Protokoll
Paulusheim, Moosmattstrasse 4, 6005 Luzern
Anwesend:
Mitglieder 35 Aktivmitglieder, 26 Passivmitglieder (inkl. Vorstand und Vertrauensleute) und 6 Gäste
Bericht / Beschluss
Zum zweiten Mal nach 2024 führt der Stadtpersonalverband Luzern die Generalversammlung an einem neuen Ort und wiederum mit einem anschliessenden Event durch. Heute findet die Sitzung im Paulusheim Luzern statt. Nach den statuarischen Traktanden folgt ein interessanter Film von C. Filipponi und danach geniessen wir gemeinsam den Apéro mit Häppchen.
Der Präsident Peter Hofstetter begrüsst alle Teilnehmenden herzlich zur 109. Generalversammlung des SPVL und heisst alle herzlich willkommen. Er dankt für das zahlreiche Erscheinen und das Interesse.
Speziell begrüsst Peter Hofstetter heute folgende Gäste:
– Stadtrat Marco Baumann
– Vreni Grüter, Co-Präsidentin Pensioniertenverein Stadt Luzern
– Tresa Stübi-Cavegn, Geschäftsführerin Luzerner Staatspersonalverband
– Patrick Dittli, Personalchef der Stadt Luzern und SPVL-Mitglied
– unsere beiden Ehrenmitglieder André Zumthurm und Josef Zimmermann
Es haben sich wie üblich zahlreiche Mitglieder zur heutigen GV entschuldigt, namentlich erwähnt werden hier die beiden Ehrenpräsidenten Toni Merz und Daniel Burri sowie unser Ehrenmitglied Robert Bühler, Ruedi Meier als Co-Präsident PVSL sowie Alex Riedweg, Präsident PV ewl. Kurzfristig musste sich auch Vorstandsmitglied Silvia Baumann wegen Krankheit entschuldigen.
Traktanden
Einige administrative Angaben:
Die Generalversammlung wird gemäss Statuten vom 12. Juni 1995 durchgeführt.
Gemäss Art. 12 findet die GV in der Regel in der ersten Jahreshälfte statt. Die Bekanntgabe der GV muss zwei Monate im Voraus erfolgen (im ZV-Info vom Januar/Februar 2025 erfolgt). Die Einladung muss einen Monat im Voraus erfolgen (Anfangs April 2025 erfolgt).
Über nicht traktandierte Geschäfte kann nicht Beschluss gefasst werden. Gemäss Art. 18 finden Wahlen und Abstimmungen durch einfaches Handmehr statt. Anträge seitens der Mitglieder sind keine eingegangen.
Die Teilnehmenden sind mit diesen formellen Angaben einverstanden und es erhebt niemand Einsprache.
Die diesjährige Generalversammlung wird nach der Traktandenliste gemäss Einladung durchgeführt.
Es sind heute 35 Aktivmitglieder und 26 Passivmitglieder anwesend.
Traktandenliste:
1. Protokoll der Generalversammlung vom 27. Mai 2024
2. Jahresbericht des Vorstandes
3. Kassa- und Revisorenbericht
4. Budget 2025 (inkl. Festsetzung Mitgliederbeitrag 2026)
5. Neuwahlen Vorstand und Wahlen Vertrauensleute
6. Statutenänderungen
7. Anträge der Mitglieder gemäss Art. 11 lit. d Statuten
8. Verschiedenes
1. Protokoll der Generalversammlung vom 27. Mai 2024
Das Protokoll der letzten GV wurde von Peter Meier verfasst und ist im „ZV-Info“ 09/24 sowie im Intranet publiziert worden. Der Präsident fragt an, ob jemand Vorlesung des letztjährigen Protokolls wünscht. Dies ist nicht der Fall. Es gibt keine Fragen, Bemerkungen oder Korrekturen seitens der Mitglieder. Das Protokoll wird einstimmig genehmigt und verdankt.
2. Jahresbericht des Vorstandes
Präsident Peter Hofstetter zitiert das Wichtigste aus dem Jahresbericht 2024/25. Dieser wird im ZV-Info vom September 2025 publiziert und auch im Intranet der Stadt Luzern aufgeschaltet. Der Jahresbericht wird einstimmig genehmigt.
