Gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle

Im März 2022 wurde eine Initiative zur familienergänzenden Kinderbetreuung lanciert. Die Kita-Initiative soll dafür sorgen, dass genügend bezahlbare Kita-Plätze zur Verfügung gestellt werden und dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert wird. In den letzten 19 Jahren wurde bereits einiges getan – dies zeigt der kürzlich erschienene Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Sind die geschaffenen Betreuungsplätze und deren finanzielle Förderung genug oder braucht es zusätzlich die Kita-Initiative?

Die Initiative will sicherstellen, dass die familienergänzende Kinderbetreuung für alle Familien in der Schweiz zugänglich und zahlbar ist. Heute sind sowohl das Angebot wie auch die Kosten von Kitaplätzen und weiteren Angeboten der Kinderbetreuung (Tagesfamilien, Kinderbetreuung an Schulen) stark vom Wohnort abhängig. Vor allem in städtischen Gebieten wurden Kita-Plätze ausgebaut. Damit haben sich Unterschiede bezüglich Kosten und verfügbaren Plätzen akzentuiert. Die Initiative sieht eine flächendeckende Lösung vor und will dafür sorgen, dass grundsätzlich jedes Kind in der Schweiz Anspruch auf einen Kita-Platz oder ein vergleichbares Betreuungsangebot hat. Dies, sofern die Eltern ihre Kinder familienergänzend betreuen lassen wollen. Zusätzlich will die Initiative die Arbeitsbedingungen der Betreuungsfachpersonen verbessern.

Kantone und Gemeinden haben in den letzten Jahren unterschiedliche Modelle für die familienergänzende Kinderbetreuung entwickelt. Die Initiative schlägt deshalb kein fixes Modell vor, sondern verpflichtet die Kantone, für ein ausreichendes, bezahlbares, bedarfsgerechtes Angebot von guter Qualität zu sorgen. Es steht ihnen frei, ob sie zum Beispiel nur Kitas ausbauen wollen oder auch auf Angebote von Tagesfamilienorganisationen setzen.

Die Initiative will in der Verfassung den Grundsatz verankern, dass jedes Kind einen Anspruch auf familienergänzende Kinderbetreuung hat, sofern die Eltern dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen. Die Kantone werden verpflichtet, dieses Angebot zu schaffen (Art. 1). Um sicherzustellen, dass der nötige Ausbau nicht von den Finanzen der Wohngemeinde oder des Wohnkantons abhängt, übernimmt der Bund zwei Drittel der Kosten (Art. 4). Falls die Kantone fünf Jahre nach Annahme der Initiative das Angebot nicht geschaffen haben, verpflichtet sie der Bund dazu (Art. 5). Er erlässt in diesem Fall Mindestrichtlinien zur Qualität der Betreuung, den Arbeitsbedingungen und weiteren Anforderungen (Art. 2, 3 und 5). Die Initiative sieht vor, dass die Kantone Beiträge von den Eltern verlangen können, das aber nicht müssen. Die Elternbeiträge dürfen in keinem Fall mehr als zehn Prozent des Einkommens übersteigen. So wird die familienergänzende Kinderbetreuung für alle erschwinglich (Art. 5).

Schaffung neuer Betreuungsplätze

In den letzten 19 Jahren wurden gesamthaft 62 623 Betreuungsplätze geschaffen, 37 119 in Kindertagesstätten und 25 504 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung. Insgesamt wurden 396,9 Millionen Franken an Finanzhilfen ausbezahlt.

Auffallend ist, dass fast die Hälfte aller Kindertagesstätten angaben, dass sie nicht alle Anmeldungen berücksichtigen können, obschon sie nicht zu 100% ausgelastet sind. Insbesondere hängt dies mit den fehlenden Plätzen für Babys und den «falschen» Betreuungszeiten zusammen.

Die Auswertung hat ergeben, dass bei neu geschaffenen Kindertagesstätten rund 80% aller Plätze belegt sind. Bei der schulergänzenden Betreuung liegt die Auslastung bei 76 bzw. 81%.

Kindertagesstätten

In Kindertagesstätten werden hauptsächlich Kinder im Alter von zwei bis vier Jahren (58%) und jünger (34%) betreut. Dabei besuchen 35% der Kinder die Kita an zwei Tagen pro Woche, 22% an drei Tagen und 21% an einem Tag pro Woche. 71% der Kinder werden den ganzen Tag und 27% den halben Tag betreut. Selten (2%) ist hingegen die stundenweise Betreuung.

Nach wie vor fällt auf, dass Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten einen hohen Anteil ausmachen, das sind rund ein Drittel des gesamten Personals. 43% aller angestellten Personen verfügen (noch) über keine fachmännische Ausbildung. 63% der Kindertagesstätten wenden einkommensabhängige Tarife an, für 56% der dort betreuten Kinder wurde ein reduzierter Tarif gewährt.

Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung

In Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung werden vorwiegend Kinder zwischen sieben und zehn Jahren betreut, ihr Anteil beträgt knapp 50%. 31% der Kinder sind jünger als sieben Jahre und 18% sind 11 – 13 Jahre alt. Lediglich 3% sind ältere Kinder zwischen 14 und 16 Jahren.

Einen Tag pro Woche werden 29% der Kinder betreut, 27% an zwei Tagen und 18% an drei Tagen pro Woche. Auch hier haben 43% der angestellten Personen (noch) keine Fachausbildung vorzuweisen.

Einkommensabhängige Tarife werden von 77% der Einrichtungen angewandt, dabei wurde für 64% der dort betreuten Kinder ein reduzierter Tarif gewährt.

Ausgaben für familienergänzende Kinderbetreuung

Für Familien ist die Fremdbetreuung mit Kosten verbunden. Diese variieren je nach Alter, Betreuungstagen und Anzahl der Kinder, die betreut werden sollen.

Durchschnittlich belaufen sich die Kosten für Kindertagestätten und die schulergänzende Kinderbetreuung auf 536 Franken pro Monat und Haushalt.

Es zeigt sich, dass die Höhe dieser Ausgaben stark mit dem verfügbaren Einkommen zusammenhängt. Im Durchschnitt geben Familien des untersten Einkommensdrittels mit mindestens einem Kind unter vier Jahren 443 Franken pro Haushalt für die familienergänzende Kinderbetreuung aus. Die Ausgaben für Familien des obersten Einkommensdrittels belaufen sich auf 1454 Franken pro Monat und Haushalt.

Gemessen am Bruttoeinkommen beträgt der Anteil der Ausgaben für die familienergänzende Kinderbetreuung 5.4% für Familien des untersten Einkommensdrittels, 6.5% des mittleren Drittels und im obersten Drittel 6.9%.

Kosten pro Kind
Für die Betreuung in Kindertagesstätten oder in schulergänzenden Betreuungseinrichtungen bezahlen Haushalte pro Kind unter 13 Jahren durchschnittlich rund 465 Franken pro Monat.

Braucht es die Kita-Initiative?

