Nein zur Altersvorsorge 2020: Quo vadis?

Das Reformpaket Altersvorsorge 2020 ist an der Urne gescheitert. Als Befürworter der gescheiterten Vorlage liegt die Versuchung nahe, die Verantwortung für eine neue Vorlage allein den Gegnern der Vorlage zuzuspielen. Sollen die doch eine bessere Lösung finden. Nur, die Sache ist viel zu wichtig, als dass die Verantwortung zur Lösungssuche für eine neue Revisionsvorlage im Bereich der Altersvorsorge weiter im Pingpong hin und her geschoben werden darf.

An den Anfang meiner Überlegungen möchte ich eine Grundannahme stellen: Die erste und die zweite Säule basierten immer schon auf einer Konvention über die wirtschaftliche Existenzsicherung im Alter. Es sind eigentliche Generationenverträge, die nun an ihre Grenzen gestossen sind und deshalb erneuert werden müssen. An der Akzeptanz der ersten und zweiten Säule, an ihrer Zweckbestimmung – der wirtschaftlichen Existenzsicherung im Alter – hat sich durch die Abstimmung am 24. September 2017 weder in der breiten Bevölkerungsschicht noch der classe politique, so hoffe ich wenigstens, grundsätzlich etwas geändert.

Aus den Abstimmungen zu AHVplus und nun zur Altersvorsorge 2020 lässt sich meines Erachtens eines klar erkennen: Umverteilungseffekte sind nicht mehrheitsfähig. Konkret heisst das: Eine neue Vorlage muss in der ersten Säule ohne Leistungsausbau auskommen. Und die AHV muss langfristig stabil finanziert sein. Die zweite Säule muss in den gesetzlichen Mindestanforderungen so ausgerichtet werden, dass die Renten grundsätzlich ausfinanziert sein müssen. Als dritter Eckpunkt muss das Leistungsziel, wonach aus der Summe von AHV- und BVG-Rente nach der Pensionierung ca. 60 % des letzten versicherten Einkommens zur Verfügung steht, weiterhin Bestand haben.

Lösungsmodelle gesucht

Die «Preisfrage» ist nun, wie erreicht man das Leistungsziel mit den obigen Anforderungen? Wenn man Umverteilungseffekte in der zweiten Säule ausschliessen will, könnte man sich folgendes Modell vorstellen: Die Rentenversprechen dürften höchstens noch auf einem «risikolosen» Zinssatz beruhen. Der Zinssatz für das Sparkapital der Aktiven wird ohnehin jährlich neu festgelegt. Basierend auf ihrem Jahresergebnis würde jede Kasse jedes Jahr einen einheitlichen Zinssatz festlegen und anteilsmässig auf die Sparkapitalien der Aktivversicherten und, zum Beispiel in Form von variablen Rentenzuschüssen, auf die Rentner verteilen. Der Umwandlungssatz müsste in der Folge drastisch gesenkt werden. Um das Leistungsniveau dennoch halten zu können, müsste jeder und jede aktiv Versicherte deutlich mehr Kapital ansparen. Dies kann nur mit einem längeren Sparprozess und/oder höheren Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen erreicht werden. Beides birgt Sprengstoff: Eine Verlängerung des Sparprozesses kann realistischerweise nur höheres AHV- und Pensionsalter bedeuten. Höhere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge lassen sich sozial- und wirtschaftsverträglich vermutlich nur über jene Beträge finanzieren, die für Lohnwachstum reserviert sind oder in den jährlichen Lohnrunden vereinbart werden. Dies würde allerdings zu einer Stagnation der Nettolöhne über eine noch unbestimmte Zeit führen. Für die älteren Jahrgänge, denen zu wenig Zeit als Aktive verbleibt, um tiefe Umwandlungssätze mit zusätzlichem Ansparen von Alterskapital zu kompensieren, die bei einem Systemwechsel im oben beschriebenen Sinn «in die Röhre gucken» würden, müsste wiederum eine Auffangregelung gefunden werden. Das vom Volk versenkte Reformpaket Altersvorsorge 2020 enthielt dazu meines Erachtens eine gute Lösung (spezifische Beiträge an die Kassen, finanziert aus dem Risikofonds).

