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Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2024 angenommen. Mit seiner Botschaft vom 16. Oktober 2024 hat der Bundesrat dem Parlament sowohl einen Vorschlag zur Umsetzung als auch zur Finanzierung 13. AHV-Rente unterbreitet. Die Modalitäten der Auszahlung wurden vom Parlament genehmigt, damit die Initiative gemäss angenommenem Text ab 2026 umgesetzt werden kann. Die Finanzierung ist (noch) nicht definitiv geregelt.
Was bekommt man wann?
Die 13. AHV-Rente wird einmal jährlich im Dezember als Zuschlag zur Dezemberrente an alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente ausbezahlt. Die 13. AHV-Rente entspricht einem Zwölftel der Summe der während des Jahres ausgerichteten Altersrenten. Nicht darin enthalten sind die Kinderrente, die Zusatzrente oder der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21.
Anspruch auf die 13. AHV-Rente haben Personen, die im Monat Dezember eine Altersrente erhalten. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin 12-mal pro Jahr ausbezahlt.
Die 13. AHV-Rente darf nicht zu einer Kürzung oder einer Streichung der Ergänzungsleistungen (EL) führen. Sie wird deshalb bei der EL-Berechnung explizit von den anrechenbaren Einnahmen ausgeschlossen.
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