Jahresbericht 2022/2023 des Vorstandes

1. Einleitung/Rückblick/Allgemeines
Vor einem Jahr konnte unsere Generalversammlung Gottseidank wieder physisch abgehalten wer-den, nachdem sich die Corona-Situation stark verbessert hatte. Die bewährte Vorstandscrew unter der Leitung des Präsidenten Peter Hofstetter stellte sich für eine weitere Amtsperiode von drei Jahren zur Verfügung und wurde von der Versammlung einstimmig wiedergewählt, so auch die verschiedenen Vertrauensleute der städtischen Direktionen und Dienstabteilungen. Das Protokoll dieser GV wurde wie üblich im ZV-Info 09/22 wie auch im Intranet publiziert. An dieser Stelle darf ich als Präsident meinen aktiven Vorstandskolleginnen und -Kollegen sowie den Vertrauensleuten für ihren grossen Einsatz zugunsten unseres Verbandes und unserer Mitglieder einmal mehr einen grossen Dank aussprechen.

Mit unserem Jahresendbrief Dezember 2022 haben wir über die wichtigsten Ver­bandsgeschäfte im Jahr 2022 orientiert. Traditionsgemäss war der Herbst geprägt von intensiven Verhandlungen bezüglich Löhne für 2023. Der Vorstand traf sich im Berichtsjahr zu insgesamt zehn Vorstandssitzungen sowie im Februar 2023 zu einer Zusammenkunft mit den Vertrauensleuten. An insgesamt vier Sitzungen mit der ständerätlichen Delegation aus Finanzdirektion und Abteilung Personal wurden wir umfassend über wichtige Personal- und Finanzthemen in der Stadt Luzern orientiert und handelten dabei auch die jeweiligen Lohnanpassungen aus. Hierbei besonders zu erwähnen sind auch zwei eingereichte Anträge unsererseits, welchen erfreulicherweise seitens des Stadtrates zugestimmt wurde, nämlich Revision von Art. 21 der Personalverordnung (Urlaub für Leiterkurse/Lagerleitung von Jugend und Musik, nebst Jugend und Sport) sowie die unkomplizierte Umsetzung bezüglich DU-Kultur in der Stadtverwaltung Luzern.

Der überarbeitete Gesamtarbeitsvertrag mit den ewl AG konnte verabschiedet werden, er ist per 1. Januar 2023 in Kraft getreten (der SPVL ist Teil der Sozialpartner). Zum allgemeinen Erfa-Austausch beteiligten wir uns mit einer Zweierdelegation auch an einem inte­ressanten Treffen im Oktober 2022 mit verschiedenen Personalverbänden der Zen­tralschweiz aus rund zehn Kantonen und Gemeinden.

2. Verhandlungsdelegationen Stadt, ewl AG und Viva Luzern AG
Wie gesagt waren die intensiven und an­spruchsvollen Lohnverhandlungen im Herbst 2022 geprägt von steigender Teue­rung und steigenden Krankenkassenprä­mien. Der ZV Öffentliches Personal Schweiz empfahl seinen Mitgliedern mit einer mar­kanten generellen sowie individuellen Er­höhung an den Start zu gehen. Unserem Verband war es in diesem Jahr wichtig, zur allgemeinen Kaufkraft-Sicherung bei allen drei Verhandlungspartnern und Arbeitgeberinnen Stadt Luzern, ewl AG und Viva Luzern AG für eine möglichst hohe generelle Lohnanpassung für sämtliche Mitarbeitende zu plädieren. Uns ist klar, dass dadurch für individuelle Anpassungen und Förderung vor allem der jüngeren Mitarbeitenden kein grosser Spiel­raum mehr bestand. Es ist jedoch für uns als Personalverband nicht immer einfach, eine Lösung mit der Stadt auszuhandeln, welche für alle Beteiligten stimmt.