Dieses Modell hat (mindestens) einen grossen Haken: Wenn Umverteilungseffekte in einem Kapitaldeckungssystem, wie der 2. Säule, prinzipiell ausgeschlossen werden sollen, kann dies eigentlich nur funktionieren, wenn die Leistungsversprechen auf einem risikolosen Zinssatz basieren (0 bis 1 Prozent). Eine Senkung des Technischen Zinssatzes hat indessen immer auch Kostenfolgen für die Pensionskassen, weil ein tieferer technischer Zinssatz zu einem höheren Barwert der Verpflichtungen führt (Barwert: heutiger Wert zukünftiger Zahlungen, unter Annahme einer bestimmten Verzinsung). Gemäss einer Faustregel sinkt der Deckungsgrad um bis zu 5 Prozentpunkte, wenn der technische Zinssatz einer Pensionskasse um 0.5 Prozentpunkte reduziert wird. Wenn nun ein risikoloser technischer Zinssatz angestrebt wird, ist dies wahrscheinlich in allen Pensionskassen nur – so paradox das klingt – mit risikobehafteten Anlagen und wohl zumindest teilweise über Sanierungsbeiträge finanzierbar. Ersteres steht grundsätzlich in Widerspruch zu den Schutzzielen im BVG. Vor diesem Hintergrund halte ich es für unabdingbar und ich hab das auch früher schon mal postuliert, dass, nun halt im Rahmen der Aufräumarbeiten nach dem Volksnein zum Reformpaket Altersvorsorge 2020, das heutige System der 2. Säule umfassend kritisch überprüft wird. Ist das System der 2. Säule, so wie es heute rechtlich definiert ist, überhaupt noch geeignet und in der Lage, die sozialpolitischen Ziele zusammen mit der, vom System her hoffentlich unbestrittenen, 1. Säule zu erfüllen?

Schlussbemerkung

Was bleibt als Fazit? Welche Lösungen auch immer das nächste Reformpaket beinhaltet: Wenn wir an einem existenzsichernden Einkommen aus der ersten und zweiten Säule als Gesellschaft festhalten wollen, müssen wir auch für die Finanzierung der Leistungen sein. Es braucht einen neuen Generationenvertrag, welcher nach bewährtem Muster auf die Solidarität sowohl zwischen den Generationen als auch zwischen hohen und tieferen Einkommen und ebenso auf die Sozialpartnerschaft zählt. Es braucht meines Erachtens aber auch die Bereitschaft, das heutige System der 2. Säule kritisch zu hinterfragen. Ohne Kompromissbereitschaft wird’s aber so oder so wieder nichts.




Rentenreform: eine verpasste Chance

Die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 ist in einer sozialen Perspektive ein schmerzhafter Rückschlag. Oder genauer: Eine verpasste grosse Chance für soziale Fortschritte.

Die Vorlage hätte für viele Jahre eine solide Finanzierung der AHV gebracht. Und das Rentensystem wäre sozial modernisiert worden, mit Vorteilen für fast alle.

Das Nein hat es viel leichter

Das Abstimmungsresultat bestätigt einmal mehr, dass es, wenn es um die Renten geht, das Nein viel leichter hat als ein Ja zu einer Veränderung. Schaut man genauer hin, so waren es allerdings schwergewichtig sozialpolitische Argumente, die zu einem Nein führten. Die Wirtschaftsverbände beliessen es mit ihrer Kampagne nicht dabei, die Generationen gegeneinander aufzuhetzen. Sie und die mit ihnen verbündeten Rechtsparteien hatten Verbesserungen für die Rentner immer bekämpft. Jetzt warben sie mit dem Slogan „Rentner bestrafen“ für das Nein, weil die Rentnerinnen und Rentner den Zuschlag nicht bekämen. Viele Ältere, die Mühe haben, mit der Rente über die Runden zu kommen, folgten dieser Parole. Das aber spricht nicht für schlechtere, sondern für bessere AHV-Renten für alle. Den Gegnern der Vorsorgereform wird ihre eigene Kampagne noch auf die Füsse fallen.