Die nachfolgenden Ausführungen spiegeln nur meine eigene Erfahrung und Ansicht wider:

Als Kind einer alleinerziehenden Mutter, ohne Verwandte, die sie hätten unterstützen können, habe ich selbst Zeit bei Tagesmüttern und im Hort verbracht. Nicht immer war die Betreuung optimal. In meinem Fall gab es beispielsweise Tagesmütter, die nicht für die Betreuung von Kindern geeignet waren und es mutmasslich nur des Geldes wegen machten. Auch im Hort gab es Zeiten, an denen die Hortleiter/-innen überfordert zu sein schienen und zu wenig Zeit für die Kinder hatten – kein Wunder, wir waren auch teilweise sehr viele Kinder, die betreut werden mussten.

Ich möchte diese Zeit allerdings nicht missen, habe ich doch gelernt, was es heisst, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Ich hatte eine schöne Zeit mit all den «Gspändli», die ich kennen lernen durfte. Wir – Kinder aus jeglicher Herkunft, sei es kultureller oder finanzieller Natur – haben gelernt, zu teilen und für einander da zu sein.

Was es meiner Meinung nach braucht, sind genügende Betreuungsplätze und gut ausgebildetes Personal, das entsprechend entlöhnt wird. Viele Familien, insbesondere auch alleinerziehende Mütter und Väter, sind darauf angewiesen, dass sie ihre Kinder an einen Ort bringen können, bei dem sie wissen, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind. Vor allem müssen diese Plätze auch bezahlbar sein. Es ist sicherlich kontraproduktiv, wenn ein Grossteil des erzielten Einkommens für die Kinderbetreuung ausgegeben werden muss. So gibt es bestimmt Elternteile, die auf eine Arbeitstätigkeit verzichten. Das ist meiner Ansicht nach sehr schade und schlecht für den Schweizer Arbeitsmarkt, gerade wenn man den Fachkräftemangel in vielen Branchen betrachtet.

Deshalb unterstütze ich die Kita-Initiative.

Was denken Sie, braucht es die Kita-Initiative, oder wäre eine andere Lösung besser geeignet? Lassen Sie es uns wissen!




Freistellung – Anspruch auf Beschäftigung?!

In einem bereits im Jahr 2010 gefällten, jedoch erst viel später publizierten Urteil setzte sich das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit der Frage nach der Rechtmässigkeit einer Freistellung auseinander. Der Beschwerdeführer vertrat die Auffassung, die erfolgte Freistellung habe sein Persönlichkeitsrecht verletzt und sei somit widerrechtlich erfolgt. Demgegenüber erachtete die Arbeitgeberin die erfolgte Freistellung im Interesse des Arbeitsklimas, welches aufgrund nicht bestätigter Mobbing-Vorwürfe durch den Beschwerdeführenden gelitten habe, als angemessen.

Sachverhalt

A. war mehrere Jahre am Universitätsspital angestellt, zuletzt als Oberarzt. Nachdem A. seinem Vorgesetzten Mobbing vorwarf, wurde seine Einstellung im Amt verfügt (Anmerkung: Unter Einstellung im Amt wird der Verzicht auf die Arbeitsleistung ohne Kündigung verstanden), befristet bis zum Ende der Administrativuntersuchung. A. kündigte das Arbeitsverhältnis. Kurz darauf – nachdem der Schlussbericht der Mobbing-Untersuchung vorlag – wurde seine Freistellung (Anmerkung: Unter Freistellung wird der Verzicht auf die Arbeitsleistung während der Kündigungsfrist unter Lohnfortzahlung verstanden) verfügt. Dagegen rekurrierte A. beim zuständigen Spitalrat und beantragte in der Hauptsache, es sei festzustellen, dass die Verfügung widerrechtlich und ihm eine Entschädigung in der Höhe von vier Monatslöhnen auszurichten sei. Der Spitalrat wies den Rekurs ab, soweit er darauf eintrat. Dagegen erhob A. Beschwerde beim Verwaltungsgericht.

Entscheid

Das Verwaltungsgericht wies zunächst darauf hin, dass das Bundesgericht auf Beschwerden gegen Freistellungen oder vorläufige Dienstenthebungen unter Lohnfortzahlung grundsätzlich nicht eintrete. Dies mit der Begründung, dass kein effektiver Anspruch auf Beschäftigung bestehe und solche Massnahmen für den betreffenden Arbeitnehmer oder die betreffende Arbeitnehmerin keine Nachteile zur Folge hätten. Demgegenüber gehe das Verwaltungsgericht davon aus, dass eine Einstellung im Amt oder eine Freistellung trotz Lohnfortzahlung in die Rechte der Betroffenen eingreifen könne: Dies treffe jedenfalls dann zu, wenn die Einstellung im Amt oder die Freistellung – wie im vorliegenden Fall – eine Persönlichkeitsverletzung darstellen könne. Diesfalls bestehe ein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person an der Klärung der Frage, ob die Einstellung im Amt oder die Freistellung rechtmässig war oder nicht.

Für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit der erfolgten Freistellung stellte das Verwaltungsgericht im Weiteren fest, dass eine solche grundsätzlich zulässig ist, sofern sie im öffentlichen Interesse bzw. im Interesse des Freistellenden liege und verhältnismässig sei. Indes könne nicht an der früher herrschenden Lehre festgehalten werden, welche das Recht auf (Weiter-)Beschäftigung (allein) von bestimmten Berufskategorien abhängig machte. Vielmehr könne eine Arbeitsbefreiung grundsätzlich für jeden Arbeitnehmenden kränkend sein und eine Persönlichkeitsverletzung darstellen, zumal Arbeit nicht mehr als blosser Broterwerb, sondern (auch) als Verwirklichung der Persönlichkeit gelte. Ob sich daraus im Einzelfall ein Anspruch auf Beschäftigung ergebe, müsse anhand einer Interessenabwägung ermittelt werden.

Im konkreten Fall ermittelte das Verwaltungsgericht zunächst die Interessen des freigestellten Oberarztes. Dabei stellte das Gericht fest, dass A. primär in der Forschung tätig war und durch die Freistellung in seiner Persönlichkeit, in seiner Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit und in seinen Urheberrechten verletzt wurde. Das Interesse von A., welches in der Verhinderung dieser Verletzungen liege, sei letztlich höher zu gewichten als das Interesse der Arbeitgeberin, welches die Freistellung in erster Linie damit begründete, dass die sich als unbegründet erwiesenen Mobbing-Vorwürfe das Vertrauensverhältnis zerstört hätten und das Arbeitsklima durch das Fernhalten von A. beruhigt werden könne. Folglich erachtete das Gericht die Freistellung in diesem konkreten Fall als ungerechtfertigt und sprach A. eine Entschädigung in der Höhe eines Monatslohns zu.