3. Kassa- und Revisorenbericht
Den Kassenbericht präsentiert der Kassier Jörg Moser. Die Jahresrechnung 2024 schliesst bei Aufwendungen von Fr. 30’423.83 und Erträgen von Fr. 34’340.– mit einem Mehrertrag von Fr. 3’916.17 ab. Das Eigenkapital vermehrt sich damit per Ende 2024 auf Fr. 44’154.98.
Die Rechnung 2024 wurde von den beiden Revisoren Katja Coray und Felix Baumann geprüft und gemäss Statuten für richtig befunden. Katja Coray liest den Revisorenbericht vor. Sie lobt die Arbeit des Kassiers Jörg Moser. Auf Antrag der Rechnungsrevisoren wird die Rechnung von der Generalversammlung einstimmig genehmigt, verdankt und dem Vorstand Decharge erteilt. Herzlichen Dank für den Revisorenbericht an Katja Coray und Felix Baumann.
4. Budget 2025
Jörg Moser orientiert über das Budget 2024. Es sind Einnahmen von Fr. 32’500.– und Ausgaben von Fr. 33’600 geplant. Daraus resultiert ein budgetierter Mehraufwand von Fr. 1’100.00. Über das Budget muss gemäss Statuten nicht abgestimmt werden.
5. Neuwahlen Vorstand und Wahlen Vertrauensleute
Neuwahlen Vorstand
Der Vorstand wird jeweils gemäss Statuten immer für drei Jahre gewählt. Dieses Jahr ist ein Wahljahr und der Vorstand muss wieder gewählt werden. Peter Hofstetter stellt mit Freude fest, dass sich alle Vorstandsmitglieder bereit erklärt haben, sich zur Wiederwahl zu stellen. Alle Vorstandsmitglieder werden im Globo einstimmig gewählt. Es sind dies die folgenden:
Judith Isenegger Niederberger, Silvia Baumann, Lena Greber, Peter Meier, Thomas Bucher Christian Spieler und Jörg Moser. Kassier Jörg Moser wird aber, wie bereits früher angekündigt, nur noch ein Jahr machen. Für ihn muss im Laufe des Jahres eine Nachfolge gefunden werden.
Neuwahl Präsidium
Peter Hofstetter stellt sich erfreulicherweise wieder zur Verfügung und wird wiedergewählt für die nächsten drei Jahre.
Wahlen Vertrauensleute
Auch sämtliche Vertrauensleute werden für drei Jahre wiedergewählt. Es gibt noch ein paar wenige Vakanzen bei einzelnen Abteilungen. Für die Abteilung Alter und Gesundheit wurde Simon App neu als Vertrauensperson gewählt. Für die Abteilung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wird Remo Baumgartner gewählt.
Die Vertrauensleute sind der erweiterte Vorstand und massgeblich an der Mitgliederanwerbung beteiligt. Wir sind froh um die Vertrauensleute in den Abteilungen.
6. Statutenänderung
Antrag des Vorstandes zur Änderung von Art. 12 und 21 der Statuten des Stadtpersonalverbandes Luzern
Ausgangslage
Gemäss Art. 12 der geltenden Statuten ist die Bekanntgabe des Generalversammlungstermins mindestens 2 Monate im Voraus im Verbandsorgan (> «ZV-Info»[1]) zu publizieren. Darüber hinaus erfolgen weitere Mitteilungen, insbesondere das Protokoll der Generalversammlung sowie der Jahresbericht des Vorstandes, wobei beides gemäss Art. 11 lit. a i.V.m. Art. 5 der Statuten durch die stimmberechtigten Aktivmitglieder an der Generalversammlung zu genehmigen ist, ebenfalls durch Publikation im entsprechenden Organ. Gemäss Art. 21 der Statuten wird dieses jedem Mitglied unentgeltlich zugestellt.
Herleitung der Relevanz
Aus Umwelt- und Kostengründen hat der Zentralverband den Druck und postalischen Versand dieser Mitgliederzeitschrift mit der letzten Ausgabe vom September/Oktober 2024 eingestellt und kommuniziert künftig nur noch in elektronischer Form mit dem Nachfolgeprodukt «ZV-Info-Digital». Durch den Wegfall dieses physischen Versands und ersatzweiser Zustellung per Mail ist durch den Umstand, dass nicht sämtliche Mitglieder über eine E-Mail-Adresse verfügen, dieser Zugang für alle nicht mehr gewährleistet.