Auch viele Frauen stimmten Nein, weil sie die Heraufsetzung des Rentenalters nicht akzeptieren konnten. Dies umso weniger, als die Frauen in der Schweiz noch immer deutlich weniger verdienen als die Männer. Die auch Jahrzehnte nach Annahme des entsprechenden Verfassungsartikels nicht realisierte Lohngleichheit war und bleibt auch in der Rentenfrage ein wichtiger Faktor bei der Meinungsbildung.

Protest gegen Pensionskassen

Für grossen Unmut sorgten in Diskussionen regelmässig auch die sich unabhängig von der gesetzlichen Regelung ständig verschlechternden Pensionskassenrenten. Sie bewogen nicht wenige, aus Protest ein Nein in die Urne zu legen.

Wenn es eine unmittelbare Lehre aus dem Abstimmungsresultat gibt, dann jene, dass die Finanzierungsvorlage für einmal besser abgeschnitten hat als die Rentenvorlage. Früher war das anders. Im Ergebnis heisst das nichts anderes, als dass eine Mehrheit für eine Zusatzfinanzierung für die AHV in Reichweite wäre. Ob die politische Weisheit und Weitsicht vorhanden ist, sich in einem ersten Schritt auf eine reine Zusatzfinanzierung zu konzentrieren, ist allerdings zweifelhaft. Realisierbar wäre sie rasch, vorausgesetzt der politische Wille wäre da, wenn sie mittels der im Abstimmungskampf kaum bestrittenen Lohnpromille realisiert würde. Denn dafür wäre keine obligatorische Volksabstimmung nötig.

Die Renten weiter verteidigen

Für die Gewerkschaften bleibt klar, dass sie die Renten gegen jeden Abbau verteidigen werden. Der knappe Misserfolg vom Sonntag ändert nichts daran, dass die gewerkschaftlichen Abstimmungserfolge gegen den Rentenabbau in den Jahren 2004 und 2010 viel grösser waren (mehr als zwei Drittel bzw. über 70% Nein). Die Sieger vom Sonntag werden bald an ihre Grenzen stossen.

Trotz des Rückschlags vom Sonntag bleibt eine starke AHV ein zentrales Ziel des gewerkschaftlichen Kampfs. Schon die Einführung der AHV vor siebzig Jahren wurde nur möglich, weil die Arbeiterbewegung sich trotz vieler Niederlagen nicht entmutigen liess und weiter kämpfte. Die Volksinitiative AHVplus hatte vor einem Jahr in der Volksabstimmung einen Ja-Anteil von gut 40% erreicht. Bei der Altersvorsorge 2020 waren es jetzt fast 48%.

Das Ziel besserer AHV-Renten bleibt für die Zukunft aktuell. Unabhängig von der verpassten Chance vom Sonntag. Dafür sorgen allein schon die wegen der tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten sinkenden Renten der Pensionskassen. Und die steigenden Krankenkassenprämien, die den AHV-Renten davonlaufen.




Die Rentenreform III

Wir wissen: AHV und BVG Renten sind unterfinanziert. Jedes Jahr ohne Korrektur verschlechtert den Deckungsgrad, das heisst: Einnahmen und Ausgaben geraten mehr und mehr aus dem Gleichgewicht. Daraus folgt: Sehr dringliches Handeln ist nötig. Jedes Jahr des Zuwartens verteuert die Lösung des Problems. Der einzige Grund für die Unterfinanzierung ist die zunehmende Lebenserwartung. Die Ausrede, dass der heute zu geringe Kapitalzins eine wesentliche Rolle spiele, stimmt nur dann, wenn die Teuerung grösser als der Kapitalzins ist, was seit dem Jahr 2009 nicht mehr der Fall ist!