Anmerkungen

Während die herrschende Lehre früher nur solchen Berufsgruppen ein Beschäftigungsanspruch zusprach, deren wirtschaftliches Fortkommen bei Nichtbeschäftigung beeinträchtigt wurde (namentlich bei Berufssportlern und Künstlern), spricht die überwiegende Lehrmeinung heute allen Arbeitnehmenden ein Recht auf Beschäftigung zu. Dies gründet auf der Erkenntnis, dass grundsätzlich jede Arbeit die Möglichkeit nach Persönlichkeitsentfaltung in sich birgt und eine Freistellung (oder Einstellung im Amt) grundsätzlich für jeden Arbeitnehmenden kränkend und sogar persönlichkeitsverletzend sein kann. Dass das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich dieser Auffassung folgt und den Betroffenen bei einer etwaigen Persönlichkeitsverletzung durch zwangsweisen Arbeitsentzug ein schutzwürdiges Interesse für deren Überprüfung zuerkennt, ist zu begrüssen. Zumal die Frage, ob eine Einstellung im Amt oder eine Freistellung gerechtfertigt ist, letztlich nur aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung im jeweiligen Einzelfall ermittelt werden kann. Bislang konnte sich die Auffassung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich jedoch weder in den anderen Kantonen flächendeckend noch beim Bundesgericht durchsetzen.

MLaw Lea Sturm




Lieber Menschen als Avatare

Gute Freunde werden sich ähnlicher und Familien bleiben oft ein Leben lang verbunden. Verschiedene Faktoren sorgen dafür, dass unsere Beziehungschemie stimmt – gemeinsame Werte gehören genauso dazu wie soziale Nähe und ein starker Wohlfahrtsstaat.

Mit unseren Beziehungen verhält es sich ähnlich wie mit der Chemie: Wie Atome können wir mit anderen Menschen mehr oder weniger stabile Verbindungen eingehen. Die einen existieren nur ganz kurz oder kommen gar nicht zustande – andere halten dafür ein Leben lang. Wir ziehen uns an – weil eben die Chemie stimmt. Oder wir stossen uns ab. Johann Wolfgang Goethe hat dieser Beziehungschemie weiland einen ganzen Roman gewidmet: In den «Wahlverwandtschaften» beschreibt er das Leben von Menschen, die sich voneinander lösen und sich wieder neu zusammenschliessen. Der Begriff stammte aus der chemischen Theorie seiner Zeit, dem 18. und 19. Jahrhundert, und meinte das Bestreben bestimmter chemischer Stoffe, miteinander zur reagieren und damit Verbindungen einzugehen.

Die Pandemie hat in den letzten zwei Jahren nun eine erhebliche Dynamik in diese Beziehungschemie gebracht. Die Diskussionen um Corona-Massnahmen haben soziale Beziehungen belastet – aus Anziehung wurde Abstossung. Am Streit um die Impffrage hätten Freundschaften und Familien gelitten, sagte Andreas M. Krafft von der Universität St. Gallen kürzlich in einem Medienbericht. Krafft ist Autor des Hoffnungsbarometers 2022, einer Studie, die auf der Basis einer breiten Umfrage die Stimmung im Land erhebt. Für das letzte Jahr konstatiert das Barometer, die gegenseitige Unterstützung und der soziale Zusammenhalt in der Schweiz seien im Vergleich zum Vorjahr schwächer geworden. «Die Impffrage hat in der Pandemie ein Spaltungsnarrativ genährt», sagt Entwicklungspsychologe Moritz Daum von der UZH, «deshalb ist es wichtig, nicht nur danach zu fragen, was uns trennt, sondern auch und vor allem, was uns verbindet.»

Wir brauchen Nähe

Was ist es, das Freunde und Familienmitglieder zusammenhält? Wie funktioniert die Chemie, die uns verbindet oder Verbindungen auflöst? Nach Bindung zu streben und verlässliche emotionale Beziehungen aufzubauen, gehört zur Condition humaine. «Diese Bindungsfähigkeit ist für uns Menschen essenziell», sagt der Neuropsychologe Lutz Jäncke, «und sie ist genetisch unabhängig, das heisst, wir können mit x-beliebigen Menschen soziale Bande knüpfen.» Das beginnt schon ganz früh: Kleinkinder brauchen zwar verlässliche Vertrauenspersonen, um gute Beziehungen aufzubauen, das müssen aber nicht unbedingt die leiblichen Eltern sein. Das sei, denke man an Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, eine gute Botschaft, findet Jäncke, der sich unter anderem in seinem neuen Buch «Von der Steinzeit ins Internet. Der analoge Mensch im digitalen Zeitalter» mit dem Thema befasst hat, denn es bedeutet, dass wir auch mit Fremden vertrauensvolle und positive Beziehungen eingehen und sie so zu Freunden machen können.

Dazu braucht es allerdings soziale Nähe. Bindung entsteht im direkten physischen Kontakt mit Menschen, sagt der Neuropsychologe. Wenn wir jemanden kennen lernen, versuchen wir, diese Person zu interpretieren und unter anderem ihre Mimik, ihre Gestik und ihre Stimme zu lesen. «Evolutionsbiologisch sind wir auf diesen Kommunikationsablauf hoch spezialisiert», sagt Jäncke. Wir versuchen, die Gedankengänge und Emotionen unseres Gegenübers zu verstehen, um uns optimal auf dieses einzustellen. Das verbinde und hemme Aggressionen, sagt der Forscher. In der heutigen Online-Kommunikation findet der direkte Kontakt allerdings immer weniger statt. Das sei problematisch, sagt Lutz Jäncke. «Wir werden füreinander immer mehr zu anonymen Avataren – zu Wesen ohne Fleisch und Blut; deshalb geben Menschen etwa in den sozialen Medien ihren Aggressionen immer wieder hemmungslos freien Lauf.» Für den sozialen Zusammenhalt ist das nicht förderlich. «Für den Aufbau von Vertrauen brauchen wir echte Menschen und keine Avatare», schliesst Jäncke.

Verbindende Ähnlichkeit

Mit Freunden und Familienmitgliedern unterhalten wir oft solche nahen und vertrauensvollen Beziehungen. Mit ihnen schalten wir uns zuweilen buchstäblich gleich, wie ein Blick in unser Oberstübchen zeigt. Denn die psychologische Forschung hat nachgewiesen, dass sich unsere Gehirne im direkten Kontakt mit den Gehirnen von Menschen, die uns nahestehen und mit denen wir kooperieren, synchronisieren. So konnte in Experimenten mit Müttern und Kindern gezeigt werden, dass sich die neuronalen Aktivitätsmuster in ihrem Kopf anglichen, wenn sie sich einander zuneigten, um gemeinsam ein Tangram-Puzzle zu lösen. Die beiden Gehirne bringen sich gewissermassen in Einklang – die Psychologie nennt das «neuronale Synchronizität».