Antrag auf Änderungen der Statuten
Allgemeines
Aufgrund der vorgenannten Erwägungen beantragt der Vorstand in Anlehnung an Art. 11 lit. f der Statuten, die in vorliegender Hinsicht betroffenen Art. 12 und 21 wie folgt zu ändern (gleichzeitig sollen zwecks übersichtlicherer Darstellung und so besserer Lesbarkeit alle Inhalte mit Absätzen untergliedert werden; s. Spalte «Neuer Normtext»):
Gegenüberstellung bisherige/neue Normtexte
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Bisheriger Normtext: |
Neuer Normtext: |
Erläuterungen: |
| Art. 12: Die ordentliche Generalversammlung findet in der Regel in der ersten Jahreshälfte statt.Über Gegenstände, deren Behandlung in der Einladung nicht angekündigt war, kann nicht Beschluss gefasst werden.Anträge seitens der Mitglieder sind spätestens 20 Tage vor der Versammlung an den Vorstand zu richten.Im übrigen ist jede vorschriftsgemäss einberufene Generalversammlung beschlussfähig. Die Bekanntgabe des Versammlungstermins erfolgt mindestens 2 Monate im voraus durch Publikation im Verbandsorgan. Die persönliche Einladung mit Traktandenliste erfolgt mindestens 1 Monat im voraus. |
Art 12: |
Die Publikation des Versammlungstermins 2 Monate im Voraus im Verbandsorgan entfällt. Sie kann/soll weiterhin zwecks Information stattfinden, sie stellt jedoch keine formelle Voraussetzung mehr für die ordnungsgemässe Einberufung der Generalversammlung dar. |
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Bisheriger Normtext: |
Neuer Normtext: |
Erläuterungen: |
| Art. 21: Die Mitteilungen erfolgen durch Publikation im Verbandsorgan. Dieses wird jedem Mitglied unentgeltlich zugestellt. |
Art 21: 1 Mitteilungen erfolgen grundsätzlich durch Publikation im Verbandsorgan, welches elektronisch zugestellt wird. 2 Mitglieder ohne elektronische Erreichbarkeit können das Protokoll der Generalversammlung sowie den Jahresbericht des Vorstandes direkt beim Vorstand anfordern. |
Hinweis zu Abs. 1: Hinweis zu Abs. 2: |
Die Statutenänderung gemäss der obigen Herleitung wird einstimmig angenommen.
7. Anträge der Mitglieder gemäss Art. 11 lit. d Statuten
Es sind keine Anträge zuhanden des Vorstandes eingegangen.
8. Verschiedenes
Grusswort Stadtrat Marco Baumann
Marco Baumann freut sich über die Einladung zur Generalversammlung und überbringt die besten Grüsse des Stadtrates. Motivierte Mitarbeiter sind für Stadtrat Marco Baumann wichtig. Damit dies so bleibt, sollen die guten Rahmenbedingungen beibehalten bzw. verbessert werden. Schwerpunktthemen sind zur Zeit die Revision des Besoldungssystems und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeitsformen (physisch/digital, Projekt «Work Smart»).
Der Stadtpersonalverband ist als Sozialpartner auch für den Stadtrat wichtig und es ist auch essenziell, dass sie Mitarbeitenden eine Anlaufstelle für ihre Anliegen haben.
Marco Baumann dankt dem SPVL für diese Arbeit und freut sich auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
SPVL-Präsident Peter Hofstetter dankt Marco Baumann für die Teilnahme an der Generalversammlung und die Grussworte aus dem Stadtrat.
Nachdem sich auf Anfrage von Peter Hofstetter niemand mehr zu Wort meldet, endet diese Sitzung. Mit dem Dank an alle Mitglieder und an die Gäste wird der offizielle Teil der Generalversammlung um 18.50 Uhr durch den Präsidenten geschlossen.
Anschliessend an die Generalversammlung präsentiert C. Filipponi seinen Film «Der Amazonasschwimmer» und danach wird ein Apéro serviert.
Luzern, 20. Mai 2025
Für das Protokoll:
Peter Meier






































