingestellte Menschen finden sich unter den Anlegern. Daneben solche, die einfach gut diversifiziert sein möchten. Doch auch Eltern und Grosseltern, die für ihre Kinder und Enkel sparen. Interessant ist die Anlage zudem für Unternehmer, die mit der grünen Geldanlage die CO2Bilanz des eigenen Unternehmens verbessern wollen. Die Bäume binden so viel CO2, dass ein Anleger, der zirka Fr. 6000 in den Fonds investiert, rund 13 000 Kilometer mit dem Auto fahren kann, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen.

Immobilien

Die gute alte Immobilien-Anlage feiert schon seit längerem ihr Comeback. Die Nachfrage nach Investitionen in Immobilien wächst im grossen Stil. Das Niedrigzinsumfeld und die vermeintlich unsichere politische Entwicklung drängen viele zur Flucht in die Immobilien. Viele kaufen in ihrer Not überstürzt ein Haus, machen bei einem Bauvorhaben mit und gehen dabei, ohne es zu merken, hohe Risiken ein. Davon halten wir nicht viel. Wer die Branche nicht versteht, sollte auch bei vermeintlich wertvollen Immobilien von einer Direktanlage absehen.

Wir empfehlen eine indirekte Anlage: Man gibt sein Geld jemandem, der sein Geschäft versteht und in diesem Falle eben mit den Geldern unserer Kunden Immobilien kauft. Auch hier gelten aber die beiden Punkte: Wer ist der Anbieter und wie sieht der Markt aus? Derzeit raten wir von einer solchen Anlage in der Schweiz ab. Hingegen spricht die deutsche Regierung von pro Jahr (!) 475 000 Wohnungen, die zu wenig gebaut werden! Das ist also ein Markt, der über die nächsten Jahre demjenigen hohe Erträge verspricht, der Mietwohnungen besitzt.

Derzeit sind Angebote auf dem Markt, welche dem Anleger bis zu 5% Zins pro Jahr versprechen und diese Versprechen nachweislich seit Jahren gehalten haben. Die derzeitige Markt-lage in Deutschland lässt diese Angebote noch während Jahren als gute Anlage in Sachwerte erscheinen.

Doch wie bei jeder Anlage gilt auch hier: Verstehe ich das Angebot, weiss ich, welches Risiko damit verbunden ist, kann ich mir das Risiko leisten, will ich das Risiko eingehen und finde ich die Anlage zu mir passend? Falls Sie das alles mit JA beantworten können, dann fragen Sie den Fachmann und lassen Sie sich in das Reich der Sachwerte-Anlagen entführen.




Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge:

Erinnern Sie sich noch an die Abstimmungsvorlage Altersvorsorge 2020? Die Vorlage wurde zwischen den Polen links und rechts aufgerieben. Und (fast) alle, die gegen die Vorlage antraten, taten dies mit der Ansage, eine bessere, nachhaltigere Lösung zu bringen. Nun liegt der konkrete Antrag des Bundesrats vor. Was steckt da drin?

In seiner Botschaft ans Parlament beantragt der Bundesrat, das vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV), dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse entwickelte Modell zu übernehmen. Dieses sieht vor, den Umwandlungssatz von heute 6,8 auf
6 Prozent zu senken. Um die tieferen Renten infolge der Herabsetzung des Umwandlungssatzes (UWS) abzufedern, wird mit der Vorlage gleichzeitig ein Ausgleichsmechanismus eingeführt. Künftige Bezügerinnen und Bezüger von Alters- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge werden einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag erhalten.

Für eine Übergangszeit von 15 Jahren ist dessen Höhe im Gesetz festgelegt: Der Zuschlag beträgt für die ersten fünf Neurentner-Jahrgänge nach Inkrafttreten 200 Franken pro Monat, für die weiteren fünf Jahrgänge 150 Franken und für die letzten fünf Jahrgänge 100 Franken. Danach legt der Bundesrat den Betrag jährlich neu fest. Dieser Rentenzuschlag ist unabhängig von der Höhe der Rente und wird solidarisch über einen Beitrag von 0,5 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853 200 Franken (Stand 2020) finanziert.

