Bundesbeschluss zur Reform Altersvorsorge 2020

Kommentar

Verbesserung der Transparenz im Geschäft der beruflichen Vorsorge der Lebensversicherer

Der Bundesbeschluss sieht folgende Massnahmen vor:

  • Einführung einer Rentenumwandlungssatzgarantieprämie: Damit können die Einbussen kompensiert werden, die ein zu hoher Umwandlungssatz zur Folge hätte.
  • Grundsätze zur Aufteilung der Überschussbeteiligung: Undurchsichtige Umverteilungen gilt es zu vermeiden. Die Überschüsse dürfen nicht an Dritte gehen, sondern müssen jenen zukommen, mit deren Geld sie erzielt wurden.
  • Bekämpfung von missbräuchlichen Risikoprämien: Die Risikoprämien der Lebensversi-cherer dürfen den aufgrund der Schadenstatistik erwarteten Schaden nicht um mehr als 100 Prozent übersteigen.

Aus meiner Sicht sind diese Massnahmen grundsätzlich sehr zu begrüssen. Ihre Wirksamkeit wird sehr stark von den noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen und der Vollzugspraxis abhängen.

Schlussbemerkungen

Und wie lautet nun das Gesamtfazit? Ich erlaube mir ein Zitat aus einem früheren Kommentar zu wiederholen: In der Altersvorsorge gibt es kein Freibier. Auf der Basis einer mittleren Unzufriedenheit erachte ich den Bundesbeschluss als einigermassen ausgewogen. Ohne Krötenschlucken geht es nicht.
Ich hoffe und plädiere mit Nachdruck dafür, den Bundesbeschluss nun nicht zu zerfleddern und auf dem Altar von Partialinteressen zu opfern. Ich hoffe, dass sich die Arbeitnehmerseite und ihre Interessenvertreter bewusst sind, dass unheilige Allianzen diese Vorlage in der Volksabstimmung zum Absturz bringen können, was ein Desaster wäre.

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