Das Eintrittsalter ist des Weiteren ein wesentlicher Faktor. Je früher man beginnt, in die Pensionskasse einzuzahlen, desto besser ist es für die Frau, die eher einen Erwerbsunterbruch (Schwangerschaft) machen wird. Zwangssparen will kaum jemand, deshalb sollte man dies gesetzlich vorsehen. Unglücklich ist auch die Eintrittsschwelle, die sollte man senken, am besten ganz weglassen; auch kleine Einzahlungen lohnen sich über die Zeit.
Zum Koordinationsabzug: Dieser hat in der Schweiz eine wichtige Funktion beim Risikoversicherungsschutz; er sorgt dafür, dass man nicht mehr Versicherungsprämien bezahlt als nötig (weil der Koordinationsabzug die Doppelversicherung des bereits durch die bestehende Versicherung in der AHV / IV versicherten Anteils verhindert). Will man das ändern, dürfen auf dem heutigen Koordinationsabzug nur Sparbeiträge, keine Risikoprämien erhoben werden.
Das Lebensalter nimmt zu. Die Pensionskassen wollen ja nichts behalten, so Schmidt, und es wird auch nichts zugeschossen, deshalb muss man bei längerem Lebensalter entweder mehr sparen oder weniger beziehen. Für die Frauen kommt dazu, dass sich diese häufig früher pensionieren lassen als Männer; das liegt unter anderem daran, dass viele Frauen ältere Männer haben und sich gleichzeitig mit diesen pensionieren lassen wollen. Diese frühzeitige Pensionierung hat selbstverständlich Auswirkungen auf die Rentenleistungen.
Auch gesellschaftliche Gründe haben Einfluss auf das Alterskapital: Investitionen des Kapitals in nachhaltige Unternehmen schmälert den Ertrag. Volkswirtschaftlich unsinnig ist es, dass ein Partner die Kinderbetreuung übernimmt – nach Abschluss einer guten Ausbildung. Die Rechnung geht nur auf, wenn die Männer auch weniger arbeiten; die Frau kann nur mehr arbeiten, wenn der Mann in gleichem Mass weniger arbeitet. Die Teilzeitarbeit für Männer hat nach wie vor ein ganz schlechtes Image. Das muss sich ändern, sonst ändert sich auch bei den Frauen nichts. Am besten würde man die Arbeitszeit verkürzen, dann läge bereits Teilzeitarbeit vor und beide Partner könnten gleichberechtigt am Wirtschaftsleben teilnehmen. Anders geht es wohl nicht.
BVG 21 – die Interessen der Arbeitnehmenden
Referent Giorgio Pardini, Vorstand PK-Netz und Stiftungsratspräsident comPlan, führte die Diskussion einiges politischer. Es muss, so Pardini, vor allem für die tiefen Einkommensklassen, klarer und transparenter kommuniziert werden. Das muss möglich sein. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll ein würdiges Alter haben dürfen und er soll verstehen können, wie er das macht. So weit sind wir heute nicht. Was muss das Ziel der Pensionskasse sein: Das Ziel ist es, auch den tiefen Einkommen eine anständige Rente auszubezahlen. Deshalb kommt dem Umwandlungssatz eine sehr grosse Bedeutung zu, vor allem auch bei den tiefen Einkommen. Die vorgesehene Anpassung der Altersgutschriften (noch nicht beschlossen) führt zu Kürzungen der Renten – das führt bei den Mitarbeitenden mit grossen Guthaben zu keinen Problemen, wohl aber bei den tiefen Einkommen. Ein Sozialstaat muss sich aber am Verhalten gegenüber den Schwächsten unter uns messen lassen.
An der 60%-Quote (AHV plus BVG sollen 60% des letzten AHV-Bruttolohnes garantieren) muss festgehalten werden; und wenn der Umwandlungssatz nicht reicht, dann gibt es auch die Möglichkeit, die Beiträge zu erhöhen. Das kann man ebenfalls ins Auge fassen, das ist nicht verboten. Die angebliche Modernisierung der Altersgutschriften ist nicht eine Modernisierung, sondern eine Benachteiligung der Mitarbeitenden. Aus Sicht der Arbeitnehmenden kann man dazu nicht ja sagen. Wenn wir dauernd den Umwandlungssatz senken, führt dies nicht zu einem sozial gerechteren Modell. Richtig ist, dass durch die Senkung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzuges die Arbeitnehmenden früher in die Versicherung einbezogen werden. Allerdings müssen, so Pardini, Rentensenkungen, die im neuen BVG-Paket ebenfalls enthalten sein sollen, bekämpft werden.











