Baselstädtische Angestellte erhalten Teuerungsausgleich
Am 19. Dezember 2018 hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt beschlossen, dass den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung ab 2019 ein allfälliger Teuerungsausgleich unter definitivem Verzicht auf die Verrechnung der kumulierten Negativteuerung der Jahre 2011 bis 2017 von 1.2% gewährt wird. Die entsprechende Referendumsfrist ist am 9. Februar 2019 unbenutzt abgelaufen. Der per 1. Januar …
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