2 oder 4 Wochen Vaterschaftsurlaub?

Der Bundesrat empfahl die Initiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie», welche einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub enthält, zur Ablehnung. Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) erachtet einen bezahlten Vaterschaftsurlaub hingegen als notwendig und reichte einen indirekten Gegenentwurf ein, der statt einem vierwöchigen einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub vorsieht. Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF) unterstützt die Bestrebungen des SGK-S, auch wenn es sich ihres Erachtens um einen bescheidenen Schritt handelt und sie die vom Initiativkomitee vorgeschlagenen vier Wochen bevorzugen. Die Vernehmlassungsfrist zum indirekten Gegenentwurf läuft am 2. März 2019 ab; Öffentliches Personal Schweiz (ZV) hat ebenfalls eine Stellungnahme eingereicht.

Um was es geht

Ziel der Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» ist, einen vierwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub, der innerhalb eines Jahres nach der Geburt flexibel bezogen werden kann, gesetzlich zu verankern. Dieser soll wie der Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden. Der Einkommensersatz würde ebenfalls 80 Prozent des Einkommens betragen und wäre auf maximal CHF 196 pro Tag beschränkt. Der jährliche Aufwand wird auf CHF 420 Millionen geschätzt, was einem EO-Beitragssatz von 0.11 Prozent entspricht. Der Mutterschaftsurlaub bleibt unberührt.

Die 20 Tage Vaterschaftsurlaub sollen innerhalb eines Jahres nach der Geburt flexibel bezogen werden können, um auf die unterschiedlichsten Familienkonstellationen, aber auch den Betrieb, Rücksicht nehmen zu können. So haben die frischgebackenen Väter die Möglichkeit, zum Beispiel während 20 Wochen einen Tag weniger zu arbeiten oder es werden zwei Wochen am Stück direkt nach der Geburt bezogen und in den folgenden 10 Wochen das Pensum um einen Tag gekürzt.

Was bisher geschah

Am 24. Mai 2016 hatte der Verein «Vaterschaftsurlaub jetzt!» die Volksinitiative lanciert. Die Volksinitiative fand Zuspruch und am 4. Juli 2017 konnten die notwendigen Unterschriften eingereicht werden. Mitte August 2017 wurde das Zustandekommen der Volksinitiative von der Bundeskanzlei offiziell bestätigt.

Der Bundesrat verabschiedete innert Jahresfrist am 1. Juni 2018 seine Botschaft zur Volksinitiative und empfahl sie zur Ablehnung. Er anerkennt zwar die Anliegen der Initianten, verleiht einer bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuung aber höhere Priorität. Sein Argument: Während der Vaterschaftsurlaub auf das erste Jahr nach der Geburt fokussiert, kann mit einer Verbesserung der familiengerechten Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit für Väter und Mütter längerfristig unterstützt werden. 

Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat in der Folge am 21. August 2018 eine parlamentarische Initiative als indirekten Gegenentwurf zur Initiative eingereicht. Diese enthält die folgenden Eckwerte:

  • Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen;
  • zu beziehen in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes (tageweiser Bezug möglich);
  • zu regeln im Obligationenrecht;
  • finanziert über die Erwerbsersatzordnung.

Den entsprechenden Vorentwurf hat die SGK-S am 6. November 2018 verabschiedet. Die Mehrheit der Kommission erachtet den Vorschlag als wirksamen Beitrag für ein familienfreundliches Arbeitsumfeld und finanziell tragbar für die Sozialwerke. Ein zweiwöchiger, flexibel zu beziehender Vaterschaftsurlaub sei auch für die Unternehmen finanziell und organisatorisch umsetzbar.

Der Vorentwurf wurde zusammen mit dem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung geschickt. Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme lief bis zum 2. März 2019.

