Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre?

Vernehmlassung zur Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Heute beziehen rund 2.6 Millionen Personen eine Altersrente der AHV. Aufgrund des nahenden Pensionsalters der geburtenstarken Jahrgänge werden es Prognosen zufolge bis im Jahr 2030 sogar rund 3.6 Millionen Personen sein. Diese stetig wachsende Zahl von Rentenbeziehenden hat dazu geführt, dass im letzten Jahr die Ausgaben der AHV-Kasse rund 1 Milliarde Franken höher waren als die Einnahmen. Die AHV braucht also mehr Geld, um auch zukünftig die Auszahlung der AHV-Renten sicherstellen zu können.

Ändert sich an der Finanzierung nichts, gerät die AHV-Kasse früher oder später in Schieflage und die gesetzlich vorgeschriebene hundertprozentige Deckung einer Jahresausgabe kann nicht mehr gewährleistet werden. Um die Lücke bis ins Jahr 2030 zu stopfen, ist deshalb eine Zusatzfinanzierung in der Höhe von rund 53 Milliarden Franken notwendig.

Anpassungsbedarf

Die AHV muss sich an die laufenden Herausforderungen anpassen können, um die gesamte Bevölkerung auch zukünftig vor existenzieller Not im Alter zu schützen. Eine Anpassung im Rahmen der Vorlage «Altersvorsorge 2020» ist gescheitert. Es muss deshalb schnellstmöglich ein neuer und vor allem mehrheitsfähiger Lösungsansatz gefunden werden.

Um das Rentenniveau langfristig halten und die Finanzen der AHV stabilisieren zu können, hat der Bundesrat am 27. Juni 2018 deshalb im Vorentwurf zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) Massnahmen beschlossen. Diese wurden nun in die Vernehmlassung geschickt. Aufgrund der Dringlichkeit der Stabilisierung der AHV plant der Bundesrat, dem Parlament die Botschaft für die AHV 21 bereits im Frühjahr 2019 vorzulegen

Die Massnahmen

Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Massnahmen stützen sich auf die bereits im März 2018 definierten Eckwerte für die AHV-Revision:

Anpassung des Frauenreferenzalters

Eine generelle Erhöhung des Rentenalters ist kaum mehrheitsfähig und deshalb in der aktuellen Vorlage kein Thema. Es soll jedoch das Frauenreferenzalter für die AHV auf 65 Jahre angehoben und damit demjenigen für Männer angeglichen werden. Vorgesehen ist eine jährliche Erhöhung um drei Monate ab dem 2. Jahr nach Inkrafttretens der Revision. Damit wäre es nach fünf Jahren an das Referenzalter der Männer angeglichen.

Die Auswertung der Abstimmung vom 24. September 2017 hat gezeigt, dass eine Angleichung des Frauenreferenzalters jedoch nur eine Chance zur Annahme hat, wenn gleichzeitig Ausgleichsmassnahmen vorgesehen werden. Der Vorentwurf des Bundesrates enthält deshalb bis 2030 für Frauen, die nahe beim Rentenalter stehen, also in den Jahren 1958 bis 1966 geboren wurden, Kompensationsmassnahmen. Überdurchschnittlich profitieren sollen Frauen mit tiefen bis mittleren Einkommen. Der Bundesrat sieht zwei Varianten vor:

  1. Bei einem Rentenvorbezug profitieren Frauen von einem reduzierten Kürzungssatz. Frauen mit einem Jahreseinkommen von unter 56’400 Franken können die AHV-Rente ab 64 Jahren sogar ohne Kürzung beziehen.
  2. Zusätzlich zur Variante 1 wird eine Massnahme geschaffen, mit der Frauen, die bis zum 65. Altersjahr oder länger arbeiten, von einer Erhöhung ihrer Rente profitieren. Durchschnittlich ist bei dieser Variante mit einer Rentenverbesserung von 70 Franken pro Monat zu rechnen. Die hierfür verwendete Rentenformel führt dazu, dass insbesondere Frauen mit einem tiefen Jahreseinkommen mehr profitieren. So kann bei einem Jahreseinkommen von 42 300 Franken die Rente um 214 Franken pro Monat aufgebessert werden.

Der Bundesrat geht davon aus, dass rund 25 % der Frauen mit Jahr 1958 bis 1966 von der Variante 1 Gebrauch machen und 54 % der Frauen von der vorteilhafteren Rentenformel profitieren würden.

Ob diese Ausgleichsmassnahmen tatsächlich ausreichen, um die Erhöhung des Frauenrentenalters als Reformkiller mehrheitsfähig zu machen, ist fraglich.

Flexibilisierung der Pensionierung

Der Bundesrat will mit seinem Revisionsvorschlag den Zeitpunkt der Pensionierung stärker flexibilisieren. Es soll im Alter zwischen 62 und 70 Jahren die Möglichkeiten geben, die ganze AHV-Rente oder auch nur ein Teil davon zu beziehen. Dabei sieht die Vorlage ein Minimum von 20 % und ein Maximum von 80 % vor.

Gleichzeitig soll durch Anreize die Weiterarbeit über das Rentenalter hinaus gefördert werden. Wie bisher sind tiefere Einkommen deshalb nicht beitragspflichtig, wobei der monatliche Freibetrag 1400 Franken beträgt. Durch Beiträge nach dem Referenzalter können die AHV-Rente verbessert und allfällige Beitragslücken geschlossen werden.

Angleichung der beruflichen Vorsorge

Der bundesrätliche Entwurf sieht vor, das Referenzalter 65 für beide Geschlechter und die erwähnte Flexibilisierung auch in der beruflichen obligatorischen Vorsorge zu verankern.

Finanzierung

Um den eingangs erwähnten Finanzierungsbedarf in der Höhe von 53 Milliarden Franken zu decken, ist eine Reform dringend notwendig. Wird das Frauenreferenzalter an dasjenige der Männer angepasst, sind bereits 10 Milliarden Franken gedeckt; davon müssten rund 3.8 Milliarden Franken für die Ausgleichsmassnahmen gemäss Variante 2 aufgewendet werden.

Für die verbleibende Lücke im Finanzierungsbedarf sieht der Bundesrat eine Zusatzfinanzierung vor, indem der Mehrwertsteuersatz um 1.5 % auf 9.2 % (Normalsatz) erhöht wird. Dies entspricht einer Mehrbelastung von rund 60 Franken pro Haushalt und Monat.

Ob die Erhöhung in diesem Umfang notwendig ist, hängt auch von einer allfälligen Umsetzung der Steuerreform 17 ab, welche einen sozialen Ausgleich der Steuerausfälle in der AHV beinhaltet. Vorgesehen ist eine zusätzliche Finanzspritze in der Höhe von 2.1 Milliarden Franken. Damit würde für die Sicherstellung der Finanzierung der AHV eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 % ausreichen.

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