In dieser Ausgabe der ZV Info äussern sich Lukas Müller-Brunner vom Arbeitgeberverband und Gabriela Medici vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund zur Einführung einer 13. Monatsrente. Nicht ganz überraschend vertritt der Arbeitgeberverband eine sehr kritische Haltung – mit Blick auf die finanzielle Situation der AHV ist von Brandbeschleunigung die Rede – währenddem Frau Medici sich vor allem auf den verfassungsmässigen Auftrag an die erste Säule – die Gewährleistung eines existenzsichernden Einkommens im Alter – beruft.
Wer hat recht, die besseren Argumente? Meines Erachtens haben beide recht. Aber beide Seiten haben keine Argumente vorgebracht, wie den Anliegen und Bedenken der anderen Seite Rechnung getragen werden könnte. Ich bin durchaus der Meinung von Frau Medici, dass wer ein Leben lang gearbeitet hat, eine Rente verdient, welche zumindest den Existenzbedarf sichert – lassen wir die zweite Säule, welche die Fortführung der gewohnten Lebensweise in angemessener Weise ermöglichen soll, mal beiseite. Die zentrale Frage ist doch, erfüllt die AHV das verfassungsmässige Minimalziel?
Es kommt darauf an, wie dieser Betrag definiert wird. Eine allgemein gültige Berechnungsweise gibt es nicht. Ich habe aus Angaben in zwei Merkblättern der Sozialversicherungsanstalt Graubünden über die Ergänzungsleistungen den Existenzbedarf berechnet; er liegt im Beispiel Graubünden je nach Mietzinsregion zwischen 2844 Franken und 3004 Franken im Monat. Die AHV-Minimalrente beträgt aktuell 1195 Franken pro Monat, die maximale Einzelrente 2390 Franken pro Monat. Ich muss Frau Medici recht geben; auch wenn man den Existenzbedarf tiefer annimmt als die von Frau Medici als Existenzminimum genannten 3450 Franken. Es ist dennoch evident, dass die heutigen AHV-Renten das verfassungsmässige Leistungsziel nicht erfüllen. Allerdings darf man nicht ausser Acht lassen, dass dort, wo die Renten die minimalen Lebenskosten nicht decken, die Kantone Ergänzungsleistungen ausrichten können.
Die Frage ist, könnte man mit einer 13. AHV-Rente wesentlich zur Entschärfung der ungenügenden tatsächlichen Ersatzquote aus der 1. Säule beitragen? Ich teile da die Befürchtungen von Lukas Müller-Brunner, dass die Wirkung einer 13. AHV-Rente vermutlich verpuffen würde, sei es im (negativen) Zusammenspiel mit den Ergänzungsleistungen bei tiefen Renteneinkommen und/oder höheren Einkommenssteuern bei Rentnerinnen und Rentnern mit einer genügenden Abdeckung aus erster und zweiter Säule.
Und es stellt sich logischerweise auch die Frage der Finanzierung. Eine Rentenzunahme in der AHV um 8,33 Prozent kann nicht ohne Mehreinnahmen finanziert werden. Mehr Lohnabzüge, höhere Mehrwertsteuersätze? Ersteres sehe ich vor allem deshalb nicht, weil in der 2. Säule nach wie vor viele öffentlich-rechtliche Kassen den Umwandlungssatz senken müssen und ihre Leistungsziele nach einer Senkung des Umwandlungssatzes nur mit höheren Sparbeiträgen werden halten können. Da anzunehmen ist, dass höhere Sparbeiträge in der 2. Säule auch über höhere Lohnabzüge finanziert würden, halte ich es für keine gute Idee, eine 13. AHV-Rente nur durch die aktive Generation finanzieren zu lassen.
Ich bin persönlich nicht gegen Mehrleistungen in der ersten Säule, auch wenn ich aufgrund des Schiffbruchs der Initiative AHV+ nach wie vor sehr skeptisch bin, dass die Finanzierung von Mehrleistungen in der erste Säule von einer Bevölkerungsmehrheit getragen wird. Wichtig scheint mir aber, dass wenn eine 13. AHV-Rente eingeführt werden soll, mit entsprechenden flankierenden gesetzlichen Massnahmen sichergestellt wird, dass sie den Rentenbeziehenden möglichst ungeschmälert zur Verfügung steht.
Damit meine ich, eine 13. AHV-Rente müsste steuerbefreit und auch bei den Ergänzungsleistungen als nicht anzurechnendes Einkommen definiert sein. Würde eine 13. Monatsrente über Mehrwertsteuer-Prozente finanziert, müssten sich alle an der Finanzierung beteiligen, was den Effekt der Massnahme zwar etwas schmälert, aber wohl in Kauf zu nehmen wäre.
Was ist das Fazit? Als Arbeitnehmerverband kann man sich ja nicht grundsätzlich gegen eine 13. AHV-Rente stellen. Wichtig ist aber, dass, wenn schon, das Ganze so konzipiert wird, die Wirkung nicht verpufft.
Andreas Cabalzar,
Geschäftsleitungsmitglied
Öffentliches Personal Schweiz (ZV)
Guten Tag ich möchte schlicht und einfach wissen, ab welchem Jahr wird die Rente 13 x auszahlt? ; noch in dem Jahrhundert oder erst nachher ? Danke für Ihre ausserordentliche Bemühungen. Cordialement : juliette remény-portmann