Schlussendlich resultierten aus den Verhandlungen folgende Resultate 2023: Stadt Luzern 2 Prozent generelle und 0,5 Prozent individuelle Lohnerhöhungen; ewl AG total ebenfalls 2,5 Prozent Erhöhung (generelle Erhöhung von zwei Lohnstufen bei kleine­ren und mittleren Einkommen, Rest individuell) und Viva Luzern AG 2 Prozent generelle und 0,25 Prozent individuelle Lohnanpassungen.

3. Pensionskasse der Stadt Luzern
Das Jahr 2022 war für die Pensionskasse sehr herausfordernd. Infolge des Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine sind viele Anlagekategorien an den Finanzmärkten eingebrochen. Die Vermögensanlagen der PKSL sind per Ende Jahr mit einer negativen Performance von minus 7,9 Prozent noch relativ glimpflich davongekommen. Der Deckungsgrad ist von 118,4 Prozent auf 108,5 Prozentpunkte gesunken.

Sehr positiv zu werten gilt im Jahr 2022 der Abschluss der umfassenden Totalrevision der Reglemente sowie die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der PKSL. Im Vorsorgebereich konnte per 1. Januar 2023 die Senkung des Umwandlungssatzes auf 5,0 Prozent mit für das Personal grosszügigen Abfederungsmassnahmen umgesetzt werden. Die Altersguthaben der Mitarbeitenden wurden im Jahr 2022 mit hohen 2,75 Prozent verzinst.

Der Stadtpersonalverband ist in der Pensionskommission mit Peter Hofstetter (SPVL-Präsident), Josef Zimmermann (SPVL-Vizepräsident, Mitglied im Führungsausschuss der PKSL), Miriam Emmenegger (SPVL-Vorstands-Mitglied) und Beat Barmettler (SPVL-Mitglied, Mitglied im Anlageausschuss der PKSL) vertreten.

Die diesjährige Mitgliederversammlung der PK Stadt Luzern findet am 20. Juni 2023 bei der ewl energie wasser luzern AG an der Industrie­strasse 6 statt.

4. Vergünstigungen, Vereinbarungen mit SPVL
Es besteht für unsere Mitglieder nach wie vor die Möglichkeit, von verschiedenen Vergünstigungen und Rabatte bei diversen Institutionen wie Krankenkassen, Versiche­rungen, Banken, EDV-Lieferanten, Anbieter elektronischer Produkte, Internetanschluss ewl AG sowie auch Flottenrabatt-Möglichkeiten via ZV (Mercedes, Smart, Opel, BMW, Mini und Ford) zu profitieren. Die komplette und stets aktuelle Liste der Vergünstigungen ist im Intranet unter Arbeitsplatz/Angebote/Piazza/Stadtpersonalverband abrufbar.

Eine Intervention der CSS-Krankenkasse via Luzerner Staatspersonalverband im August 2022 betreffend Rabatte auf Zusatzversicherungen sorgte für einige Verwirrung und diverse Telefone zur Klärung der Sachlage. Hierbei sei deshalb nochmals klar erwähnt: Der SPVL hat einen eigenen Kollektivvertrag mit der CSS und zwar seit mehreren Jahren.

5. Mitgliederstatistik per 31. Mai 2023

 

2022

2023

Aktive

476

493

Passive

225

228

Total

701

721

Davon

 

Ehrenpräsidenten

2

2

Ehrenmitglieder

3

3

Vorstand

8

8

Vertrauenspersonen

19

22

6. Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz (ZV)
Wie bereits im letztjährigen Jahresbericht angetönt, hat die Generalversammlung 2022 des Zentralverbandes beschlossen, dass alle angeschlossenen Verbände ab dem 1. Januar 2023 über den ZV eine Arbeitsrechtsschutzversicherung für ihre Verbandsmitglieder abschliessen müssen, was offenbar einem grossen Bedürfnis der Mehrheit seiner Verbände entspricht. Gemäss unseren Statuten ist die Generalversammlung als oberstes Organ zuständig für die Beschlussfassung über den Anschluss

eines Berufsverbandes oder den Austritt aus einem solchen. Deshalb hat der Vorstand des SPVL an diversen Sitzungen die Sachlage sowie Vor- und Nachteile einer Mitgliedschaft beim ZV erläutert und dieses wichtige Geschäft an der heutigen General­versammlung unter Punkt 4 traktandiert.

