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ZV Info 2023 01-02

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Stadt Bern
Personalverband der Stadt Bern

Einladung zur Hauptversammlung 2025

Mittwoch 26. März 2025, 17.30 Uhr im Hotel Kreuz, Zeughausgasse 41, Bern

Traktanden: 1.   Protokoll der Hauptversammlung vom 16.Mai 2024 2.   Jahresbericht 2024 3.   Standespolitik / aktuelle Themen 4.   Rechnungsablage 2024 5.   Revisionsbericht / Entlastung des Vorstandes 6.   Budget 2025 7.   Ehrungen 8.   Verschiedenes und Wortmeldungen 9.   Gemeinsamer Imbiss Anmeldungen mit dem Formular HV_2025_Traktandenliste_Anmeldung mit Angabe ob Teilnahme mit oder ohne Essen bis spätestens 21. März 2025 an: …

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Programm und Traktanden der Delegiertenversammlung vom 4. Mai 2023

Nachfolgend finden Sie das Programm sowie die Traktandenliste der Delegiertenversammlung vom 4. Mai 2023. Anmeldungen sind im Sekretariat möglich. Programm 12.30 – 14.00 Uhr Altstadtrundgang ab 13.30 Uhr Empfang der Delegierten bei Kaffee und Süssgebäck in der Eingangshalle des Rathauses 14.30 Uhr Eröffnung der Delegiertenversammlung durch Präsident Urs Stauffer   Grussbotschaft von André Wicki, Stadtpräsident Zug   Referat …

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PROTOKOLL DER DELEGIERTENVERSAMMLUNG

Anwesend • der Zentralpräsident • 6 Mitglieder der Geschäftsleitung • 8 Mitglieder des Vorstands • 2 Ehrenmitglieder • 9 Delegierte aus 7 Staatspersonalverbänden • 21 Delegierte aus 15 Gemeindepersonalverbänden • die 3 Sekretäre Gäste • Horst Bäuerle, Ehrenvorsitzender Beamtenbund Baden-Württemberg, Freudenstadt • Hanspeter Hilfiker, Stadtpräsident Aarau • Markus Dieth, Regierungsrat des Kantons Aargau • Adrian …

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Reform BVG 21 am Abgrund?

Nach der Verabschiedung des Revisionsentwurfs des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) am 25. November 2020 durch den Bundesrat, dem vom Revisionsentwurf abweichenden Beschluss des Nationalrats vom 8. Dezember 2021 und dem von beidem abweichenden Beschluss des Ständerats vom 12. Dezember 2022 liegen die Karten nun auf dem Tisch: We agree to disagree!

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Das Arbeitszeugnis – ein Überblick

Ein gutes Arbeitszeugnis dient der Förderung des beruflichen Fortkommens. Wer ein schlechtes Arbeitszeugnis im Bewerbungsverfahren vorweist, wird oft gar nicht erst zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Das Arbeitszeugnis darf jedoch nicht nur den Grundsatz des Wohlwollens beachten, sondern muss auch der Wahrheit entsprechen.

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