Um die Vorsorge von Personen mit tiefem Einkommen zu verbessern, soll mit der Vorlage zudem der Koordinationsabzug von heute
24 885 auf 12 443 Franken gesenkt werden. Dadurch wird ein höherer Lohn versichert. Versicherte mit kleineren Löhnen, darunter insbesondere Frauen und Teilzeitbeschäftigte, erhalten so eine bessere soziale Absicherung gegen Alter und Invalidität. Der Entwurf sieht ausserdem vor, die Beitragsunterschiede zwischen jüngeren und älteren Versicherten zu verringern. Die Altersgutschriften werden angepasst und gegenüber heute weniger stark gestaffelt.

Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab 45 Jahren beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden die Lohnkosten für die Älteren gesenkt. Heute liegen die Altersgutschriften für Versicherte ab 55 Jahren bei 18 Prozent.

Mit der Reform BVG 21 soll das Leistungsniveau der obligatorischen beruflichen Vorsorge laut Bundesrat, im Gegensatz zu anderen Vorschlägen, insgesamt gehalten und für tiefere Einkommen sogar verbessert werden. Davon werden insbesondere viele Frauen profitieren.

Wie ist das Ganze zu werten? Die Ziele der Vorlage, nämlich die Finanzierung der beruflichen Vorsorge durch Senkung des Mindestumwandlungssatzes zu sichern und das Niveau der Altersleistungen zu erhalten sowie für Personen mit tieferen Einkommen und Teilzeitbeschäftigte zu verbessern, können mit der Vorlage BVG 21 wohl nur teilweise erreicht werden.

Die Hauptschwäche des Regelungskonstrukts besteht aus meiner Sicht darin, dass der UWS auch nach der Senkung auf 6% versicherungstechnisch gesehen noch deutlich zu hoch sein dürfte, so dass nach wie vor mit Umverteilungseffekten zu rechnen ist.

Der geplante UWS von 6% verlangt nämlich einen lebenslangen Zinssatz von rund 3,6%. Wenn man von realistischen Renditeerwartungen ausgeht (2,5%), wird rasch klar, dass mit einem UWS von 6% eine Umverteilung zwangsläufig einhergeht. Nebenbei: Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) hat die Obergrenze für die Empfehlung des technischen Zinssatzes auf unter 2% festgelegt …

Mit dem Vorschlag eines «solidarisch finanzierten» neuen Rentenzuschlags in Form eines Lohnbeitrags von 0,5 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Einkommen wird zudem ein neues, an sich systemwidriges Element des Umlageverfahrens in die zweite Säule eingeführt.

In einem früheren Kommentar hab ich mal den Versuch gemacht, die letzten Volksabstimmungen über die Altersvorsorge zu interpretieren und mögliche Lehren zu formulieren. Ich glaube nach wie vor:

  1. Man/frau will ein existenzsicherndes Ersatzeinkommen im Alter.
  2. Man/frau will in der zweiten Säule keine Umverteilungseffekte. Zugesprochene Renten müssen zu 100 Prozent aus Ersparnis plus einem weitgehend risikolosen Zins finanziert sein.
  3. Man/frau will, dass die jährlichen Vermögenserträge anteilsmässig auf Aktive und Pensionierte verteilt werden.

Wenn ich die Vorlage BVG 21 an diesen drei «Lehren» spiegle, wird klar: Die Vorlage BVG 21 erfüllt zwei der drei obigen Anforderungen nicht. Falls das Bundesparlament die Vorlage dennoch so durchwinken und das Stimmvolk dem auch noch zustimmen sollte, dann haben wir einen neuen Generationenvertrag, welcher das Hauptziel, die Gewährleistung eines existenzsichernden Ersatzeinkommens im Alter, wohl erfüllt, «gäng so viel». Aber spätestens in 15 Jahren wird die Politik und die Gesellschaft wieder vor dem Problem stehen, den UWS nochmals deutlich senken zu müssen, dann aber möglicherweise ohne in die Zauberkiste greifen zu können, oder technisch präziser ausgedrückt, weil in 15 Jahren unter Umständen keine genügenden Mittel für neue Rentenzuschläge vorhanden sein werden.

