Wer Gegenstände mietet, statt sie zu kaufen, liegt voll im Trend. Unter dem Stichwort «Sharing Economy» wird alles Mögliche vermietet, vom Auto bis zur Heckenschere. Der Grundgedanke: Dinge, die man nur selten nutzt, lassen sich teilen.
Wer Dinge nicht kauft, sondern ausleiht bzw. mietet, schont neben dem Portemonnaie auch die Umwelt. Dank Internet und Social Media ist dies viel einfacher geworden. Verschiedene Unternehmen haben innovative Geschäftsmodelle und Plattformen zum Ausleihen entwickelt. Diese Anbieter reduzieren das Risiko, einem Betrüger auf den Leim zu gehen oder Produkte mit schlechter Qualität zu erhalten, sie erleichtern den Austausch von Informationen, die Zahlungsabwicklung und auch die Logistik. Zwei Beispiele dafür sind Sharely und Carify: Sharely ist die grösse Schweizer Mietplattform für Gegenstände aller Art. Dort können Privatpersonen und Unternehmen Gegenstände mieten und vermieten: von der Drohne über die Pasta-Maschine bis zum Boot. Beim Auto-Aboanbieter Carify lässt sich ein Auto-Abo mit Rundum-Service abschliessen. Die Mindest-Mietdauer beträgt einen Monat. Wartung, Versicherungsschutz und Reifenwechsel sind im Abo-Angebot bereits enthalten. Was aber, wenn beim Mieten eines Gegenstandes etwas schiefgeht? Wenn ich z.B. mit dem Rasenmäher über einen grossen Stein fahre, das Velo bei einem Sturz verbeule oder gar ein geliehenes Auto zu Schrott fahre? Bei Sharely und Carify, die mit Zurich zusammenarbeiten, ist der Versicherungsschutz für die vermieteten Objekte bereits im Mietpreis enthalten. Bei privaten Ausleihaktionen hingegen ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung notwendig. Sie kommt üblicherweise für einen Schaden auf.
Autos leihen – als Mietfahrzeug oder unter Freunden?
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Beim Ausleihen von Autos kommt es aus Versicherungssicht darauf an, wem das Auto gehört: Handelt es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson? Wird gewerblich vermietet oder als Freundschaftsdienst ein Auto ausgeliehen?
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Wer gelegentlich mit fremden, im privaten Eigentum stehenden Fahrzeugen fährt, für den empfiehlt sich eine Privathaftpflichtversicherung mit dem Zusatz «Lenken fremder Motorfahrzeuge».
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Wer regelmässig fremde Fahrzeuge nutzt, sollte sich vorgängig beim Eigentümer erkundigen, ob sein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat.
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Wer ein Auto bei einem gewerblichen Anbieter mietet, sollte eine Versicherung für «Miet- und Sharingfahrzeuge» mit Selbstbehaltsdeckung für Mietfahrzeuge abschliessen. Denn die Privathaftpflichtversicherung sowie der Zusatz «Lenken fremder Motorfahrzeuge» decken Schäden an Mietautos nicht ab.
Informationen erhalten Sie unter 0840 80 50 85, online oder über die Zurich Generalagenturen. Erwähnen Sie Ihre Mitgliedschaft und profitieren Sie von Sonderkonditionen. (online code: dyXKSy6R)