Was sind die Hauptgründe für das Fiasko der Rentenreformen I und II?

Anstatt nur allein die Renten ins Gleichgewicht zu bringen, sollten die Reformen gleichzeitig umstrittene alte Probleme lösen, mit dem Argument, damit zusätzliche befürwortende Stimmen zu gewinnen. Diese Zusätze sind aber wesentlich weniger dringend als das Hauptproblem und sind in der Refom III konsequent wegzulassen! Einzelne Nachträge zur Reform können später, falls überhaupt nötig, zur Abstimmung gebracht werden.

Die heute gültigen Rentengesetze für AHV und BVG haben sich bewährt!

Darauf beruht die vorliegende Reformvorlage, welche ausschliesslich zum Ziel hat, die Finanzierung in ein stabiles Gleichgewicht zu bringen und dabei die Besitzstände auch der zukünftigen Rentenbezüger zu wahren. Sie könnte wesentlich kurzfristiger zur Abstimmung gebracht werden als Reformvorlage II und dank Vereinfachungen eher die Zustimmung der Bevölkerung finden.

Worüber sollte in der Rentenreform III abgestimmt werden?

In der AHV und der beruflichen Vorsorge:

  • Erhöhung des Rentenalters für Frau und Mann um 1 Jahr und dies so rasch als möglich. Dies bringt wesentlich grössere Kosteneinsparungen und alle Aktiven sind gleichermassen an der Problemlösung beteiligt!
  • Die Gleichstellung des Rentenalters Mann/Frau ist vorerst zurückstellen.

In der AHV:

  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sind bis zum finanziellen Gleichgewicht gleichmässig zu erhöhen. Dies muss die Grundfinanzierung der AHV bleiben (Umlagefinanzierung).
  • Für künftige Rentenbezüger: Alle vorgesehenen Leistungsverbesserungen zurückstellen, jedoch den Besitzstand sicherstellen.
  • Keine weitere rentenbedingte Erhöhung der Mehrwertsteuer!

In der beruflichen Vorsorge:

  • Obligatorium: Mindestzinssatz und Renten-Umwandlungssatz wie vorgesehen anpassen.

Das Weglassen aller für die Erreichung des finanziellen Gleichgewichts nicht grundlegenden Änderungen in den Reformen I und II, ermöglicht den Abstimmenden, das Ziel klar zu erkennen. Die verschiedenen in den Reformen I und II eingebauten Elemente, wie die Korrektur des Rentenalters Mann/Frau, die Rentenerhöhung um 70 Franken für Neurentner, der Einbezug der Mehrwertsteuer und die verschiedenen Kleinkorrekturen haben den meisten Stimmbürgern die Sicht auf das Wesentliche und die Übersicht über die Zusammenhänge versperrt und den Reformgegnern Ansätze für Kritik geboten. So könnte das «CHF 70-Problem» differenzierter über Ergänzungsleistungen gelöst werden.

Insbesondere muss klar gemacht werden, dass die Erhöhung des Rentenalters für beide Geschlechter «Das Kernthema» und wesentlich wichtiger als die Gleichschaltung der Rentenalter ist.




Baselstädtisches Personalrecht: die vorzeitige Pensionierung

Nicht zuletzt aufgrund der kürzlich stattgefundenen Volksabstimmung zur Altersvorsorge haben sich verschiedene Mitglieder mit der Thematik befasst. Dabei immer wieder von Interesse ist die Frage nach den Möglichkeiten und Modalitäten einer vorzeitigen Pensionierung, d.h. vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters. Das baselstädtische Personalgesetz hat hiefür im Rahmen des Personalgesetzes und einer dazugehörigen Verordnung Regeln aufgestellt, die nachfolgend erläutert werden.

I. Im Allgemeinen

Das kantonale Personalrecht sieht die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters vor, welches seit dem 1. Januar 2016 65 Jahre beträgt. Frühestens kann die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung ab Alter 58 erfolgen.