Ich bleibe deshalb bei meiner Grundhaltung, dass es nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein kann, versicherungstechnische Parameter und Modelle für die berufliche Vorsorge in einem Gesetz zu verankern. Aufgabe des Gesetzgebers wäre es m. E. jedoch, namentlich verbindliche quantitative Leistungsziele und wesentliche Grundsätze für die Finanzierung, wie z.B. Arbeitgeber-/Arbeitnehmerquoten bei den Sparbeiträgen, festzulegen.

Mein Fazit: Die gesteckten Ziele der Vorlage erachte ich als richtig, sie könnten mit der Vorlage zumindest bis zum Ablauf der Übergangsrente (15 Jahre) vermutlich auch erreicht werden. Der gewählte Weg dazu erscheint jedoch schwierig und könnte leicht in einer Sackgasse enden. Die Vorlage ist m. E. sicher keine Mogelpackung, aber auch nicht das Ei des Kolumbus.




Sinkende Altersleistungen

Was tun gegen die sinkenden Altersleistungen aus AHV und Pensionskasse?
Die einhellige Erwartung der Experten ist, dass die Altersleistungen der in Rente gehenden Menschen in den kommenden Jahren weiter schrumpfen werden.

Für Lehrerinnen und Lehrer ist dies dank stabiler Arbeitgeber und Löhne sowie ebenso stabiler Pensionskassen weniger wahrscheinlich. Über kurz oder lang wird man sich jedoch die Frage stellen müssen, ob es sinnvoll sei, über das heutige Pensionsalter hinaus länger zu arbeiten oder mehr zu sparen.

Die Vorteile einer konsequenten, wenn möglich maximalen Einzahlung in die Säule 3a haben wir schon mehrfach erwähnt. Wer weiteres Sparpotenzial hat, sollte zusätzlich sparen und so früh wie möglich damit beginnen. Vor allem wegen der Negativzinsen und aus Erfahrung empfehlen wir mit Überzeugung das disziplinierte monatliche Sparen in einen Value-Aktienfonds. Das bringt langfristig am meisten.

In den USA z. B. gibt es keine regulierte Pensionskassenstruktur. Trotzdem kennen wir amerikanische Value-Aktienfonds, die unbeeindruckt von den täglichen Schreckensnachrichten am Finanzmarkt konsequent bei ihrer Strategie verharren, auch wenn die Kurse sinken. Sie erreichen jährliche Renditen von über 10% und bedienen Tausende von Rentnern. Und das seit 1968!

Auf unser Sozialversicherungs-System umgesetzt, heisst das: AHV und Pensionskasse nicht durch die Politiker verwässern lassen, die Vorteile der dritten Säule nutzen und selber diszipliniert in Aktienfonds monatlich einen Betrag, den man sich leisten kann, anzusparen.

Dazu eignen sich vor allem diversifizierte Fondsanlagen. Manche Experten empfehlen dazu ETF. Wir sind nicht so begeistert von ETF, die zwar tiefere Kosten, aber auch zum Teil sehr hohe versteckte Klumpenrisiken in sich tragen. Wir bevorzugen Fonds mit Value-Anlagen. Diese sind zwar etwas teurer im Management, haben aber intern weniger Kosten als jene Fonds, die von den Banken als Alternative zu den ETF angeboten werden. Vor allem sind sie eines; seit Jahren verlässliche Sparprodukte.




Alternative Anlagen

Obligationen mit hohen Zinsen können für kleine Anleger*innen interessante «Alternative Anlagen» in diesen zinslosen Zeiten sein.

Auf dem Bankkonto erhält man praktisch keinen Zins mehr, die Banken erheben zusätzliche Gebühren, und man muss bei grösseren Summen auf dem Konto sogar mit Negativzinsen rechnen. Wie kann man als kleine Anleger*innen diesem Dilemma ausweichen? Bei allen Anbietern von Finanzprodukten erhalten Sie als Antwort auf diese Fragen meist ein Angebot einer sogenannten Alternativen Anlage.

Was sind Alternative Anlagen?

Alternative Anlagen investieren in nichttraditionelle Vermögenswerte wie Infrastruktur, Immobilien und Private Equity und sind Strate-gien, die mit nichttraditionellen Methoden, wie Leerverkauf und Leverage operieren. Es empfiehlt sich bei diesen Anlagen, nur in zwei Kategorien, Private Equity oder Private Dept, zu investieren.

Was bedeutet Private Equity/Private Dept?