7. Mitgliederanlässe
Auch im vergangenen Verbandsjahr konnten wir unsere Mitglieder zu zwei interessanten Anlässen und Besichtigungen einladen. Einerseits fanden im Oktober 2022 zwei Führungen beim Kulturhof Hinter Musegg und Turmuhrenbesichtigung der Museggmauer mit anschliessendem Nachtessen statt.

Andererseits konnten wir im Mai 2023 die Renergia Zentralschweiz AG in Perlen be­sichtigen und anschliessend im Restaurant «Die Perle» bei Speis und Trank gemütlich zusammensitzen und den interessanten und geselligen Abend ausklingen lassen.

Allfällige Ideen seitens der Mitglieder für weitere Anlässe sind jederzeit willkommen und unserem Vorstand zu melden.

8. Diverses/Dank/Ausblick
Der PSVL-Vorstand dankt für euer Interesse und eure Treue zu unserem Personalverband; aber die Mitgliederzahl unseres Verbandes ist gemäss Mitgliederstatistik leider weiter rückläufig, weshalb wir alle gefordert sind. An dieser Stelle deshalb die dringende Bitte: Macht bei euren Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz Werbung für den SPVL, vor allem bei den neuen Mitarbeitenden, und animiert sie zu einem Verbandsbeitritt, sofern sie oder et noch nicht Mitglied bei uns ist.

Herzlichen Dank für eure Aufmerksamkeit.




Die 4-Tageswoche – Ein Anreizsystem zur Prozessoptimierung

Der chronische Stress am Arbeitsplatz ist ein grosser Unzufriedenheitsfaktor der Erwerbstätigen in der Schweiz. Daher erstaunt es nicht, dass immer mehr Erwerbstätige Teilzeitanstellungen bevorzugen oder zum Beispiel ein Burn-out erleiden. Die dadurch fehlenden Stellenprozent befeuern den Fachkräftemangel zusätzlich.

Die 4-Tageswoche ist ein möglicher Lösungsansatz von vielen, um die Arbeitsbedingen zu verbessern. Dabei geht es primär darum, die zu leistende Arbeit durch das Eliminieren von unnötigen Arbeitsabläufen (z.B. Sitzungen) so zu vereinfachen, dass sie in 4 anstelle von 5 Tagen erledigt werden kann.

Wieso braucht es bessere Arbeitsbedingungen?
Zunächst gilt es zu fragen, weshalb braucht es überhaupt neue Ansätze bezüglich Ar­beitsbedingungen? Geht es uns nicht allen sehr gut? Wir können den Feierabend mit unseren Familien geniessen und mehrmals pro Jahr in die Ferien fahren.

Nun zeigen aber neue Daten, dass diese Ruhezeiten (z.B. Feierabend, Ferien) nicht mehr ausreichen, so dass sich erwerbstätige Personen immer weniger gut erholen können. Dies kann noch verstärkt werden, wenn neben der bezahlten Arbeit weitere unbezahlte Arbeiten, z.B. Kinderbetreuung oder Vereinsarbeit, ausgeführt werden. Wenn die Belastung durch diese Arbeiten chronisch wird, dann kann sie zu einer Überlastung führen.

Die Symptome dieser arbeitsbedingten Überlastung reichen von Rückenschmerzen bis zur Erschöpfungsdepression. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Überlastung körperlicher oder psychischer Natur ist. Stress kann in körperlichen oder psychischen Beschwerden resultieren. Der Grund dafür ist das Ungleichgleichgewicht zwischen den äusseren Anforderungen, z.B. überwältigende Arbeitsmenge rsp. Verpflichtungen, und den eigenen Möglichkeiten, diese zu bewältigen. Somit ist das Belastungsempfinden individuell.