Es existieren drei Varianten, wie eine vorzeitige Pensionierung vollzogen werden kann:

  1. auf Veranlassung des Arbeitgebers
  2. in gegenseitigen Einvernehmen
  3. auf Veranlassung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters

Eine vorzeitige Pensionierung ab Alter 58 oder eine aufgeschobene Pensionierung bis Alter 70 sind möglich. Die Pensionierung kann auch in Teilschritten erfolgen. Die für eine Teilpensionierung erforderliche Reduktion des Pensums bedarf dabei der Zustimmung der Anstellungsbehörde. Diese entscheidet über den entsprechenden Antrag unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedürfnisse.

II. Die vorzeitige Pensionierung auf Veranlassung des Arbeitgebers

§ 35 Abs. 2 des kantonalen Personalgesetzes sieht vor, dass in personal-, arbeitsmarkt- und finanzpolitisch außerordentlichen Situationen der Arbeitgeber eine vorzeitige Pensionierung eines Mitarbeitenden anordnen kann. Diese sog. vorzeitige Pensionierung auf Veranlassung des Arbeitgebers kann gemäss der anzuwendenden Verordnung nur dann erfolgen, wenn die betroffene Stelle aufgehoben wird und die Zuweisung eines anderen, der Ausbildung und den Fähigkeiten entsprechenden Aufgabengebietes nicht möglich ist.

Akzeptiert die betroffenen Mitarbeiterin oder der betroffenen Mitarbeiter diese vorzeitige Pensionierung, erfolgt diese zum verfügten Zeitpunkt und das Altersguthaben der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters ist so zu erhöhen, dass dieselbe Rente resultiert, wie sie im Alter 65 unter Einrechnung eines Zinses von 1% versichert ist. Der Arbeitgeber vergütet der Pensionskasse die hierzu notwendige Einmaleinlage. Lehnt der Mitarbeitende die vorzeitige Pensionierung jedoch ab, kann die vorzeitige Pensionierung auch einseitig vom Arbeitgeber verfügt werden. Für den Fall, dass die Mitarbeiterin oder Mitarbeiter die Annahme eines adäquaten anderen Aufgabengebietes ablehnt, verfügt die Anstellungsbehörde eine Kündigung wegen Stellenaufhebung gemäss § 30 Abs. 2 lit. b Personalgesetz. Der oder die Betroffene erhält diesfalls eine Abfindung, welche sich nach dem Alter, dem Dienstalter sowie den persönlichen Verhältnissen richtet.

III. Die vorzeitige Pensionierung auf einseitigen Wunsch des Mitarbeitenden

In der Regel unproblematisch ist der Fall, bei welchem die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter einseitig eine vorzeitige Pensionierung wünscht. Diese Konstellation kommt einer Kündigung durch den Arbeitnehmer gleich; Voraussetzung ist jedoch auch hier die Vollendung des 58. Altersjahres.

Wird die vorzeitigen Pensionierung vom Arbeitnehmer veranlasst, ist vom Arbeitgeber weder eine Abfindung geschuldet noch erhält der Arbeitnehmer eine Einmaleinlage.

IV. Die vorzeitige Pensionierung in gegenseitigem Einvernehmen

Im Falle der vorzeitigen Pensionierung in gegenseitigen Einvernehmen findet keine Aufhebung der Stelle statt, sondern Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich auf die vorzeitige Pensionierung. Bei dieser Art der vorzeitigen Pensionierung ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss an das fehlende Deckungskapital der Arbeitnehmer/innen zu leisten, wobei diese Einmaleinlage mindestens 25 % und maximal 75 % beträgt. Dabei gelten als Kriterien für die Bemessung der Einmaleinlage insbesondere:

  1. das Alter / das Dienstalter,
  2. die Leistungen / die Qualität der Arbeit,
  3. persönliche Verhältnisse der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters,
  4. der Nutzen der vorzeitigen Pensionierung für den Arbeitgeber,
  5. gesundheitliche Belastung durch die Arbeitsbedingungen (z.B. Schichtdienst).