Mit Familienmitgliedern und vor allem mit guten Freunden teilen wir oft auch ähnliche Interessen, Werthaltungen und einen ähnlichen Geschmack. Ähnlichkeiten sind ein wichtiger sozialer Kitt, der Menschen ganz allgemein verbindet, sagt Moritz Daum. Da sind sie also wieder, die Wahlverwandtschaften, die eben nicht nur Atome, sondern auch menschliche Individuen gegenseitig anziehen. Wie stark Ähnlichkeiten Menschen verbinden können, macht eine Arbeit von Brett Laursen mit dem Titel «Making and Keeping Friends» deutlich. Der US-Psychologe beschreibt dort, dass sich gute Freunde gegenseitig beeinflussen und sich im Lauf der Zeit mehr und mehr angleichen. Und sie versuchen, Veränderungen zu vermeiden, die zu Unähnlichkeiten führen und so die Freundschaft bedrohen könnten.

Allein, das scheint nicht immer zu gelingen, wie die Berichte über aufgekündigte Freundschaften und verkrachte Familien im Zusammenhang mit Corona deutlich- machen. «In der lange währenden Pandemie haben sich die Fronten verhärtet», sagt Moritz Daum, «in solchen Momenten geht oft vergessen, welche Werte man über die unüberbrückbaren Differenzen zu bestimmten Themen hinaus teilt – das ist meist viel mehr als der Punkt, in dem man uneins ist.» Diese Gemeinsamkeiten – etwa der Glaube an die Demokratie – sind das soziale Fundament, um miteinander verbunden zu bleiben – Krisen und Konflikten zum Trotz.

Ein Leben lang zusammen

Auf einem soliden sozialen Fundament stehen auch viele Schweizer Familien. Die Chemie scheint vielfach zu stimmen. «Der Zusammenhalt ist sehr gross», sagt Marc Szydlik. Der Soziologe erforscht die Solidarität und die Konflikte von Familien. «Die meisten erwachsenen Kinder und Eltern bleiben ein Leben lang miteinander verbunden – auch wenn sie schon lange nicht mehr zusammenwohnen.» So unterhalten hierzulande viele junge Menschen Mitte zwanzig eine enge emotionale Beziehung zu ihren Eltern, wie Szydliks ehemalige Mitarbeiterin Ariane Bertogg in einer Studie festgestellt hat.

Das emotionale Band, das zwischen Eltern und Kindern zu Beginn des Familienlebens geknüpft wird, ist ein wichtiger Faktor für den langfristigen familiären Zusammenhalt. Familien, denen es gelungen ist, positive und vertrauensvolle Beziehungen zueinander aufzubauen, werden davon in der Regel langfristig profitieren können. Die Familienmitglieder unterstützen sich gegenseitig und sind füreinander da, wenn jemand Hilfe braucht, auch wenn es zwischendurch Differenzen und Uneinigkeiten gibt. Oft sind es die Eltern, die ihren Töchtern und Söhnen bis weit ins Erwachsenenalter hinein mit Wohnraum und Geld unter die Arme greifen – und sie nach dem Tod mit Erbschaften bedenken. Werden die Eltern älter, sind es umgekehrt häufig erwachsene Kinder, die sie tatkräftig unterstützen. Zunächst etwa im Haushalt, beim Einkaufen oder bei Computerfragen, später dann auch beim Aufstehen, Anziehen und bei der Körperpflege oder beim Organisieren von Pflege und Wohnen im Alter.

Besonders enge Bindungen zeigen sich zeitlebens zwischen den Frauen in der Familie. Sie gelten in der sozialwissenschaftlichen Forschung als Kinkeeper, die Familienangehörige zusammenhalten. «Die engere Beziehung zwischen Töchtern und ihren Müttern zeigt sich im Erwachsenenalter, auch wenn die Generationen nicht mehr zusammenleben», sagt Marc Szydlik. Die Rolle der Frauen als Kinkeeper scheint eine Konstante zu sein. Sie ist in Familien in ganz Europa und darüber hinaus zu beobachten. Daneben gibt es viele andere Faktoren, die beeinflussen, wie eng oder wie lose die familiären Bande sind – beispielweise die finanziellen Verhältnisse, Geschenke, Zahlungen und Erbschaften, die Wohnentfernung, Gesundheit und Scheidung, unterschiedliche gesellschaftliche Normen und die Rolle des Staates. Diese Faktoren unterscheiden sich in Europa zum Teil erheblich – mit grossen Auswirkungen auf den familiären Zusammenhalt, wie Marc Szydlik in seiner gross-angelegten Studie «Sharing Lives» 2016 festgestellt hat.

Erwachsene Kinder entlasten

Geht es um den familiären Kitt, spielt der Wohlfahrtsstaat eine wichtige Rolle. Er ist dafür massgebend, ob genügend öffentliche Hilfe- und Pflegeeinrichtungen existieren, die sich der Eltern annehmen, wenn sie bedürftig werden, und so die erwachsenen Kinder entlasten – oder eben nicht. In den Wohlfahrtsstaaten des europäischen Nordens sind solche Betreuungseinrichtungen relativ üblich. «Das entlastet die Familienangehörigen», sagt Marc Szydlik, «führt aber dennoch nicht dazu, dass die Nachkommen nicht mehr für ihre alten Eltern da sind.» Im Gegenteil, sie haben dadurch mehr Zeit und Energie, im Haushalt zu helfen und administrative Aufgaben zu erledigen.

Anders sieht die Situation im europäischen Süden aus, wo «la famiglia» in der Gesellschaft einen hohen Stellenwert geniesst, die Betreuung von alten Menschen aber weniger gut organisiert ist als etwa in den skandinavischen Ländern. Hier kommt es öfter vor, dass die alten Eltern vor allem von den Töchtern gepflegt werden. In diesem Nord-Süd-Gefälle liegt die Schweiz nicht nur geografisch in der Mitte. «Die staatliche Entlastung und Unterstützung der Familien ist nicht so gross wie im Norden», sagt Marc Szydlik, «aber deutlich höher als im Süden.» Und der familiäre Zusammenhalt ist, wie gesagt, hierzulande häufig nachhaltig und eng. Die Erfahrung dieser generationenübergreifenden Solidarität, die in vielen Schweizer Familien gelebt wird, hat Auswirkungen auf die ganze Gesellschaft. «Sie hat Folgen für die soziale Ungleichheit und spiegelt sich wohl auch in der Akzeptanz des Generationenvertrags in den Sozialversicherungen», sagt Soziologe Marc Szydlik – der unausgesprochenen gesellschaftlichen Übereinkunft also, dass die Jüngeren mit ihren AHV-Beiträgen die Altersrenten der Elterngeneration sichern. Auf diese gelebte Solidarität, aber auch auf den sozialen Nahkontakt und auf die vielen gemeinsamen Werte, die wir miteinander teilen, können wir uns besinnen, wenn die Chemie untereinander einmal nicht stimmt.

Wir danken der Universität Zürich, dass wir diesen Text aus dem «UZH Magazin» 1/2022 verwenden durften.




Ohne die anderen sind wir nichts

Menschen und Affen sind soziale Wesen und als solche aufeinander angewiesen. Die gegenseitige Abhängigkeit sorgt für den Zusammenhalt. Gelegentlich kracht es trotzdem.