Unterstützung durch die Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF)

Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF) ist eine ausserparlamentarische Kommission, die sich aus Mitgliedern von familienpolitischen Organisationen, Instituten der Familienforschung und Fachleuten aus dem Sozial-, Rechts- und Gesundheitsbereich zusammensetzt und sich für familienfreundliche Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt engagiert. Sie unterstützt sowohl die Volksinitiative für vier Wochen Vaterschaftsurlaub als auch den Gegenentwurf der SGK-S mit zwei Wochen: Die Vorlage sei ein sehr bescheidener Schritt, allerdings einer in die richtige Richtung und es seien rasche Verbesserungen notwendig, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Längerfristig erachtet die EKFF jedoch die Einführung einer 38-wöchigen Elternzeit als notwendig; sie hat hierzu Ende August 2018 ein wissenschaftlich abgestütztes Argumentarium eingereicht.

Die Reaktion der Initianten

Der Verein «Vaterschaftsurlaub jetzt!» ist sehr erfreut, dass die SGK-S mit der parlamentarischen Initiative das Bedürfnis nach einem gesetzlichen geregelten und bezahlten Vaterschaftsurlaub anerkennt. Positiv zu werten ist insbesondere, dass mit dem indirekten Gegenvorschlag der Vaterschaftsurlaub direkt ins Gesetz (privates Arbeitsvertragsrecht im OR) eingefügt werden kann und nicht wie bei der Initiative eine Umsetzung des Verfassungsartikels in einem Bundesgesetz notwendig ist.

Im Hinblick darauf, dass die SGK-S auch die Einführung eines Elternurlaubs diskutiert hat, welcher auch Auswirkungen auf den Mutterschaftsurlaub gehabt hätte, ist der Entscheid für einen bezahlten Urlaub, der exklusiv den Vätern zusteht, und vom Mutterschaftsurlaub unabhängig ist, sehr erfreulich. Die Initianten erachten die im Gegenvorschlag verankerte Zeitdauer jedoch als zu gering. Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub sind ihres Erachtens zwar besser als die bisherige Regelung und tragen einem guten Start ins Familienleben bei, sind aber trotzdem klar zu wenig. Der Verein „Vaterschaftsurlaub jetzt!“ hält deshalb seine Forderung nach vier Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub aufrecht.

Die Initianten erachten überdies die im Gegenvorschlag gesetzte Rahmenfrist von sechs Monaten für den Bezug des Vaterschaftsurlaubs als zu gering. Die Anspruchsberechtigung ist zu Recht an das Kindsverhältnis geknüpft; da dieses aber auch erst einige Zeit nach der Geburt durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung entstehen kann, wäre eine Rahmenfrist von einem Jahr wünschenswert.

Schlussbemerkung

Der Gegenvorschlag bestätigt was die im Jahr 2015 von Travail.Suisse durchgeführte Studie zeigte: Es ist Zeit für die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs. Klar ist auch: Vier Wochen sind besser als zwei.

Der Gegenvorschlag mit zwei statt vier Wochen Vaterschaftsurlaub kann allerdings auch als Kompromiss verstanden werden, um die Wähler nicht vor eine Alles-oder-Nichts-Wahl zu stellen. Er ist deshalb nicht grundsätzlich abzulehnen. Gleichwohl unterstützt Öffentliches Personal Schweiz (ZV) den Verein „Vaterschaftsurlaub jetzt!“ und hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren eine Stellungnahme eingereicht in welcher er darlegt, dass an einem vierwöchigen Vaterschaftsurlaub aus familien-, gleichstellungs- und arbeitsmarktpolitischen Gründen festgehalten werden sollte.

Dass ein grosszügigerer Vaterschaftsurlaub möglich zeigt zum Beispiel Novartis: Der CEO des Pharmariesens kündigte vor wenigen Tagen an, dass seinen Mitarbeitern künftig statt wie bisher 6 Tage Vaterschaftsurlaub 14 Wochen gewähret wird. Details über die exakte Ausgestaltung werden im März oder April bekannt gegeben. Auch andere internationale Arbeitgeber regeln grosszügiger als sie von Gesetzes wegen müssten: Ikea gewährt 8 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub, Microsoft 6 Wochen und Google sogar 12 Wochen.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Entwicklungen einen positiven Einfluss auf die politische Debatte im laufenden Vernehmlassungsverfahren hat.

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