Treuepflicht in öffentlich-rechtlichen Anstellungen

Corona hat der dienstrechtlichen Treuepflicht zu einem Revival verholfen. Was vor wenigen Jahren noch als aus der Zeit gefallen betrachtet wurde, wurde im Kontext von Einschränkungen bei Corona-Schutzmassnahmen zum Notnagel für Handlungs- und Unterlassungsanweisungen durch die Anstellungsbehörden.

Als unbestimmter Rechtsbegriff muss die Tragweite der Treuepflicht durch eine Interessenabwägung bestimmt werden. Sie dient als Ergänzung der arbeitsvertraglichen Hauptpflicht auf Arbeitsleistung der Funktionstüchtigkeit des Staatsbetriebes.

Wenn Sie beim Vortrag von RA Luc Humbel vor Ort dabei sein möchten, sind Sie herzlich eingeladen, sich mit folgendem Link zur Fachtagung 2024 in Brunnen anzumelden: 

Anmeldung für die Fachtagung