Diese Geschichte über die Menschen beginnt bei den Affen. Genauer bei unseren nächsten Verwandten, den Menschenaffen wie Schimpansen und Bonobos. Diese rasen gerne in Horden durch die Wälder. In der Wildnis sind manchmal bis zu 200 Schimpansen gemeinsam unterwegs, erzählt die Anthropologin Kathelijne Koops, manchmal sind es auch nur 20. Diese Form des Zusammenlebens nennt die Wissenschaft offene «Fission-fusion»-Gesellschaften, übersetzt Spaltungs-Fusions- Gesellschaften, bei denen sich Grösse und Zusammensetzung der Gruppen ständig verändert. Bei den Menschenaffen hängt das etwa davon ab, wie viel Futter es gibt und wie gefährlich und zahlreich die Feinde sind. Diese Form der flexiblen Geselligkeit gibt es auch bei anderen intelligenten Lebewesen wie den Delfinen.

Koops beobachtet die Menschenaffen, um mehr über ihr Sozialverhalten zu erfahren. Dieses ähnelt in vielen Aspekten dem unsrigen. Die Beobachtung der Affen erlaubt deshalb Rückschlüsse darauf, wie sich unser Verhalten entwickelt hat. So rotten sich unsere nächsten Verwandten aus dem gleichen Grund zusammen, wie es unsere Vorfahren taten: Sie erhöhen damit ihre Überlebenschancen oder mit Darwin gesprochen ihre Fitness: «Das Leben in der Gruppe bietet riesige Vorteile», sagt Kathelijne Koops, «es ist einfacher, Futter zu finden oder Feinde zu erkennen und sich gegen sie zu verteidigen.» Denn für die Affen gilt heute noch, was für die Steinzeitmenschen galt: «Wenn du alleine deinen Nachbarn über den Weg läufst, kann es sein, dass sie dich umbringen.»

Sicherheit und Anerkennung

Der ganz direkte Nutzen ist deshalb der stärkste Kitt der Beziehungen zwischen Affen. Dazu gehört etwa, sich bei Auseinandersetzungen innerhalb der Gruppe zu unterstützen, oder der Zugang zu Weibchen dank einer guten Beziehung zu einem höher gestellten Männchen. Wichtig für eine gute Beziehung zwischen Affen ist zudem, dass sie sich aufeinander verlassen können und sich grundsätzlich gut verstehen.

Die Analyse von Koops macht klar: Affen suchen sich Friends with Benefits – nützliche Freunde. Wie ist es bei uns Menschen? Auch bei uns gilt: Was uns zusammenbringt, was uns zusammenhält, sind gemeinsame Interessen und Bedürfnisse. Diese sind nicht nur materiell, sondern auch emotional. Der Soziologe Malte Döhne untersucht unter anderem Peer-Gruppen von Jugendlichen. Er nennt vier Dinge, die wir bei Freunden suchen: Sicherheit, Anerkennung, gegenseitige Bestätigung und neue Erfahrungen. «Die Chemie in einer Gruppe stimmt, wenn diese Bedürfnisse befriedigt werden können», sagt Döhne. Wenn das nicht mehr der Fall ist, verlassen wir die Gruppe und suchen eine andere, in die wir besser reinpassen.

Gleich und Gleich

Was bei Döhnes Zusammenstellung auffällt, ist, dass es bei zwei der vier Dimensionen – Anerkennung und gegenseitige Bestätigung – darum geht, von den anderen «gesehen» und akzeptiert zu werden. Das setzt voraus, dass wir ähnlich ticken. Döhne sagte es so: «Gleich und Gleich gesellt sich gern.»

Wie die Schimpansen bewegen wir uns in verschiedenen Gruppen, etwa bei der Arbeit, in der Freizeit oder beim Sport. Je nach Konstellation haben wir dabei unterschiedliche Rollen. Will heissen: «Was wir sind, wird durch jene definiert, mit denen wir zusammen sind. Ohne die anderen sind wir nichts», sagt der Psychologe Johannes Ullrich: Das gilt für die Zweierbeziehung genauso wie für die Familie, die Freunde und die Gesellschaft als Ganzes.

Despotisch oder egalitär?

Wie sich bei den Affen zeigt, gibt es da meist Hierarchien und Hackordnungen – manchmal sind diese ausgeprägter, manchmal unterschwelliger. So haben etwa Schimpansen egalitärere Beziehungen als Gorillas. Diese verhalten sich gegenüber rangniedrigeren Tieren «despotisch», was bedeutet, dass sie sie ausbeuten, indem sie die guten Dinge für sich beanspruchen, wie das beste Futter und den Sex mit den Weibchen, und sie teilweise terrorisieren, indem sie sie oft attackieren, wie Kathelijne Koops erklärt. «Schimpansen dagegen sind gegenseitig toleranter und rangniedrigere Tiere setzen sich zur Wehr und schlagen gelegentlich zurück.» Am egalitärsten geht es bei den Bonobos zu, wo oft die Weibchen dominant oder co-dominant mit Männchen sind.

Weil die Beziehungen so wichtig sind, etwa wenn es um Rangkämpfe zwischen den Männchen geht, wo man die Unterstützung eines starken Freundes gut gebrauchen kann, werden sie intensiv gepflegt – durch das Grooming, die Körperpflege, etwa indem sich die Affen gegenseitig lausen. «Die Körperpflege formt und festigt die Beziehungen», sagt Koops. Da wir uns nicht mehr gegenseitig lausen können, haben wir andere Strategien, um Beziehungen zu kultivieren. Dazu gehört wie bei den Affen der persönliche Austausch, dieser geschieht jedoch meist nicht haptisch, sondern verbal, etwa indem wir ausgiebig tratschen.

Das Zusammenleben bietet viele Vorteile – den Affen wie uns Menschen. Doch es schafft auch Konflikte. Die Affen streiten sich um Ressourcen wie Futter oder darum, wer die Weibchen begatten darf. Bei uns Menschen geht es neben solchen Verteilkämpfen um Ressourcen auch um ideelle Fragen wie individuelle Freiheit und gesellschaftliche Solidarität. Eine akute Form einer solchen Auseinandersetzung hat uns Corona beschert, etwa wenn es darum geht, Corona-Massnahmen mitzutragen oder eben nicht.

Solche Auseinandersetzungen gehören zum politischen Alltag, doch die Schärfe, mit der die Corona-Debatten geführt werden, sei beunruhigend, findet der Psychologe Johannes Ullrich. Er führt das darauf zurück, dass in den letzten Jahren vor allem über ein Thema diskutiert wurde: Corona. «Wir haben die extreme Verengung aller Bedürfnisse und Bewusstseinslagen in der Gesellschaft auf eine Frage erlebt», konstatiert Ullrich. Dabei haben sich zwei Lager herauskristallisiert, die sich unversöhnlich gegenüberstehen. Das sei aussergewöhnlich, sagt Ullrich, denn üblicherweise vermischen und überlagern sich politische Präferenzen. Das zeigt etwa die Diskussion um den Rahmenvertrag mit der EU, wo es von links bis rechts Befürworter und Gegner mit ganz unterschiedlichen Motiven gibt. «Das dämpft die Polarisierung.»

