Gewalt gegen Staatsangestellte: Besserer Schutz

Bericht des Bundesrates

Als Präventivmassnahme empfiehlt der Bundesrat zusätzlich, Staatsangestellte im Umgang mit schwierigen Menschen zu schulen. Gezielte Weiter- und Ausbildungen in den Bereichen Kommunikation, Umgang mit Konflikten, persönlichem Auftreten – und je nach Tätigkeitsbereich Selbstverteidigung – helfen, in schwierigen Situationen richtig zu reagieren und allenfalls bereits im Vorfeld deeskalierend einwirken zu können.

Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin

Die öffentlichen Arbeitgeber sind im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht angehalten, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um ihre Angestellten vor physischen und psychischen Verletzungen ihrer Persönlichkeit zu schützen. So gibt es einige kantonale Personalerlasse, welche ausdrücklich normieren, dass der Arbeitgeber seine Angestellten gegen Angriffe und Ansprüche von Dritten, welche im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerfüllung stehen, zu schützen habe.

Der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber muss das Berufsrisiko für seine Angestellten also auf ein Minimum beschränken und ihnen, wenn sie Opfer von Gewalt oder Drohungen wurden, die notwendige Unterstützung bieten.

Schlussbemerkung

Ebenso wichtig wie die beschriebenen Massnahmen ist die Einflussnahme im familiären und schulischen Umfeld. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit soll auf einen respektvolleren gegenseitigen Umgang hingewirkt werden. Meinungsbildende Personen und Institutionen werden vom Bundesrat aufgefordert, sich gegen die Gewalt an Staatsangestellten und insbesondere an Sicherheitskräften auszusprechen.

Öffentliches Personal Schweiz (ZV) ruft in Erinnerung, dass unsere Mitglieder im öffentlichen Dienst eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen, die ihnen das Gesetz vorgibt und auferlegt; diese Vorgaben wurden vom Volk beschlossen und sind keine „Erfindung“ des öffentlichen Dienstes. In der Regel sollte respektiert werden, was an der Urne beschlossen wird. Es trifft die Falschen, wenn man sich gegen eine Massnahme wehrt, die der öffentliche Dienst in Ausübung gesetzlicher Vorgaben umsetzt. Was der Einzelne vom öffentlichen Dienst im persönlichen Umfang erwartet, muss auch umgekehrt gelten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.