MSc Leila Gisin: Arbeits-, Organisations- und Personalpsychologin Dozentin an der Hochschule für Wirtschaft in Luzern Zur Person: Leila Gisin hat nach einer kaufmännischen Lehre die Höhere Fachschule für Betriebswirtschaft besucht und im Anschluss an die Fachhochschule Nordwestschweiz in Olten sich einen «Master of Science»-Abschluss in angewandter Psychologie erarbeitet. Sie hat langjährige Erfahrung in Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft und angewandten Psychologie. Zurzeit ist sie zum einen als Lehrbeauftragte für angewandte Psychologie an der Fachhochschule Nordwestschweiz sowie auch als Dozentin für Wirtschaft an der Hochschule Luzern angestellt. Ihre Expertise auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen wurde auch schon durch das Schweizerische Radio und Fernsehen nachgefragt.
Referat: Über die Chancen und Risiken der Digitalisierung für die Arbeitsbedingungen Seit der industriellen Revolution kennen wir in den westlichen Kulturen eine starke Segmentation zwischen den Lebensdomänen «Arbeit» und «Privat». Die Arbeitsplätze wurden damals aus der heimischen Umgebung herausgerissen und in Fabrikhallen verlegt. Heute erleben wir durch die digitale Revolution im Gegenzug eine partielle Rückführung der Arbeit in die heimische Umgebung. Diese neue Arbeitswelt der mobil-flexiblen Arbeit führt zu einer zunehmenden Entgrenzung von Arbeit und Privat, da die heute weit verbreitete Wissensarbeit dank neuster Technologien im Grundsatz «virtuell» und somit unabhängig von festen Zeiten und Orten erbracht werden kann. Dies stellt Unternehmen, Führungskräfte wie auch Mitarbeitende nicht zuletzt auch durch die sehr komplexe «VUCA Welt», in welcher wir heute leben, vor grosse Herausforderungen. In diesem Inputreferat wer- den diese aus arbeits-, organisations- und personalpsychologischer Perspektive beleuchtet und aufgezeigt, wie man diesen persönlich begegnen kann
MLaw Stefan Meyer: Rechtsanwalt Baur Hürlimann AG, Baden Zur Person: Stefan Meyer arbeitet als Rechtsanwalt bei der Baur Hürlimann AG. Er berät und ver- tritt Mandanten schwerpunktmässig im öffentlichen Personalrecht, Staats- und Verwaltungsrecht sowie Bau- und Immobilienrecht. Vor seiner Tätigkeit bei der Baur Hürlimann AG absolvierte Stefan Meyer das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich sowie Rechtspraktika am Bezirksgericht Kulm und bei der Baur Hürlimann AG. Anschliessend erlangte er das Anwaltspatent des Kantons Aargau und kehrte zur Baur Hürlimann AG zurück.
Referat: Bundesgerichtliche Rechtsprechung 2022/2023 Auch in den letzten zwei Jahren beschäftigte sich das Bundesgericht im öffentlichen Personalrecht meist mit Verfahrensfehlern bei Kündigungen (Stichwort: rechtliches Gehör). Daneben entschied es etwa über die Verweigerung einer Betriebspsychologin, ihre Maskendispens vertrauensärztlich bestätigen zu lassen. Oder es prüfte die Rechtmässigkeit einer Kündigung, nachdem sich eine Lehrperson weigerte, ein Schulkind nicht mehr mit dem weiblichen Geburtsnamen, sondern dem männlichen Rufnamen anzusprechen. Regelmässig wurden zudem äusserst praxisrelevante Fragen erläutert. So lassen sich der jüngsten bundesgerichtlichen Rechtsprechung die (erschreckend geringen) Anforderungen an eine Kündigung während der Probezeit, aber zumindest auch klare Voraussetzungen bei Änderungskündigungen entnehmen. Trotz und gerade aufgrund der Vielzahl an bundesgerichtlichen Entscheidungen lohnt es sich, im öffentlichen Personalrecht stets à jour zu bleiben – das Referat bietet einen Überblick.
Dr. iur. Michael Merker: Rechtsanwalt Baur Hürlimann AG, Baden Zur Person: Dr. Merker ist seit 1995 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Er ist Sekretär von Öffentliches Personal Schweiz und Partner in der Baur Hürlimann AG. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im öffentlichen Recht, insbesondere im öffentlichen Personal- recht, Bildungsrecht und Energierecht. Er lehrte öffentliches Recht an der Universität St. Gallen als Lehrbeauftragter und als Dozent an der Universität Basel sowie öffentliches Personalrecht an der Fachhoch- schule Nordwestschweiz. Darüber hinaus war er als Richter am aargauischen Verwaltungsgericht tätig.
Referat: Musterreglement Personal Öffentliches Personal Schweiz hat ein Musterpersonalreglement erarbeitet. Ziel ist es, eine vollständige, personalfreundliche Regelung in die Städte und Gemein- den zu tragen. Das Reglement könnte eins zu eins so übernommen werden; inhaltlich fehlen lediglich die Lohnbänder und die Arbeitszeitmodelle. Jede Bestimmung im Reglement ist kommentiert, um die Hintergründe einer Regelung verständlich zu machen. Der Referent wird auf die zentralen Bestimmungen des Erlasses eingehen.
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