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Hier sind die wichtigen personal- und arbeitnehmenden-relevanten Änderungen und Neuerungen in der Schweiz, die 2026 in Kraft treten oder ab diesem Jahr spürbare Auswirkungen für Arbeitnehmer*innen haben:
Energie und Umwelt
Ab 2026 sinken die Strompreise in der Grundversorgung für Haushalte im Durchschnitt um rund vier Prozent, was einer jährlichen Entlastung von etwa 58 Franken pro Haushalt entspricht. Grund dafür sind tiefere Energiepreise. Gleichzeitig werden Förderungen für grosse Photovoltaikanlagen begrenzt, indem die Vergütung im Winterhalbjahr gedeckelt wird. Bestimmte bereits fortgeschrittene Projekte sind davon ausgenommen. Zudem setzt der Bundesrat neue Ausbauziele für Solar- und Windenergie bis 2030 und führt einen Winterstrombonus für grosse Solaranlagen ein.
Zudem erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner eine Rückerstattung aus Umweltabgaben von knapp 62 Franken pro Person über die Krankenkassenprämie.
Effekt für Arbeitnehmer*innen:
Mehr Netto-Entlastung im Alltag durch tiefere Stromkosten und Rückerstattungen – positiv für das Haushaltsbudget, besonders bei steigenden Lebenshaltungskosten.
Gesundheit und Krankenkassen
Es werden mehrere Standardimpfungen auch dann von der Krankenkasse übernommen, wenn die Franchise noch nicht ausgeschöpft ist. Gleichzeitig steigen die Krankenkassenprämien im Durchschnitt um 4,4 Prozent, unter anderem aufgrund der steigenden Lebenserwartung und neuer, kostenintensiver Medikamente.
Zusätzlich treten Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung in Kraft, darunter die Kostenübernahme für digitale Anwendungen zur Behandlung von Depressionen.
Effekt für Arbeitnehmer*innen:
Besserer Zugang zu Prävention und digitalen Therapien, aber höhere monatliche Prämien belasten das Budget.
Vorsorge und Versicherungen
Die seit 2022 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) werden dieses Jahr erstmals um 2,7 Prozent der Teuerung angepasst.
Zudem können Beiträge in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) erstmals rückwirkend für das Jahr 2025 nachbezahlt werden, sofern ein AHV-pflichtiges Einkommen besteht.
Effekt für Arbeitnehmer*innen:
Mehr Flexibilität beim Vorsorgesparen und ein leichter Ausgleich der Teuerung bei Renten – langfristig bessere finanzielle Absicherung.
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