Zur Verhärtung beigetragen hat nach Ansicht von Ullrich die Tatsache, dass wir uns lange Zeit nicht mehr physisch begegnen konnten. «Was uns fehlte, ist der zwischenmenschliche Kontakt, das persönliche Treffen in der 360-Grad-Perspektive. Das kann nicht durch einen Flachbildschirm ersetzt werden.» Wenn wir uns persönlich treffen, können wir uns ungezwungen unterhalten. Dabei stellen wir gerade bei Freunden fest, dass es vieles gibt, was wir teilen und was uns verbindet, selbst wenn wir vielleicht nicht gleicher Meinung sind, wenn es um Corona geht. So entstehen Vertrautheit und Vertrauen, die «Schmiermittel» der persönlichen Beziehungen und der Gesellschaft, wie Ullrich sie nennt.

Doch wie können wir die durch Corona strapazierten Beziehungen wieder kitten? Vielleicht können wir uns bei den Affen etwas abschauen. Was tun sie nach einem Streit? «Sie suchen die Nähe des Tieres, mit dem sie Streit hatten», sagt Koops. Das brauche allerdings Mut, weil nicht immer klar sei, wie das Gegenüber reagiere. Wird die Annäherung akzeptiert, klopfen sich die Affen auf die Schultern oder lassen sich lausen. Allerdings versöhnen sich die Affen nicht nach jedem Streit. Ob sie es tun und wie wichtig ihnen das ist, hängt vom Wert der Beziehung ab. «Es ist wie bei uns Menschen. Für uns ist es wichtiger, uns mit guten Freunden zu versöhnen als mit irgendeinem Fremden, den wir auf der Strasse treffen», so Koops. Manchmal ignorieren die Affen sich nach einem Streit einfach und gehen sich aus dem Weg. Wie wir Menschen: «Es fällt uns leichter, Bekanntschaften aufzulösen, die für uns nicht so wichtig sind», sagt Malte Döhne. Umgekehrt gilt: «Das Mass guter Freundschaft ist, wie wir mit Konflikten umgehen.»

Die Risse in der Gesellschaft zu kitten, dürfte nach Corona nicht einfach sein. Doch die Renovationsarbeiten, wenn sie denn gelingen sollen, beginnen im Privaten. «Wir müssen auf der individuellen Ebene versuchen, die Beziehungen zu pflegen», sagt Döhne. Ullrich rät dazu, wieder einmal einen Schwatz mit dem Nachbarn zu halten. Denn wie Studien zeigen, verringert der direkte Kontakt Vorurteile und sorgt so für den sozialen Kitt auch zwischen Menschen, selbst wenn sich diese sich nicht besonders nahestehen. Und wie verfahren wir mit jenen, die uns lieb sind? Wir sollten sie wieder einmal zum Nachtessen einladen, schlägt Ullrich vor. Das bietet Gelegenheit, bei einem Glas Wein über dieses und jenes zu räsonieren und dabei festzustellen, wie viel uns verbindet, statt nur digital Informationshäppchen auszutauschen, die uns in Rage bringen können.

Wir danken der Universität Zürich, dass wir diesen Text aus dem «UZH Magazin» 1/2022 verwenden durften.




Reform BVG 21 auf Irrwegen?

Nach der Verabschiedung des Revisionsentwurfs des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) am 25. November 2020, dem Beschluss des Nationalrats vom 8. Dezember 2021 und den frisch vorliegenden Anträgen der Kommission für soziale Sicherheit und Soziales des Ständerats vom 26. April 2022 liegen die Karten nun mehr oder weniger auf dem Tisch: Eigentlich wäre man/frau sich in vielen Punkten ja grundsätzlich einig, und doch droht die Vorlage zu scheitern.

Wo liegen die wichtigsten Differenzen zwischen dem Entwurf des Bundesrats, der vom Nationalrat beschlossenen Variante und der von der ständerätlichen Vorberatungskommission verabschiedeten Mehrheitslösung (Quelle: 20.089 BVG-Reform, Fahne Ständerat, Sommersession 2022)?

Wobei ich hier ausdrücklich festhalten möchte, dass die nachfolgende Auswahl der gesetzlichen Bestimmungen auf meiner persönlichen Einschätzung ihrer Tragweite beruht. Die Übersicht gibt aber doch einen guten Einblick, um was man sich da so alles balgt:
Wenn man die verschiedenen Beschlüsse analysiert, kann man durchaus Einigkeit in an sich wichtigen Grundsätzen erkennen:

Es ist offensichtlich unbestritten, dass einerseits die Höhe der Renten so festzulegen wären, dass sie kostenneutral sind und dass die dazu erforderlichen Anpassungen der versicherungstechnischen Grundlagen zu tieferen Renten führen, die mit flankierenden Massnahmen aufzufangen sind, einerseits durch eine Erhöhung der Sparbeiträge und andererseits durch einen Zusatzbeitrag für die Übergangsjahrgänge, welche nicht oder nur unzureichend von höheren Sparbeiträgen profitieren können. So weit – so gut. Der Weg, wie man dahin kommt, ist jedoch umstritten.

Dazu liegen mittlerweile drei Varianten vor.

Die Varianten finden Sie entweder in der Printausgabe oder hier als Pdf-Datei.

Ich verzichte darauf, die Unterschiede zu werten, aus dem einfachen Grund, weil man in allen drei Varianten den Pfad der Tugend verlassen hat, indem man Systeme vermischt und weiterhin an der Regelung technischer Details festhält, anstatt sich auf das Wesentliche zu fokussieren. Ich halte es für verfehlt, dass der Gesetzgeber versicherungstechnische Parameter wie den Umwandlungssatz festlegt, und dies erst noch versicherungstechnisch ungenügend, zumindest wenn man die grundsätzlich systemwidrige Querfinanzierung überhöhter Renten vermeiden will. Der versicherungstechnisch korrekte Umwandlungssatz müsste wohl eher bei 5 Prozent liegen.

Die vorgesehene Anpassung des UWS auf 6 Prozent ist klarerweise ungenügend. Und noch schlimmer, als flankierende Massnahme will man nun im BVG-System einen Rentenzuschlag einführen, der auf dem Umlagerungs- und Solidaritätsprinzip der ersten Säule basiert. Beide Prinzipien sind gewiss hochzuhalten, selbstverständlich, aber die 2. Säule ist eine individuelle Versicherung und basiert auf dem individuell Ersparten und den Kapitalerträgen. Im Prinzip wird die AHV+, die vom Volk bedauerlicherweise abgelehnt worden ist, nun halt einfach über die 2. Säule eingeführt.