Private Equity sind vom Unternehmen selbst herausgegebene Eigenkapitalfinanzierungen (Aktien), die am Erfolg der Firma partizipieren und nicht zurückbezahlt werden müssen. Private Dept sind vom Unternehmen selbst herausgegebene Obligationen. Diese gelten als Schulden des Unternehmens, die verzinst werden und die zurückbezahlt werden müssen.

Private-Dept-Obligationen, welche Arten gibt es?

Obligationen sind festverzinsliche Wertpapiere, die von privaten Unternehmen, Staaten und Kantonen herausgegeben werden, um einen Finanzierungsbedarf abzudecken oder Wachstum zu finanzieren. Es gibt Obligationen, die an der Börse gehandelt werden, und Obligationen, die privat herausgegeben werden. An der Börse gehandelte Obligationen können jederzeit zum Marktpreis verkauft werden. Nichtbörsenkotierte Obligationen kann man während der Laufzeit nicht verkaufen. Dafür zahlen diese einen höheren Zins aus.

Wieso zahlen Emittenten von nichtbörsenkotierten Obligationen mehr Zins?

Da die Banken durch die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr alle Kreditanfragen befriedigen können, obwohl sie eigentlich wollten und auch nach Prüfung des Kreditnehmers auch könnten, ist es für den Emittenten einer nichtbörsenkotierten Obligation nicht nur sinnvoller, sondern meist auch günstiger, den Anleger*innen einen höheren Zins zu zahlen, als keinen Kredit zu erhalten. Die Zinsen liegen derzeit zwischen 3,25% und 5% pro Jahr.

Was ist das Risiko bei einer Anlage in Obligationen?

Besonders Schweizer Anleger wissen nach dem Schicksal der Swissair, dass jedes Finanzprodukt einen Totalverlust erleiden kann. Das Ausfallrisiko von börsenkotierten und nichtbörsenkotierten Obligationen ist gleich zu gewichten, es hängt immer von der Qualität (der Bonität) des Unternehmens ab.

Wie minimiert man das Risiko?

Man legt den Betrag fest, den man sich leisten kann, über eine gewisse Zeit zu besseren Zinsen anzulegen. Dann verteilt man diesen auf mehrere Obligationen. Weiter legt man in Schweizer Franken an, damit kein Währungsrisiko besteht.

Zusammenfassung

Es gibt sie also noch, die interessanten Alternativen Anlagen. Höher verzinste nichtbörsenkotierte Obligationen bieten sich auch für die kleineren Anleger*innen an. Man vermeidet damit Negativzinsen, sie sind leicht verständlich, und sie zahlen jährlich einen attraktiven Zins.




«Ich arbeite ab sofort nur noch Teilzeit!»

Was nach ausgewogener Work-Life-Balance klingt, hat gravierende Auswirkungen auf die Altersvorsorge. Wer sein Pensum reduzieren will, muss sich der Folgen seiner persönlichen Altersleistungen bewusst sein. Frauen arbeiten häufiger Teilzeit als Männer. Laut dem Bundesamt für Statistik arbeiteten im Jahre 2018 59% der erwerbstätigen Frauen in der Schweiz Teilzeit, bei den Männern waren es hingegen nur 17,6%.
Was passiert konkret in den drei Säulen AHV – Pensionskasse – eigenes Sparen?

AHV

Das kleinere Arbeitspensum trägt über das Jahr natürlich einen kleineren Lohn in die Haushaltskasse ein. Dadurch werden die Durchschnittswerte für eine maximale AHV-Rente meist nicht erreicht. 2020 erhält man eine maximale AHV-Rente (derzeit 28 440), wenn der durchschnittliche abgerechnete AHV-Lohn über 85 320 liegt. Das erreichen die meisten Teilzeitbeschäftigten nicht. Sie müssen also eine kleinere eigene AHV- Rente erwarten.

Pensionskasse

Hier spielt der oder dem Teilzeitbeschäftigten der sogenannte Koordinationsabzug nicht in die Karten. Der versicherte Lohn wird kleiner, weil der Koordinationsabzug immer gleich bleibt. Die NZZ hat das 2017 in einer Grafik dargestellt (siehe unten). Damit sinken nicht nur die Leistungen für Invalidität und Hinterbliebene während der Arbeitsphase, auch die Altersleistungen werden kleiner, weil sich die Sparanteile meist ebenfalls am versicherten Lohn orientieren.