Zuständig für eine vorzeitige Pensionierung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters auf Veranlassung des Arbeitgebers und im gegenseitigen Einvernehmen ist der Regierungsrat, wenn er oder eine Departementsvorsteherin bzw. ein Departementsvorsteher Anstellungsbehörde ist. In den übrigen Fällen entscheidet die Departementsvorsteherin bzw. der Departementsvorsteher.

V. Rechtliche Beratung zu empfehlen

Insbesondere in den Fällen einer vorzeitigen Pensionierung auf Veranlassung des Arbeitgebers auch aber im Falle einer einvernehmlichen vorzeitigen Pensionierung empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen. Zum einen zeigt die Praxis, dass die Frage der Zuweisung einer adäquaten Ersatzstelle (vgl. Ziffer II hievor) zu schwierigen Abgrenzungsfragen führen kann. Zum anderen sind die Kriterien, welche die Höhe des vom Arbeitgeber einzuschiessenden Anteils am fehlenden Deckungskapital (vgl. Ziffer IV hievor) festlegen, oft Gegenstand von Verhandlungen, die die betroffenen Mitarbeitenden in der Regel nicht alleine führen möchten. Der BAV steht seinen Mitgliedern sowohl für Fragen als auch die rechtliche Vertretung zur Verfügung.

 

Daten 2017

Pensionierten-Stamm:
Dienstag, 5. Dezember 2017

jeweils im Restaurant Stadtkeller,
Marktgasse 11 (zwischen Schifflände und Fischmarkt), ab 15.00 Uhr (bis ca. 17.30 Uhr)

Kontaktmöglichkeit BAV

Adresse: St. Alban-Vorstadt 21,
4052 Basel
Telefon: 061 272 45 11
Fax: 061 272 45 35
E-Mail: info@bav-bs.ch
Website: www.bav-bs.ch




Von Kollateralschaden bis Nebenwirkungen

Als Chronist eines Anlasses macht man sich immer Gedanken über einen guten Aufhänger, der die Leserschaft zum Lesen animiert. In der letzten Zeit sieht man in der Presse immer öfter das Wort «Kollateralschaden» für den Begriff von Nebenwirkungen, vor allem in Kriegsgebieten. Dieses Wort ist negativ besetzt, wie auch das Wort Nebenwirkungen der Pharmachemie auf den Beipackzetteln von Heilmitteln. Man nennt dies heute lieber Begleiterscheinungen. Dies tönt viel besser und verwässert den Durchblick, schliesslich lässt sich jedermann gerne charmant begleiten. Mit meinem heutigen Beitrag möchte ich jedoch auf einen angenehmen Fall von positiven Nebenwirkungen berichten, sozusagen einem Kollateralnutzen.

Wie gewohnt hat Esther Ruesch es geschafft mit knapp 100 pensionierten Mitgliedern des Verbandes des Staats- und Gemeindepersonals BL (VSG) den 35. ganztägigen Pensioniertenanlass zu realisieren.
Petrus hat es zu Beginn nicht allzu gut gemeint als uns die erwarteten zwei Autocars der Firma Sägesser-Reisen an diversen Einsteigeorten in unserem Kanton und in Basel abholten.

In diesem Jahr hatten wir die Gelegenheit ins schöne Berner Oberland gebracht zu werden. Nach etwa eineinhalbstündiger Fahrt mit unseren versierten Chauffeuren Max Thommen und André Schmid genossen wir die angenehme Fahrt auf der Autobahn via Spiez durch das romantische Kandertal bis nach Frutigen, wo uns der Znünikaffee und das Gipfeli im «Tropenhaus in Frutigen» serviert wurde.