Die Zunahme dieses arbeitsbedingten Stresses ist weitestgehend unbestritten. Insbe­sondere die starke Zunahme der psychischen Erkrankungen, die eine IV-Rente zur Folge hatten, stechen hervor. So wurde1995 nur etwas mehr als jede vierte neue IV-Rente aber im Jahr 2021 fast schon jede zweite neue Rente aufgrund einer psychischen Erkrankung (z.B. Burn-out) gesprochen.

In den letzten Jahren hat zum arbeitsbedingten Stress auch der Fachkräftemangel beigetragen. Denn das Arbeitsvolumen bleibt das Gleiche, auch wenn Personal fehlt. Das heisst, dass das vorhandene Arbeitsvolumen auf das bestehende Personal verteilt werden muss. Logischerweise fällt dieses pro Kopf höher aus, je weniger Personal vorhanden ist. Dadurch erhöht sich wiederum der arbeitsbedingte Stress.

Die Frage nach besseren Arbeitsbedingungen ist somit auch verbunden mit der Frage nach einer Lösung des Fachkräftemangels. Bessere Arbeitsbedingungen heisst weniger arbeitsbedingten Stress. Ein Arbeitsplatz wird also attraktiver, wenn dieser reduziert werden kann.

Was leistet die 4-Tageswoche zur Ver­besserung der Arbeitsbedingungen?
Die 4-Tageswoche ist nur ein möglicher Ansatz, um die Arbeitsbedingungen zu ver­bessern. Sie ermöglicht, dass die alltäglichen Verpflichtungen bezahlter Job und z.B. Kinderbetreuung besser vereinbart werden können und würde somit z.B. mehr Frauen eine Vollzeittätigkeit ermöglichen. Dies wie­derum würde es erlauben den Fachkräfte­mangel zunächst durch die hier lebende Bevölkerung zu entschärfen bevor auslän­disches Personal angeworben werden muss. lösen.

Das Grundlegende-Konzept der 4-Tages­woche ist vom Effizienzgedanken geprägt. Das Ziel ist nicht, bloss einen Tag weniger zu arbeiten. Vielmehr soll die Arbeit, die vorher in fünf Tagen erledigt wurde, nun in vier Tagen erledigt werden. Sie denken nun sicher, dass das den arbeitsbedingten Stress ja noch mehr erhöht?

Dies ist sicher der Fall, wenn nicht alle betrieblichen Prozesse dahingehend angeschaut und definiert werden, wie diese gestaltet werden müssen, so dass sie weniger Arbeitszeit verschlingen. So zum Beispiel Meetings. Diese sind oftmals viel zu lang und werden von viel zu vielen Mitarbeitenden besucht, so dass wertvolle Arbeitszeit verpufft. Lösungsansätze diesbezüglich sind kleinere spezifischer Meetings oder Emails.

Somit ist es nicht das Ziel der 4-Tageswoche, anstelle der 8h an fünf Arbeitstagen jetzt 10h an vier Arbeitstagen pro Woche zu arbeiten. Das primäre Ziel der 4-Tageswoche ist durch effiziente und sinnvolle Arbeitsabläufen nur noch an vier Tagen arbeiten zu müssen, um die gleiche Arbeit auszuführen und den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit zu erhalten.

Die 4-Tageswoche in der Praxis
In zwei kürzlich erschienen Praxisberichten zur Umsetzung der 4-Tageswoche resp. zur Verkürzung der Arbeitszeit aus Island und Grossbritannien werden diese Strategien zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen kritisch beleuchtet. Beide Studien waren gross angelegt mit zwischen 2’500 und 2’900 Teilnehmer*innen aus unterschiedlichen Wirtschaftssektoren und in unterschiedlichen Beschäftigungsmodellen (Schichtarbeit im Gegensatz zum gewöhnlichen Arbeitszeitmodell).

