Dämmerungseinbrüche sind nicht nur im Herbst ein Thema, sondern in der gesamten «dunklen Jahreszeit». Am besten ist es, wenn ein Einbruch gar nicht erst passiert. Erfahren Sie, wie Sie sich schützen können und wie Sie im Ernstfall am besten reagieren.
Einbrüche verhindern
Eine Garantie dafür gibt es nicht, aber einige Massnahmen helfen, Einbrüchen vorzubeugen:
- Einfach, aber wirkungsvoll: Schliessen Sie Türen und Fenster immer – auch bei kurzen Abwesenheiten.
- Bitten Sie Nachbarn und Freunde, nach dem Rechten zu sehen, wenn Sie für längere Zeit nicht zu Hause sind.
- Posten Sie nicht auf Social Media, wenn Sie Ferien machen.
- Eine sichtbare Alarmanlage oder ein Bewegungsmelder können Einbrecher abschrecken.
- Spezielle Sicherheitstüren, verstärkte Fenster und hochwertige Schlösser erschweren Einbrechern das Eindringen.
Wertsachen schützen
Haben Sie wertvollen Schmuck oder andere wertvolle Gegenstände, ist ein fachgerecht installierter Tresor eine gute Investition. Zwar können Sie damit keinen Einbruch verhindern, jedoch einen allfälligen Schaden minimieren.
Richtig reagieren bei einem Einbruch
Falls trotz aller Vorsichtsmassnahmen eingebrochen wurde, sollten Sie Folgendes tun:
- Melden Sie den Einbruch umgehend der Polizei.
- Machen Sie eine Liste aller fehlenden Gegenstände.
- Lassen Sie gestohlene Bank- oder Kreditkarten so schnell wie möglich sperren.
- Melden Sie den Einbruch und die gestohlenen Gegenstände zeitnah bei Ihrer Hausratversicherung.
- Sagen Sie auch Ihren Nachbarn Bescheid, um diese zu warnen und zu sensibilisieren.
So ist ein Einbruchdiebstahl versichert
Üblicherweise sind Schäden aus einem Einbruchdiebstahl über die Hausratversicherung abgedeckt. Diese zahlt in der Regel den Ersatz für die gestohlenen Gegenstände. Falls Sie Hauseigentümer sind, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel auch die Reparaturkosten für Schäden aus dem Einbruch.
Wichtig zu wissen:
- Meist müssen Sie einen bestimmten Betrag des Schadens selbst bezahlen (Selbstbehalt).
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherungssumme dem realistischen Wert Ihres Inventars entspricht. Sind Sie unterversichert, erhalten Sie womöglich nur einen Teil des Schadens erstattet, auch bei einem Einbruch. Lassen Sie sich beraten.
- Bei Grobfahrlässigkeit – beispielsweise offenen Türen oder Fenstern – kann es zu Leistungskürzungen kommen.
- Prüfen Sie, ob es sich für Sie lohnt, besondere Gegenstände wie teuren Schmuck umfassender über eine spezifische Wertsachenversicherung abzusichern.
Vielen Dank an Philipp Heer, Senior Product Manager Haushalt und Assistance bei Zurich für den hilfreichen Artikel.
Jetzt Profitieren!
Mitglieder von Öffentliches Personal Schweiz (ZV) profitieren von Spezialkonditionen.
Rechnen Sie auf zurich.ch/partner mit dem Code: dyXKSy6R Ihre Vergleichsofferten oder rufen Sie Zurich direkt unter 0848 80 50 85 an.
Erwähnen Sie bitte Ihre Mitgliedschaft.