1 Jahr Corona: Service public und Homeoffice

Der Weg von der Kür zur Pflicht

Vor einem Jahr ist das Coronavirus an unserem Horizont aufgetaucht. Seitdem ist unser aller Leben von der Überholspur auf den Pannenstreifen gefahren worden. Wie gefährlich das Virus unter Aspekten wie Mortalität und gesundheitliche Langzeitschäden von Betroffenen einzustufen ist, ist selbst unter renommierten Wissenschaftern umstritten.
Angesichts der Unsicherheit suchen Regierungen weltweit nach Möglichkeiten, die Ansteckungsraten möglichst tief zu halten. So hat sich im Zuge der Massnahmen nicht nur unsere Freizeit drastisch verändert, sondern auch unser Arbeitsleben.

Damit Begegnungen von Menschen und damit die Übertragung von Viren möglichst vermieden werden, ist seit Mitte Januar 2021 Homeoffice-Pflicht angesagt. Was nicht nur für Jubel sorgt.

Corona-Homeoffice: Fluch oder Segen?

Noch vor drei, vier Jahren wurde in Mitarbeiterbefragungen oft bedauert, dass der Arbeitgeber – vor allem der öffentlich-rechtliche – Homeoffice zu wenig fördere und dadurch wichtige Chancen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Schonung der Umwelt und Verbesserung der Work-Life-Balance verpasse.

Seit die Corona-Massnahmen das Leben in allen Bereichen massivst einschränken, hat sich die Sichtweise etwas verändert. Natürlich bedeutet Homeoffice je nachdem einen gewissen Zeit­gewinn, weil der Arbeitsweg wegfällt. Dass die Arbeitszeiten individuell gelegt werden können, wurde immer als Vorteil gesehen. Grosses Plus in der Corona-Krise und Aufatmen im wahrsten Sinn des Wortes ist der Wegfall der Maskenpflicht im Homeoffice. Dennoch hat die Arbeitsform in der Pandemie an Attraktivität eingebüsst. Viele Mitarbeiter vermissen den sozialen Kontakt und den Austausch mit den Arbeitskollegen. Zwangsweise verordnetes Homeoffice stösst daher nicht bei allen auf Begeisterung.

Homeoffice-Pflicht

Nachdem zu Beginn der Pandemie Homeoffice lediglich empfohlen wurde, hat der Bundesrat im Januar 2021 nun eine Homeoffice-Pflicht angeordnet. Sozusagen von der Kür zur Pflicht.
Weil sich nicht jede Tätigkeit für Homeoffice eignet, ist eine bundesrätlich angeordnete Homeoffice-Pflicht natürlich relativ. Entsprechend vage umschreibt die Covid-19-Verordnung, dass die Arbeitgeber dafür zu sorgen haben, dass die Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten, wo dies aufgrund der Art der Arbeit mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.

Müllsäcke einsammeln, einen Blinddarm operieren und verdächtige Personen festnehmen kann man nicht im Homeoffice. Ansonsten ist vieles möglich.

Arbeitsort zu Hause … oder anderswo

Sicher nicht korrekt ist die Formulierung, dass Arbeitnehmer im Homeoffice ihre Arbeitsverpflichtung von zu Hause aus zu erfüllen haben. Das wird natürlich der häufigste Fall sein, entspricht aber dennoch nicht der juristisch korrekten Definition von Homeoffice. Diese kennzeichnet sich dadurch, dass die Arbeit nicht im Betrieb des Arbeitgebers geleistet wird, sondern an einem davon verschiedenen Ort, den der Arbeitnehmer selber bestimmt. Voilà! Bei vielen ist das die eigene Wohnung. Wenn es darin aufgrund zahlreicher anderer Familienmitglieder im Homeoffice oder Homeschooling aber eng und laut wird, ist der Arbeitnehmer frei, einen anderen Arbeitsort zu wählen. Aufgrund der Pandemie in Bedrängnis geratene Hotels treten bereits mit derartigen Angeboten an den Markt und bieten Zimmer nicht zum Übernachten, sondern zum Arbeiten an.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.