Am 24. September 2017 fand im Kanton Basel-Landschaft die Abstimmung über die Gesetzesinitiative der Liga der baselbieter Steuerzahler «für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat» statt. Bei der Vorlage ging es einzig um eine Aufweichung des Kündigungsschutzes zulasten der Kantonsangestellten. Mit 53,41 Prozent wurde die Initiative verworfen. Der Verband des Staats- und Gemeindepersonals des Kantons Basel-Landschaft (VSG) engagierte sich – zusammen mit den drei anderen kantonalen Angestelltenverbänden – an vorderster Front gegen die Initiative. Es folgt ein kurzer Erlebnisbericht mit Einschätzungen der Situation, wobei zusammenfassend gesagt werden kann, dass sehr viel Arbeit notwendig war; die Freude und die Rückmeldungen indes viel Optimismus in unsere Reihen brachten. Da man die Personalverbände nach der Abstimmung als engagierte und kritische Player wahrnimmt (welche einen grossen Teil der Bürger hinter sich wissen), wird man vermehrt in die kommende Arbeit miteinbezogen. Gewinner werden in die Pflicht genommen.
Vor der Abstimmung – «faktisch unkündbare Staatsbeamte»
Die Initiative «für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat» stammte aus der Feder der «Liga der baselbieter Steuerzahler», einem Zweig der Wirtschaftskammer Baselland. In diesen Kreisen ist in den letzten Jahren öffentlich Beamtenbashing betrieben und salonfähig gemacht worden. Vorliegende Initiative wurde daher von den Personalverbänden als gefährlich eingestuft, sollte doch vorab Stimmung gegen die Staatsangestellten betrieben werden. Für den VSG ging es – neben der Vermeidung einer unübersichtlichen und trügerischen Kündigungsregelung – vor allem darum, die Initiative als Votum für die Kantonsangestellten zu brauchen.
Bei der Behandlung der Initiative im Rat lautete das Votum eines Mitgliedes des Landrates (wie der Kantonsrat im Baselbiet heisst), dass «Staatsbeamte faktisch unkündbar» seien. Die letzte Bastion des Beamtentums müsse geschleift werden. Es sei offensichtlich, dass die Kantonsangestellten einen ungerechtfertigt starken Kündigungsschutz beanspruchen würden. Einen besseren Kündigungsschutz als normale Angestellte. Den faulen Angestellten im Kanton könne daher nicht gekündigt werden. Eine Erleichterung der Kündigungsgründe analog OR für Staatsangestellte sei daher effizient und gerecht.
Der VSG sah sich aufgrund der Voten im Landrat veranlasst, beim Personalamt nachzufragen, ob Staatsangestellte denn tatsächlich faktisch unkündbar seien. «Überraschenderweise» hat sich aus den Zahlen des letzten Jahres herausgestellt, dass der Kanton sich (auf sein Betreiben hin) von knapp 250 Angestellten getrennt hat. Auch weil der VSG erhebliche Aufklärungsarbeit leistete und sich die faktische Unkündbarkeit als «Fake News» entpuppte, lehnte das baselbieter Stimmvolk die Initiative als unnötig ab. Tatsächlich hat die Behauptung einer «faktischen Unkündbarkeit» einen Abstimmungssieg der Personalverbände erst ermöglicht. Es war – durch eine einfache Widerlegung der Behauptung – möglich, die Initiative als das zu erkennen, was sie war: Eine unnötige Stimmungsmache gegen öffentlich-rechtliche Angestellte.