An Gesprächsthemen und Begrüssungsritualen gab es einiges nachzuholen, bevor wir einer theoretischen Einführung in die Tropenhausgeschichte mittels einer Powerpoint-Präsentation beiwohnen und anschliessend einen individuellen Rundgang machen konnten. Es war hochinteressant zu sehen, was man mit dem anfallenden Wasser (70 Liter pro Sekunde und 18 Grad warm) aus dem Lötschberg Basistunnel alles machen kann. Die wäre dann die «positive Nebenwirkung» und offenbar nicht voraussehbare «Begleiterscheinung» des Tunnelbaus gewesen.

Das Tropenhaus bietet ausser der Fischzucht, bei welcher sibirische Störe auch Egli, Felchen und Äschen in 85 Becken gezüchtet werden, auch eine Ausstellung, einen Tropengarten und einen Gastronomiebetrieb mit 150 Plätzen an. Die gesamte Fischproduktion wird jeweils von einem Grossverteiler in der Schweiz abgenommen.

So wurden im Jahre 2016 folgende Mengen Fische produziert: 1012 kg Schweizer Kaviar, 47 600 kg Stör, 14 kg Zander, 96 470 kg Egli. Die Fischzucht wird laufend optimiert, sodass auch grössere Erträge möglich sein sollten. Diese Anlagen machen es möglich, dass die Wärme des Tunnelwassers mittels Rückgewinnung für Fischzucht und Tropengarten voll genutzt werden kann und das anfallende Restwasser derart abgekühlt werden kann (auf ca. 10 Grad), dass es ohne weiteres, ohne den Bach zu schädigen, der Kander zugeführt werden kann. Dies wäre dann eben die «positive Nebenwirkung» neben der attraktiven Anlage als Schaubetrieb für die Bevölkerung der Schweiz.

Nach der Theorie ging‘s dann in die Praxis kulinarischer Art. Man brachte uns nämlich nach Aeschiried ins wunderbare Restaurant «Chemihütte», wo wir ein ausgezeichnetes Mittagessen einnehmen konnten und auch einen wunderbaren Blick auf den Thunersee von Interlaken bis nach Thun geniessen konnten.

Nach dem Mittagessen fuhren wir mit dem Bus hinunter nach Spiez an den Hafen, wo uns das Kursschiff «Stadt Thun» in einer ca. einstündigen Fahrt über den See nach Thun brachte. Daselbst hatten wir die Gelegenheit in der Thuner Altstadt zu flanieren oder einfach bei einem Glas Flüssigem die alten Zeiten aufleben zu lassen oder uns über die gegenwärtige Politik auszutauschen.

Die Rückfahrt erfolgte dann über Worb – Krauchtal – auf die Autobahn ins Baselbiet, wo wir alle wohlbehalten an unsere Ausgangsorte zurückgebracht wurden. Dabei hatten wir die Gelegenheit aus dem Bus einen Blick auf Höhlenbewohner im Felsen von Krauchtal, wild lebende Gämsen, die Gefängnisse Thorberg sowie Hindelbank zu werfen.

Gegen 19:45 Uhr waren alle Teilnehmenden wieder zu Hause und durften auf einen wunderbaren Pensioniertenanlass zurückblicken. Ich kann an dieser Stelle als Chronist einmal mehr sagen: Esther und Werner Ruesch, vielen Dank für die grossartige Organisation, es hat alles geklappt, das Wetter war anfänglich trüb, wurde aber immer wie besser, sodass wir am Nachmittag die Berner Oberländer Berge von Jungfrau bis Eiger sehen konnten. Die Stimmung war den ganzen Tag über entsprechend fröhlich. Die Busfahrt war dank den beiden Chauffeuren ebenfalls ruhig und angenehm – kurz, wir freuen uns alle schon auf den 12. September 2018, an welchem das nächste Treffen stattfinden wird. Esther und Werner Ruesch haben uns bereits ihre Bestätigung zur Organisation dieses Anlasses abgegeben. Dafür erhielten sie auch heftigen Applaus und auch den persönlichen Dank der Anwesenden.