In Island hatte die Studie zur Folge, dass heute 86% aller Erwerbstätigen die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit zu reduzieren bei gleichem Lohn. In Grossbritannien führen von den 61 Unternehmen, die bei der Studie mitgemacht haben, 56 die 4-Tageswoche weiter. Folgende Elemente sind zentral für den Erfolg der Umsetzung: 1.) Flexibilisierung bezüglich der zeitlichen Erledigung der Aufgaben und Gestaltung der Arbeits- und Schichtzeiten. 2.) Interesse und Bemühungen aller involvierten Personen, die Arbeitszeit zu reduzieren. 3.) Eine Vorbereitungsphase, in der sämtliche Prozesse zu definieren und optimieren sind.

Auswirkungen auf die Unternehmen
Was hat die grosse Mehrheit der Unterneh­men überzeugt, die reduzierte Arbeitszeit beizubehalten?

  • Einnahmen sind nicht gefallen, sondern gestiegen [A.d.R. Schwierigkeit der Beurteilung da immer noch im Kontext der Corona-Pandemie]
  • Erhöhte Produktivität pro Kopf gegenüber 5-Tageswoche
  • 57% weniger Kündigungen
  • 65% weniger Abwesenheitstage wegen Krankheiten und persönlichen Freitagen (keine Ferien)
  • Weniger Zeit für Kaffeepausen benötigt
  • Weniger Interesse für Teilzeitarbeitsmodell
  • Mehr Bereitschaft, wenn nötig Überstunden zu leisten

Auswirkungen auf die Erwerbstätigen

  • Weniger Stress empfunden
  • Klarere Zuständigkeiten bezüglich Arbeitszuteilung am Arbeitsort
  • Mehr Energie
  • Mehr Zeit für den Haushalt und Familie

Herausforderungen aufgrund der reduzierten Arbeitszeit
Folgende Herausforderungen bezüglich der Umsetzung wurden in den Studien identifiziert:

  • Bessere Kommunikationsstrukturen notwendig, um Arbeit zu übergeben.
  • Durch effizientere Prozesse werden Vorgesetzte mehr gefordert.

Fazit
Die aus diesen Studien gewonnen Ergebnissen zeigen auf, was notwendig ist, um einen Arbeitsplatz attraktiv zu gestalten und wie dies objektiv gemessen werden kann. Zusammengefasst bedeutet es mehr Verantwortung für die Arbeitnehmenden. Dadurch, dass sie den Anreiz hatten, weniger arbeiten zu müssen, wenn sie aktiv dabei mithalfen, Prozesse zu optimieren, wurde die Reduktion der Arbeitszeit möglich. Dies zieht auch die Forderungen nach flacheren Hierarchien und kürzeren Entscheidungswegen nach sich. Denn nur so können ineffiziente Prozesse effizient optimiert werden.




REFERENT*INNEN FACHTAGUNG BRUNNEN 2023: TEIL 1

MSc Leila Gisin
Arbeits-, Organisations- und Personalpsychologin
Dozentin an der Hochschule für Wirtschaft in Luzern

Zur Person:
Leila Gisin hat nach einer kaufmännischen Lehre die Höhere Fachschule für Betriebs­wirtschaft besucht und im Anschluss an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Olten sich einen Master of Science Ab­schluss in angewandter Psychologie erar­beitet.

Sie hat langjähirge Erfahrung in Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Betriebs­wirtschaft und angewandten Psychologie. Zur Zeit ist sie zum einen als Lehrbeauf­tragte für angweandte Psychologie an der Fachhochschule Nordwestschweiz sowie auch als Dozenting für Wirtschaft an der Hochschule Luzern angestellt. Ihre Exper­tise auf dem Gebiet der Arbeitsbedingun­gen wurde auch schon durch das Schwei­zerische Radio und Fernsehen nachgefragt.