Wenn man derart meckert, sollte man auch aufzeigen, was denn mögliche Alternativen wären. Für einmal hat meines Erachtens der Kanton Graubünden in einem umfassenden Reformpaket seiner kantonalen Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse Graubünden; PK GR) eine technisch saubere gut funktionierende und teilweise auch innovative Lösung entwickelt. Vor allem wichtig, es wurden in der politischen Diskussion im Grossen Rat (Kantonsparlament) die relevanten politischen Fragen diskutiert, allen voran das Leistungsziel der 2. Säule. Und genau diese Diskussion fehlt auf nationaler Ebene. Basierend auf den versicherungstechnisch angepassten, korrekten Grundlagen ergab sich im Fall der PK GR der Standardsparplan mit den entsprechenden Sparbeitragssätzen. Für die PK GR strategisch gesehen fast noch wichtiger war, dass zusätzlich die Rentner*innen, die noch mit zu hohen Umwandlungssätzen (UWS) in Rente gehen konnten, in ein eigenes geschlossenes Vorsorgewerk überführt werden konnten, für das der Kanton eine unbefristete Staatsgarantie (mittels einer Darlehensoption) übernommen hat. Für die dritte Kompetente, eine faire Übergangslösung für die ersten zehn Jahrgänge, die zu wenig von den höheren Sparbeiträgen profitieren können, um die Renteneinbusse infolge der Senkung des UWS kompensieren zu können, war die PK GR selber besorgt. Die Übergangslösung ist so ausgerichtet – und dies wurde im politischen Prozess offen deklariert –, dass die Renteneinbussen nicht mehr als 7 Prozent im Vergleich zur Rente mit den vorgängigen versicherungstechnischen Grundlagen betragen darf.

Also auch hier ein klares quantitatives Ziel, auf das all die Stellschrauben auszurichten waren. Wenn das Bündner Reformpaket einen Makel hat, dann den, dass sich die Arbeitgebenden an der Übergangslösung finanziell nicht beteiligen mussten. Da im Fall der PK GR das Verhältnis von Arbeitgeber- zu Arbeitnehmerbeitrag bei rund 54:46 liegt sowie unter Berücksichtigung der Staatsgarantie für das Rentnerwerk, muss man die fehlende Beteiligung der Arbeitgeberseite etwas relativieren.

Was ist nun das Fazit: Falls eine der Varianten von BR/NR/SR in Kraft treten sollte, wird man bestenfalls eine begrenzte Entschärfung der Situation der 2. Säule erzielt haben. Trotz einer gut gemeinten Übergangslösung wird man auch nicht wissen, wo man in Bezug auf das verfassungsmässige Ziel für die 2. Säule (zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung), die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen (Art. 113 Abs. 2 lit. a Bundesverfassung; SR 101), effektiv steht. Man fischt so gesehen im Trüben. Sollte die Vorlage Reform BVG 21 scheitern, würde dies die Chance bieten, eine echte und auch langfristig funktionierende Lösung zu bringen, mit einem klaren Leistungsziel für die 1. und die 2. Säule und mit quantitativen Vorgaben für eine Übergangslösung. Eigentlich wären doch dies die sozialpolitisch relevanten Fragen, die zu entscheiden wären, und nicht wie hoch der Luftdruck in einem Veloreifen sein sollte.

Andreas Cabalzar,
Co-Präsident VBS und Geschäftsleitungsmitglied
Öffentliches Personal Schweiz (ZV)




Elektroautos: Lohnt sich der Umstieg?

Elektromotoren gelten als Antriebsform der Zukunft – bereits jetzt ist bald jeder dritte neue Personenwagen ein «Steckerfahrzeug». Ist das die Wende? Die wichtigsten Pro- und Contra-Argumente im Wettstreit zwischen konventionellen Autos und Elektrofahrzeugen.

1. Stichwort Umweltbilanz

Der Verkehr verursacht in der Schweiz ein Drittel des jährlichen Energieverbrauchs. 96 % der CO2-Emissionen entstehen dabei laut Bundesamt für Strassen ASTRA durch fossile Treibstoffe. Elektroautos hingegen stossen kein CO2 aus. Sind sie also generell umweltfreundlicher?

Unbestritten ist, dass Elektroautos während der Betriebsphase das Klima weniger belasten: vor allem, wenn sie mit Ökostrom betrieben werden. Laut Bundesamt für Energie stammen aktuell 62 % des Schweizer Stroms aus erneuerbarer Energie, zumeist Wasserkraft. Allerdings ist die Herstellung der Autobatterien energieaufwendig und vor allem die Entsorgung oft umweltbelastend. Für Skeptiker ist dies ein gewichtiges Gegenargument. Deshalb arbeiten die Hersteller mit Hochdruck an verbesserten Konzepten.

Fazit: Da noch nicht ausreichend Informationen vorliegen, steht es im Wettkampf 0:0.

2. Stichwort Lärm

Elektroautos sind im Stadtverkehr deutlich leiser als konventionelle Fahrzeuge. In einer Welt der Elektromobilität könnten Menschen an vielbefahrenen Strassen besser schlafen, die Lebensqualität in den Städten würde dadurch steigen. Aber: Leise Fahrzeuge bergen auch ein Risikopotenzial. Deshalb werden Elektroautos teils künstlich mit Geräuschen versehen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Fazit: Dieser Punkt geht an die Elektroautos: 1:0.

3. Stichwort Flexibilität

Schon mehr als 7000 Elektrotankstellen gibt es in der Schweiz. Und es kommen ständig neue dazu An den Schnellladestationen dauert das Stromtanken nicht viel länger, als einen Espresso zu trinken. Die Benziner hingegen können auf ein seit Jahrzehnten bewährtes Tankstellennetz zurückgreifen.

Deshalb geht dieser Punkt an beide Antriebsformen: Der Spielstand ist 2:1.

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4. Stichwort Reichweite

Mit einer Tankfüllung von Zürich nach Köln oder von Genf nach Paris – mit benzin- oder dieselbetriebenen Autos ist das normalerweise kein Problem. Bei Elektroautos hingegen hängt es von vielen Faktoren ab, wie weit man kommt. Deshalb wurde der Begriff der «Reichweitenangst» geprägt.

Doch es tut sich einiges, das immer dichtere Netz an Schnellladestationen und die stark verbesserte Ladegeschwindigkeit entschärfen die Problematik.

Gleichwohl: Noch geht dieser Punkt an Benziner und Dieselfahrzeuge – 2:2.

5. Stichwort Kosten

Der Anschaffungspreis für Elektrofahrzeuge ist aktuell noch höher, dafür sind die Tankkosten günstiger. Wie langlebig Elektroautos sind und mit welchen Reparaturkosten über den Lebenszyklus zu rechnen ist, dafür gibt es noch nicht ausreichend Daten. Vermutlich werden die Kosten bei Reparaturen, beim Abschleppen oder bei Bränden in nächster Zeit noch höher sein.

Fazit: Dieser Punkt geht wieder an die konventionellen Autos: Spielstand 2:3.

