Nicht mehr weit bis zur Nullverzinsung in der beruflichen Vorsorge?

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) hat dem Bundesrat empfohlen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2021 von heute 1% auf 0,75% zu senken. Und der Bundesrat hat im Rahmen einer «Aktualisierung» von vier Verordnungen zur beruflichen Vorsorge u. a. auch den Zinsrahmen für die Festlegung des technischen Zinssatzes neu festgelegt, und zwar auf 1,0 bis 3,5% (bisher 2,5 bis 4,5%).

Die beiden Zinsentscheide führen erschreckend vor Augen, wie düster die Aussichten auf existenzsichernde Renten im Alter geworden sind, auch wenn die Senkung des BVG-Mindestzinssatzes noch nicht definitiv ist. Der Bundesrat entscheidet jährlich über die Höhe des BVG-Zinssatzes; er ist dabei in den letzten Jahren zwar jeweils weniger weit gegangen als die Empfehlungen der BVG-Kommission. Aber ob 0,75 oder 1% Zins, macht den Braten auch nicht feiss.

Auch bei der Zinsspanne für den technischen Zinssatz (TZ) hat der Bundesrat den oberen Rahmen mit 3,5% um 0,5 % über der Empfehlung der BVG-Experten (3%) festgelegt, was ich allerdings als reine Augenwischerei halte, weil selbst 3% wohl bald schon der Geschichte angehören werden. Die Tendenz zeigt bei allen Kassen eindeutig nach unten. Auch die 2% Linie ist beim TZ in der Realität längst und auf breiter Front durchbrochen. Allerdings kosten TZ-Senkungen die Kassen immense Summen, weil die Altersverpflichtungen ausfinanziert werden müssen.

Doch lassen wir die meines Erachtens unrealistische Obergrenze für den TZ mal ausser Acht. Mit der Senkung des TZ ist die Arbeit nämlich nicht getan; konsequenterweise müsste auch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes (UWS) erfolgen. Dieser längst fällige Schritt steckt bekanntlich immer noch im BVG-Reformstau. Wenn der UWS nicht auf das versicherungstechnisch korrekte Niveau gesenkt wird, entstehen den Kassen Pensionierungsverluste. Diese wiederum sind aus den Anlageerträgen zu finanzieren, was wiederum den Druck auf die Verzinsung der Sparguthaben der Aktivversicherten erhöht.

Wenn dann mal alle versicherungstechnischen Parameter auf dem korrekten Niveau angelangt sind, was bleibt? Die Kassen sind relativ stabil aufgestellt, die Leistungen deutlich tiefer als heute, die Umverteilung der Kapitalerträge von den Aktivversicherten zu den Rentnern weitgehend behoben. Die Frage ist nun, und die muss sich jede und jeder Aktivversicherte selber stellen, gebe ich mich z.B. im Jahr 2028 mit einer Rente, die im Vergleich zu einer Rente, die heute gesprochen würde, um sagen wir mal 20 Prozent tiefer ist, einfach so zufrieden? Welche Optionen haben wir?

Zaubern können die Kassen nicht. Das heisst, es muss mehr angespart werden, damit mehr Rentenkapital vorhanden ist. Dies erhöht die Lohnkosten und/oder mindert den Nettolohn. Die Arbeitgebenden müssten zudem auch für die Rentnerverpflichtungen, die noch auf einem TZ weit über 2 und mehr Prozent basieren, mitgeradestehen. Dies gilt meines Erachtens dann ganz besonders, wenn bei der Ausfinanzierung von Pensionskassen keine genügenden Rückstellungen für die versicherungstechnischen Risiken miteingerechnet worden sind. Solche Massnahmen lösen naturgemäss weder bei Arbeitnehmenden noch Arbeitgebenden Begeisterung aus, im Gegenteil.

Aber, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, und falls ich’s noch nie erwähnt haben sollte: In der Altersvorsorge gibt’s kein Freibier. Ich appelliere, trotz der noch nicht wirklich absehbaren Corona-Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die finanzielle Lage der öffentlichen Hand, an beide Sozialpartner, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen.

Es braucht höhere Sparbeiträge, es braucht Kompensationslösungen für die Mittfünfziger und älter, welche von höheren Sparbeiträgen nicht mehr genügend lange profitieren können, um die Rentenverluste infolge tieferer UWS kompensieren zu können, und es braucht wohl auch separate Vorsorgeeinrichtungen für die Altrentner, für welche die Arbeitgebenden Verantwortung übernehmen müssen, damit die an sich systemwidrigen Umverteilungseffekte in der 2. Säule nachhaltig behoben werden können.

Aus eigener Kraft werden es die öffentlich-rechtlichen Kassen nicht schaffen, finanzielle und strukturelle Stabilität zu erlangen und zeitgemässe Leistungen anbieten zu können.

Unsere Verantwortung als Arbeitnehmende ist es, Sparpläne, die höhere Lohnabzüge vorsehen, zu akzeptieren und bei Übergangslösungen für die Jahrgänge ab Alter 55 auch zu akzeptieren, dass eine hundertprozentige Kompensation von Leistungseinbussen, die infolge Anpassung der versicherungstechnischen Parameter entstehen werden, wahrscheinlich nicht möglich sein wird.

Im Titel habe ich die Frage aufgeworfen, wie weit ist es noch bis zur Nullverzinsung als Normalfall? Damit meine ich sowohl den BVG-Mindestzins als auch den TZ. Das wäre dann gewissermassen Ground Zero.

Im Vorfeld der Vernehmlassung des Bundesrats zur Reform der beruflichen Vorsorge 2019 kursierten Modelle, die auf solchen Annahmen beruhten. Nach meiner persönlichen Einschätzung sind solche Modelle, auch wenn sie durchaus technische Vorteile aufweisen könnten, nicht realistisch, einfach weil sie auch langfristig schlicht nicht finanzierbar sind. Aber wir müssen unsere Erwartungen an den Faktor Zins an die Realitäten anpassen und auch bereit sein, mit Nachdruck für Massnahmen zur Wahrung des Leistungsniveaus in der 2. Säule einzustehen.