SRF 4×4 Podcast vom 09.06.23

Link via QR-Code:

Referat:
Über die Chancen und Risiken der Digitalisierung für die Arbeitsbedingungen

Seit der industriellen Revolution kennen wir in den westlichen Kulturen eine starke Segmentation zwischen den Lebensdomänen «Arbeit» und «Privat». Die Arbeitsplätze wurden damals aus der heimischen Umgebung herausgerissen und in Fabrikhallen verlegt. Heute erleben wir durch die digitale Revolution im Gegenzug eine partielle Rückführung der Arbeit in die heimische Umgebung. Diese neue Arbeitswelt der mobil-flexiblen Arbeit führt zu einer zunehmenden Entgrenzung von Arbeit und Privat, da die heute weit verbreitete Wissensarbeit dank neuster Technologien im Grundsatz „virtuell“ und somit unabhängig von festen Zeiten und Orten erbracht werden kann. Dies stellt Unternehmen, Führungskräfte wie auch Mitarbeitende nicht zuletzt auch durch die sehr komplexe «VUCA Welt» in welcher wir heute leben vor grosse Herausforderungen. In diesem Inputreferat werden diese aus Arbeits-, Organisations- und Personalpsychologischer Perspektive beleuchtet und aufgezeigt, wie man diesen persönlich begegnen kann.

MLaw Stefan Meyer
Rechtsanwalt, Baur Hürlimann AG, Baden

Zur Person:
Stefan Meyer arbeitet als Rechtsanwalt bei der Baur Hürlimann AG. Er berät und vertritt Mandanten schwerpunktmässig im öffentlichen Personalrecht, Staats- und Verwaltungsrecht sowie Bau- und Immobilien­recht. Vor seiner Tätigkeit bei der Baur Hürlimann AG absolvierte Stefan Meyer das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich sowie Rechtspraktika am Bezirksgericht Kulm und bei der Baur Hür­limann AG. Anschliessend erlangte er das Anwaltspatent des Kantons Aargau und kehrte zur Baur Hürlimann AG zurück.

Referat:
Bundesgerichtliche Rechtsprechung 2022/2023

Auch in den letzten zwei Jahren beschäftigte sich das Bundesgericht im öffentlichen Personalrecht meist mit Verfahrensfehlern bei Kündigungen (Stichwort: rechtliches Gehör). Daneben entschied es etwa über die Verweigerung einer Betriebspsychologin, ihre Masken-dispens vertrauensärztlich bestätigen zu lassen. Oder es prüfte die Rechtmässigkeit einer Kündigung, nachdem sich eine Lehrperson weigerte ein Schulkind nicht mehr mit dem weiblichen Geburtsnamen, sondern dem männlichen Rufnamen anzusprechen. Regelmässig wurden zudem äusserst praxisrelevante Fragen erläutert. So lassen sich der jüngsten bundesgerichtlichen Rechtsprechung die (erschreckend geringen) Anfor­derungen an eine Kündigung während der Probezeit, aber zumindest auch klare Vor­aussetzungen bei Änderungskündigungen entnehmen.

Trotz und gerade aufgrund der Vielzahl an bundesgerichtlichen Entscheidungen lohnt es sich im öffentlichen Personalrecht stets à Jour zu bleiben – das Referat bietet einen Überblick.

Dr. iur. Michael Merker
Rechtsanwalt, Baur Hürlimann AG, Baden

Zur Person:
Dr. Merker ist seit 1995 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Er ist Sekretär von «Öf­fentliches Personal Schweiz» und Partner in der Baur Hürlimann AG. Sein Tätigkeits­schwerpunkt liegt im öffentlichen Recht, insbesondere im öffentlichen Personalrecht, Bildungsrecht und Eneregierecht. Er lehrte öffentliches Recht an der Universität St. Gallen als Lehrbeauftragter und als Dozent an der Universität Basel sowie öffentliches Personalrecht an der Fachhochschule Nordwestschweiz. Darüberhinaus war er als Richter am aargauischen Verwaltungsgericht tätig.

Referat:
Musterreglement Personal