6. Stichwort Innovation und Coolness

Welches Auto ist am coolsten? Diese Frage muss jede und jeder für sich selbst beantworten. Doch die Erfolgsstory Tesla beweist, dass Elektroautos als innovativ, trendig und umweltbewusst gelten – und ihre Fahrerinnen und Fahrer gleich mit. Wer seine Nachbarn neidisch machen will, hat aktuell mit einem Elektroauto die besseren Chancen. Deshalb geht der Punkt klar an die Elektrofahrzeuge.

Endergebnis: Gleichstand im Wettstreit der Argumente mit 3:3.

Prognose: Die Wende ist nah – oder schon da

Die kleinräumige Schweiz ist prädestiniert für Elektromobilität. Spätestens wenn die Anschaffungspreise fallen und die Reichweite keine «Angst» mehr auslöst, sind Elektroautos auch für den Durchschnittslenker eine gute Alternative. Trotzdem werden wir in naher Zukunft noch keinen grossen Anteil Elektroautos auf Schweizer Strassen sehen – im Schnitt dauert es 20 Jahre, bis sich der gesamte Bestand einmal erneuert hat.

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Anhörungsvorlage «Sicherung der beruflichen Vorsorge»

Die berufliche Vorsorge, insbesondere auch die des Aargauer Staatspersonals, ist seit Jahren unter Druck. Der ASPV hat sich in der Vergangenheit mehrfach kritisch dazu geäussert. Nun scheint zumindest etwas Bewegung in die Sache zu kommen. Auch der Regierungsrat sieht nun in vier Bereichen Handlungsbedarf und schlägt daher Anpassungen vor.

Der Kanton Aargau hat dazu folgendes auf seiner Webpage geschrieben: «Die steigende Lebenserwartung und die schwierige Lage an den Kapitalmärkten erhöhen den Reformdruck auf die berufliche Vorsorge. Dies führt generell zu sinkenden Umwandlungssätzen und damit zu tieferen Renten. So gab auch die Aargauische Pensionskasse (APK) 2020 die erneute Senkung des Umwandlungssatzes von 5,3% auf 5,0% bekannt. Ziel der Vorlage ist es, ein übermässiges Absinken der Renten zu verhindern. Zudem sollen im Pensionskassendekret neu Massnahmen bei Unterdeckung definiert werden. Weiter sollen der Nachvollzug und die Umsetzung von Bundesrecht erfolgen.

Kurzbeschrieb

Die erwähnten Schwierigkeiten in der beruflichen Vorsorge sowie spezifische Herausforderungen der APK haben den Regierungsrat bewogen, eine umfassende Auslegeordnung vorzunehmen. Der Regierungsrat sieht auf Basis dieser Prüfung in vier Bereichen Handlungsbedarf und schlägt daher folgende Anpassungen vor.

Abfederungsmassnahmen mit Leistungsziel 60%

Als Folge der Senkungen des Umwandlungssatzes durch den Vorstand der APK reduziert sich das planmässige Leistungsniveau von 65% (2018) auf neu 55% (ab 2024) des versicherten Lohnes. Damit wird das aus der Bundesverfassung abgeleitete Vorsorgeziel von 60% aus 1. und 2. Säule im Durchschnitt nicht mehr erreicht. Der Regierungsrat möchte diese Absenkung im Vorsorgeplan des Kantons abfedern und schlägt verschiedene Massnahmen vor. So ist neu ein planmässiges Leistungsziel von 60% des versicherten Lohns vorgesehen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Sparbeiträge anteilsmässig erhöht werden. Weiter schlägt der Regierungsrat eine Einmaleinlage für Personen 50+ sowie eine Anpassung des Koordinationsabzugs vor. Mit Letzterem sollen auch sozialpolitische Ziele verfolgt und Angestellte mit tiefen Löhnen besser versichert werden.

Definierung der Eckwerte für Massnahmen bei Unterdeckung

Im Falle einer Unterdeckung verpflichtet das BVG die Vorsorgeeinrichtungen, Massnahmen zu deren Behebung zu ergreifen. Das bis anhin gültige Sanierungskonzept der APK zielte einseitig auf Minderverzinsungen zulasten der Versicherten ab. Auf Empfehlung der Expertin für die berufliche Vorsorge möchte der Vorstand das Konzept überarbeiten. Neu sollen die Grundzüge der Sanierungsmassnahmen im Pensionskassendekret festgehalten werden, was die Planungssicherheit für den Kanton erhöht. Neben der Erhebung von Sparbeiträgen soll das Instrument der Minderverzinsung gegenüber dem BVG-Mindestzinssatz als Massnahme festgelegt werden. Zurzeit liegt der Deckungsgrad der APK über 100 Prozent. Damit besteht kein Sanierungsbedarf.

Umsetzung Motion 20.123

Am 16. März 2021 überwies der Grosse Rat die Motion 20.123 und beauftragte den Regierungsrat, die in § 20 Abs. 5 des Pensionskassendekrets definierte zeitliche Befristung der Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) zur Absicherung der Wertschwankungsreserve von 20 Jahren aufzuheben. Die inzwischen festgestellte Bundesrechtswidrigkeit verhindert die Umsetzung von Motion 20.123, da die Massnahmen zeitlich zu befristen sind. Infolge der Überschreitung der ordentlichen Sanierungsdauer nach Bundesrecht sollen die Bestimmungen in § 20 Pensionskassendekret aufgehoben werden.

Weiterer rechtlicher Anpassungsbedarf infolge Weiterentwicklung, übergeordneter Vorgaben oder aufgrund veralteter Bestimmungen

Im Rahmen der Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen hat sich weiterer Handlungsbedarf im Pensionskassendekret herauskristallisiert. So wird vorgeschlagen, Detailregelungen im Bereich Risiko (Vorsorgeplan Kanton) sowie zur Wahl der Vertretung der Arbeitgebenden im Vorstand neu in den Reglementen der APK festzulegen. Zudem sind Bestimmungen im Organisationsgesetz und im Pensionskassendekret aufgrund veralteter oder im Widerspruch zu den geltenden bundesgesetzlichen Vorgaben stehenden Regelungen anzupassen. «Der Regierungsrat ist überzeugt, mit den vorgeschlagenen Massnahmen solide und moderne Rahmenbedingungen für die kantonale Pensionskasse zu schaffen, die Planungssicherheit für den Kanton zu erhöhen und damit die berufliche Vorsorge für die Versicherten künftig zu sichern.»

Weitere Details dazu wurden auf der Internetseite des Kantons aufgeschaltet.
 
Der ASPV steht bereits mit den anderen Personalverbänden im Austausch und wird nach kritischer Prüfung der Vorlage an der Anhörung seine Meinung kundtun. Nutzen auch Sie als Privatperson die Gelegenheit und nehmen ebenfalls an der Anhörung teil. Jede Meinung zählt! Die Anhörungsfrist läuft noch bis am 3. Juni 2022.