Selber sparen

Die meisten Menschen im Arbeitsprozess sparen. Entweder einfach so auf das Bankkonto oder in eine steuerbegünstigten Säule 3a. Nach einer Studie der Credit Suisse aus dem Jahre 2019 zahlen 51% der Frauen, aber 58% der Männer in eine Säule 3a ein. Das ist offenbar vor allem auf den geringeren Lohn aus der Teilzeitarbeit zurückzuführen, denn an einer anderen Stelle sagt die Studie, dass Frauen unter gleichen Lohnbedingungen häufiger in die Säule 3a einzahlen als Männer.
Teilzeitarbeit wirkt sich also in allen drei Säulen aus. Die finanziellen Auswirkungen sind weniger massiv, wenn man in einer Partnerschaft Teilzeit arbeitet, als wenn man als Single Teilzeit arbeitet. In jedem Fall soll man sich den Schritt gut überlegen und sich die Konsequenzen auf einem Vorsorgeplan zeigen lassen. Erst wenn man alle Konsequenzen kennt, kann man unbeschwert sagen: Ich arbeite ab sofort nur noch Teilzeit.




Nicht mehr weit bis zur Nullverzinsung in der beruflichen Vorsorge?

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) hat dem Bundesrat empfohlen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2021 von heute 1% auf 0,75% zu senken. Und der Bundesrat hat im Rahmen einer «Aktualisierung» von vier Verordnungen zur beruflichen Vorsorge u. a. auch den Zinsrahmen für die Festlegung des technischen Zinssatzes neu festgelegt, und zwar auf 1,0 bis 3,5% (bisher 2,5 bis 4,5%).

Die beiden Zinsentscheide führen erschreckend vor Augen, wie düster die Aussichten auf existenzsichernde Renten im Alter geworden sind, auch wenn die Senkung des BVG-Mindestzinssatzes noch nicht definitiv ist. Der Bundesrat entscheidet jährlich über die Höhe des BVG-Zinssatzes; er ist dabei in den letzten Jahren zwar jeweils weniger weit gegangen als die Empfehlungen der BVG-Kommission. Aber ob 0,75 oder 1% Zins, macht den Braten auch nicht feiss.

Auch bei der Zinsspanne für den technischen Zinssatz (TZ) hat der Bundesrat den oberen Rahmen mit 3,5% um 0,5 % über der Empfehlung der BVG-Experten (3%) festgelegt, was ich allerdings als reine Augenwischerei halte, weil selbst 3% wohl bald schon der Geschichte angehören werden. Die Tendenz zeigt bei allen Kassen eindeutig nach unten. Auch die 2% Linie ist beim TZ in der Realität längst und auf breiter Front durchbrochen. Allerdings kosten TZ-Senkungen die Kassen immense Summen, weil die Altersverpflichtungen ausfinanziert werden müssen.

Doch lassen wir die meines Erachtens unrealistische Obergrenze für den TZ mal ausser Acht. Mit der Senkung des TZ ist die Arbeit nämlich nicht getan; konsequenterweise müsste auch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes (UWS) erfolgen. Dieser längst fällige Schritt steckt bekanntlich immer noch im BVG-Reformstau. Wenn der UWS nicht auf das versicherungstechnisch korrekte Niveau gesenkt wird, entstehen den Kassen Pensionierungsverluste. Diese wiederum sind aus den Anlageerträgen zu finanzieren, was wiederum den Druck auf die Verzinsung der Sparguthaben der Aktivversicherten erhöht.

Wenn dann mal alle versicherungstechnischen Parameter auf dem korrekten Niveau angelangt sind, was bleibt? Die Kassen sind relativ stabil aufgestellt, die Leistungen deutlich tiefer als heute, die Umverteilung der Kapitalerträge von den Aktivversicherten zu den Rentnern weitgehend behoben. Die Frage ist nun, und die muss sich jede und jeder Aktivversicherte selber stellen, gebe ich mich z.B. im Jahr 2028 mit einer Rente, die im Vergleich zu einer Rente, die heute gesprochen würde, um sagen wir mal 20 Prozent tiefer ist, einfach so zufrieden? Welche Optionen haben wir?

