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Zunahme der Teilzeitarbeit

Spezifische gesetzliche Regelungen fehlen

Die neuste Publikation des Bundesamtes für Statistik zum Thema Teilzeitarbeit belegt wenig überraschend, dass die Bedeutung der Teilzeitarbeit erheblich zugenommen hat: über ein Drittel der Erwerbstätigen arbeitet in einem Teilzeitpensum. Gleichwohl hinken die gesetzlichen Regelungen der Arbeitsbedingungen dieser Entwicklung hinterher. Insbesondere muss die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert und die Hürde für den Aufbau von Vorsorgekapital in der 2. Säule tiefer angesetzt werden.

Rund 1.7 Millionen Personen arbeiten in der Schweiz in einem Teilzeitpensum. Dies entspricht einer Zunahme der Teilzeitarbeit von 8.4 % innerhalb der letzten 20 Jahre. Obwohl der Anteil von teilzeitarbeitenden Männern stärker angestiegen ist als bei den Frauen (plus 9 % bei den Männern, plus 5.4 % bei den Frauen) sind letztere noch immer dreimal häufiger teilzeiterwerbstätig als Männer.

Die Familiensituation übt dabei einen starken Einfluss auf den Beschäftigungsgrad aus; über 80 % der Mütter mit einem Kind unter 4 Jahren arbeiten Teilzeit, jedoch nur 13 % der Väter reduzieren zu Gunsten der Kinderbetreuung ihr Pensum. Weitere Gründe für eine Teilzeiterwerbstätigkeit sind sonstige familiäre Verpflichtungen, fehlendes Interesse an einer Vollzeitstelle oder Weiterbildungen.

Teilzeitarbeit in Führungspositionen

Mit Blick auf die Bemühungen um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Strategien, um dem zu erwartenden Fachkräftemangel zu begegnen, besteht Handlungsbedarf, um Teilzeitarbeit auch in Führungspositionen zu ermöglichen. Muss sich ein Elternteil zwischen Karriere und Familie entscheiden, verzichten meistens Frauen auf eine Führungsposition und entscheiden sich für die Teilzeitarbeit. Gemäss Statistik arbeiten lediglich 22.8 % der Erwerbstätigen mit Führungsfunktion Teilzeit – sei es, weil eine Pensenreduktion nicht möglich ist oder – von ihnen oder ihrem Arbeitgeber – nicht gewünscht wird.

Fehlt es den Arbeitgebern an der Bereitschaft, Teilzeitarbeit auch in Führungspositionen zuzulassen, benachteiligen Sie insbesondere Arbeitnehmende mit Familienbetreuungsaufgaben.

Folgen der Teilzeitarbeit

Der freiwillige Entscheid für eine Teilzeitanstellung ist neben den offensichtlichen Vorteilen auch mit Nachteilen verbunden:

  • Wer Teilzeit arbeitet, kann auch weniger Rentenkapital in der zweiten Säule aufbauen. Bei tiefen Pensen verhindern Eintrittsschwelle und Rentenaufbau dies gänzlich.
  • Die Regelung der Überzeit entspricht derjenigen für Vollzeitangestellte und orientiert sich diesen Wochenarbeitsstunden (nicht zu verwechseln mit Überstunden, welche ab Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit anfallen).
  • Teilzeitangestellte profitieren weniger von Karrierechancen (keine Teilzeitanstellung in Führungspositionen), Lohnerhöhungen und der Unterstützung bei Weiterbildungen.
  • Arbeitnehmende sehen sich teilweise mit ungenügenden gesetzlichen Regelungen im Bereich Gleitzeitsaldo, der Anrechnung vom Arbeitgeber angeordnete Weiterbildung an arbeitsfreien Tagen und der Absenzenregelungen (zum Beispiel für Arztbesuche) konfrontiert.

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