Ferienplanung – (zu) frühzeitige Bewilligung durch den Arbeitgeber?
Im Rahmen einer Rechtsauskunft war abzuklären, ob ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber verlangen kann, dass die Arbeitnehmer ihre Ferien für das laufende Jahr jeweils bereits Anfang Jahr bekannt geben. Die Verhältnismässigkeit der konkreten Weisung ist – wie so oft – entscheidend:
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