Der Bundesrat hat am 11. Februar 2026 Anpassungen am inländischen Massnahmenpaket zur Sicherung des Lohnschutzes im Rahmen des Pakets Schweiz – EU (Bilaterale III) beschlossen. Betroffen ist die «Massnahme 14», welche die Sozialpartnerschaft im Betrieb stärkt. Die Anpassungen stützen sich auf die Ergebnisse der Vernehmlassung und sind das Resultat von Gesprächen mit den Sozialpartnern in den letzten Monaten. Sie fliessen in die Botschaft zum Paket Schweiz – EU (Bilaterale III) ein.
Lohnschutzpaket komplett: Bundesrat verabschiedet Kündigungsschutz für Personalvertretungen
Der Bundesrat hat am 11. Februar 2026 die sogenannte «Massnahme 14» des inländischen Lohnschutzpakets im Rahmen der Verhandlungen mit der EU (Bilaterale III) finalisiert. Damit ist das Paket aus 14 Begleitmassnahmen, das die Schweizer Löhne vor Dumping schützen soll, nun vollständig.
Die Kernpunkte der Massnahme 14
Die neue Regelung stärkt den Schutz von gewählten Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern sowie Mitgliedern paritätischer Organe. Da diese Personen im Betrieb oft direkt über Löhne und Arbeitsbedingungen verhandeln, gilt ihr Schutz als zentrales Element, um die Lohnkontrollen wirksam durchsetzen zu können.
– Aussprachepflicht: Bevor ein Arbeitgeber einer Personalvertretung kündigen kann, muss zwingend eine
Aussprache stattfinden.
– Keine Nichtigkeit: Im Sinne eines Kompromisses mit der Arbeitgeberseite führt eine Verletzung des
Verfahrens nicht zur Nichtigkeit der Kündigung, sondern sie wird als missbräuchlich eingestuft.
– Sanktionen bei Missachtung: Erfolgt eine Kündigung ohne diese Aussprache, drohen dem Arbeitgeber
Entschädigungszahlungen von mindestens vier bis maximal zehn Monatslöhnen.
– Geltungsbereich: Der Schutz greift in Unternehmen ab einer Grösse von 50 Mitarbeitenden, was laut
Bundesrat etwa zwei Prozent der Schweizer Betriebe betrifft.
Einordnung und Reaktionen
Die Massnahme war bis zuletzt zwischen den Sozialpartnern umstritten. Während der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) von einer notwendigen, wenn auch minimalen Lösung spricht, um Repressionen gegen Personalvertreter zu verhindern, kritisieren Arbeitgeberverbände wie der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) und Swissmem den Beschluss als Eingriff in den flexiblen Arbeitsmarkt.
Der Bundesrat betont hingegen, dass die Lösung ausgewogen sei und die Verpflichtungen gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) erfülle. Das gesamte Lohnschutzpaket wird nun Teil der Botschaft zum EU-Vertragspaket sein, die voraussichtlich im März 2026 an das Parlament überwiesen wird.