Zaubern können die Kassen nicht. Das heisst, es muss mehr angespart werden, damit mehr Rentenkapital vorhanden ist. Dies erhöht die Lohnkosten und/oder mindert den Nettolohn. Die Arbeitgebenden müssten zudem auch für die Rentnerverpflichtungen, die noch auf einem TZ weit über 2 und mehr Prozent basieren, mitgeradestehen. Dies gilt meines Erachtens dann ganz besonders, wenn bei der Ausfinanzierung von Pensionskassen keine genügenden Rückstellungen für die versicherungstechnischen Risiken miteingerechnet worden sind. Solche Massnahmen lösen naturgemäss weder bei Arbeitnehmenden noch Arbeitgebenden Begeisterung aus, im Gegenteil.

Aber, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, und falls ich’s noch nie erwähnt haben sollte: In der Altersvorsorge gibt’s kein Freibier. Ich appelliere, trotz der noch nicht wirklich absehbaren Corona-Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die finanzielle Lage der öffentlichen Hand, an beide Sozialpartner, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen.

Es braucht höhere Sparbeiträge, es braucht Kompensationslösungen für die Mittfünfziger und älter, welche von höheren Sparbeiträgen nicht mehr genügend lange profitieren können, um die Rentenverluste infolge tieferer UWS kompensieren zu können, und es braucht wohl auch separate Vorsorgeeinrichtungen für die Altrentner, für welche die Arbeitgebenden Verantwortung übernehmen müssen, damit die an sich systemwidrigen Umverteilungseffekte in der 2. Säule nachhaltig behoben werden können.

Aus eigener Kraft werden es die öffentlich-rechtlichen Kassen nicht schaffen, finanzielle und strukturelle Stabilität zu erlangen und zeitgemässe Leistungen anbieten zu können.

Unsere Verantwortung als Arbeitnehmende ist es, Sparpläne, die höhere Lohnabzüge vorsehen, zu akzeptieren und bei Übergangslösungen für die Jahrgänge ab Alter 55 auch zu akzeptieren, dass eine hundertprozentige Kompensation von Leistungseinbussen, die infolge Anpassung der versicherungstechnischen Parameter entstehen werden, wahrscheinlich nicht möglich sein wird.

Im Titel habe ich die Frage aufgeworfen, wie weit ist es noch bis zur Nullverzinsung als Normalfall? Damit meine ich sowohl den BVG-Mindestzins als auch den TZ. Das wäre dann gewissermassen Ground Zero.

Im Vorfeld der Vernehmlassung des Bundesrats zur Reform der beruflichen Vorsorge 2019 kursierten Modelle, die auf solchen Annahmen beruhten. Nach meiner persönlichen Einschätzung sind solche Modelle, auch wenn sie durchaus technische Vorteile aufweisen könnten, nicht realistisch, einfach weil sie auch langfristig schlicht nicht finanzierbar sind. Aber wir müssen unsere Erwartungen an den Faktor Zins an die Realitäten anpassen und auch bereit sein, mit Nachdruck für Massnahmen zur Wahrung des Leistungsniveaus in der 2. Säule einzustehen.




Kommentar zur parlamentarischen Initiative Bortoluzzi: Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG (12.414)

In der Sitzung vom 26.September 2019 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats beschlossen, der parlamentarischen Initiative Bortoluzzi keine Folge zu geben und die Behandlung einer inhaltlich identischen Motion (16.3350) der nationalrätlichen Schwesterkommission zu sistieren. Beide Vorstösse haben zum Ziel, den Mindestzinssatz und den Mindestumwandlungssatz aus dem BVG zu streichen.

Die Kommission begründet das derzeitige Nichteintreten auf die Motion der Schwesterkommission damit, dass das Thema in den kommenden AHV- und BVG-Diskussionen ohnehin auf den Tisch kommen würde. Travail.Suisse empfiehlt die parlamentarische Initiative mit Verweis auf den Reformvorschlag der Sozialpartnerkonferenz abzulehnen.

Vorab ist zu begrüssen, dass die Ständeratskommission zuerst eine breite Evaluation der verschiedenen Lösungsvorschläge vornehmen will und nicht einfach einen Schnellschuss abfeuert. Rein technisch-methodisch betrachtet, könnte ich den Ansatz, versicherungstechnische Parameter nicht mehr im BVG zu regeln, durchaus befürworten, aber nur dann, wenn gleichzeitig im BVG ein konkretes, quantitatives Leitungsziel definiert wird.

In der Bundesverfassung (BV; SR 101) ist in Art. 113 festgelegt, dass der Bund Vorschriften über die berufliche Vorsorge zu erlassen hat und dabei fünf Grundsätze beachten muss, u.a. dass die berufliche Vorsorge zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen soll (Art. 113, Abs. 2 lit. a BV). Was heisst das nun genau?

Gemeinhin geht man davon aus, dass dieses qualitative Leistungsziel mit einem Ersatzeinkommen aus erster und zweiter Säule in der Höhe von 60 Prozent des letzten versicherten Lohns erreicht werden kann. Aus meiner Sicht ist die Fixierung eines quantitativen Leistungsziels im BVG absolut zentral, weil die Sozialpartner und mit ihnen die Vorsorgewerke damit verpflichtet wären, alle versicherungstechnischen Parameter auf die Erreichung dieses Leistungsziels auszurichten.

Klammerbemerkung: Aus den Abstimmungen zur Initiative AHV+ und zur Reformvorlage Altersvorsorge 2020 müsste meines Erachtens in einer neuen BVG-Reformvorlage noch eine zweite klare Rahmenbedingung geschaffen werden, nämlich, dass die Leistungen im Kapitaldeckungsverfahren ohne Umverteilung finanziert werden müssen.

Wenn man sich die Mühe nimmt und die verschiedenen, bereits auf dem Tische liegenden Reformvorschläge zur 2. Säule genauer anschaut, muss man feststellen, dass nur der Schweizerischen Pensionskassenverband (ASIP) in seinem Reformvorschlag ein quantitatives Leistungsziel vorsieht (60 Prozent des letzten AHV-Lohns). Die Finanzierung im Kapitaldeckungsverfahren ohne Umverteilung sieht expressis verbis nur die Initiative «Vorsorge Ja – aber fair» vor.

Meine Befürchtung ist nun – und dies gilt auch für den Vorschlag aus den Sozialpartnerverhandlungen –, dass in den kommenden Diskussionen über die Reform der beruflichen Vorsorge vor allem über versicherungstechnische Parameter debattiert und gestritten wird, anstatt eine Konvention darüber anzustreben, wo denn die genaue Grenze des verfassungsmässigen Leistungsziels liegen müsse. Aber genau dies wäre die zentrale gesellschafts- und sozialpolitische Frage. Steht das Ziel fest, ist der Weg dazu schon fast zweitrangig. Seien wir ehrlich, wer durchschaut das Zusammenspiel der versicherungstechnischen Parameter so genau, dass er deren Wirkung im Einzelnen und im Zusammenspiel wirklich ermessen kann? Ich hab das früher schon mal gesagt und wiederhole es, der technische Zins oder der Umwandlungssatz usw. sind technische Faktoren, die meines Erachtens ungeeignet sind für eine politische Diskussion über Altersvorsorge. Das zweite aus meiner Sicht wichtige Reformziel, dass alle Leistungen im Kapitaldeckungsverfahren und ohne Umverteilungseffekte zu finanzieren sind, dürfte kaum umstritten sein.

Was kann unser Beitrag zur Lösungsfindung sein? (Mit uns meine ich den Verband Öffentliches Personal Schweiz.) Ich meine, dass wir in den kommenden Diskussionen über eine neue Reform der beruflichen Altersvorsorge die Gralshüter des Leistungsziels «60 Prozent des letzten AHV-Lohns» und einer «Finanzierung ohne Umverteilungseffekte» sein müssten, und dass es im Weiteren aber den Vorsorgeeinrichtungen und ihren versicherungstechnischen Experten sowie den Aufsichtsbehörden überlassen werden sollte, mit welchen Parametereinstellungen die genannten Ziele erreicht werden. Womit wir wieder beim Titel wären. Im Prinzip lag der damalige Nationalrat Bortoluzzi mit seiner parlamentarischen Initiative zumindest teilweise richtig, aber ohne verbindlich festgelegtes Leistungsziel ist sein Lösungsvorschlag für die wirtschaftliche Sicherheit im Alter und damit für uns alle brandgefährlich.