Die finanzielle Lage der AHV ist desolat und verschlechtert sich seit mehreren Jahren massiv. Die Lohnbeiträge und die Gelder der öffentlichen Hand reichen in absehbarer Zeit nicht mehr aus, um die laufenden Renten der AHV zu finanzieren. Reformen in der Altersvorsorge sind daher dringend notwendig. Mit der «Initiative für eine 13. AHV-Rente» würde sich die Finanzierungslücke bei der AHV aber zusätzlich verschärfen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist gegen einen zusätzlichen, nicht finanzierten Leistungsausbau der AHV und setzt sich vielmehr für ausgewogene strukturelle Reformen in der Altersvorsorge ein.
Die Finanzperspektiven der AHV für die nächsten zehn Jahre, die das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) im Februar 2021 veröffentlichte, zeigen ein düsteres Bild des sogenannten Umlageergebnisses der AHV. Dieses misst die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die bevorstehende Pensionierungswelle der «Babyboomer» lässt die Zahl der Rentnerinnen und Rentner massiv wachsen. Zudem begleiten uns unsichere Wirtschaftsaussichten und eine tiefer erwartete Zuwanderung. Allein um diese Herausforderungen zu bewältigen, sind strukturelle Massnahmen wie eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer und eine Angleichung des Referenzalters von Frauen und Männern auf 65 Jahre notwendig. Es braucht also ausgewogene ausgaben- und einnahmenseitige Reformschritte, um die AHV-Finanzierung zu stabilisieren.
Was hingegen nicht hilft, ist die Idee, ein loderndes Feuer mit Brandbeschleuniger löschen zu wollen. Genau dem entspricht aber die von den Gewerkschaften angestossene Initiative für eine 13. AHV-Rente. Anstatt die bestehenden Renten zu sichern und die drohende Finanzierungslücke zu schliessen, sollen die Ausgaben in Form einer zusätzlichen Rente erhöht werden. Dass sich damit das ohnehin bestehende Loch in der Kasse vergrössert, scheint auch den Urhebern klar zu sein – entsprechend fordern sie gleichzeitig auch höhere Lohnbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Was dabei vergessen geht: Eine Erhöhung der Sozialabgaben wirkt sich genau so direkt auf das Portemonnaie der Beschäftigten aus wie die in der aktuellen AHV-Reform diskutierte Erhöhung der Mehrwertsteuer. Am Ende des Monats bleibt für die Konsumentinnen und Konsumenten also weniger übrig.
Hinzu kommt: Ein pauschaler Ausbau der AHV folgt der Idee des «Giesskannenprinzips» und erhöht die Renten aller Personen, unabhängig davon, ob sie zuvor ein tiefes, mittleres oder hohes Einkommen hatten. Damit kommt er nicht gezielt denjenigen Personen zugute, die den Ausbau nötig haben, sondern auch den Normal- und Topverdienern. Gerade für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL), die eigentlich von Rentenerhöhungen profitieren sollten, würde sich die Situation sogar noch verschlechtern: Bei höheren AHV-Renten würden die EL entsprechend gekürzt – im Gegensatz zu Ergänzungsleistungen muss die AHV-Rente aber auch noch versteuert werden.
Auch die von den Gewerkschaften immer wieder ins Spiel gebrachte Ungleichheit zwischen Frauen- und Männerrenten würde durch einen pauschalen Ausbau der AHV nicht beseitigt. Bei Frauen existieren im Vergleich zu Männern zwar nachweislich Vorsorgelücken, in der AHV werden diese aber bereits jetzt mehrheitlich ausgeglichen, wie die Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) zu den Renten zeigt. Die Differenzen stammen damit zum grössten Teil aus der zweiten Säule (Pensionskasse) und müssen daher auch dort gelöst werden. Mit der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) befindet sich aktuell eine vielversprechende Vorlage im Parlament, die von den Sozialpartnern gemeinsam entwickelt wurde. Sie soll neben der Finanzierung der laufenden Renten ganz gezielt auch die Absicherung von Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten, was insbesondere auch Frauen betrifft, verbessern.
Wir tragen daher gemeinsam die Verantwortung dafür, auch in Zukunft sichere Renten und ein würdevolles Leben im Alter zu haben. Dafür benötigt es ausgewogene Reformen und keinen zusätzlichen, nicht finanzierten Leistungsausbau. Der Bevölkerung eine 13. AHV-Rente zu versprechen, obwohl die erste Säule ein immer grösser werdendes Finanzloch aufweist, ist genauso unseriös wie der Griff zum Brennsprit, wenn das (Grill-)Feuer schon lodert.
Lukas Müller-Brunner, SAV
Höhere AHV Rente (13.) bringt für viele auch eine höhere Progression bei den Steuern. Bringt den Rentner(innen) nichts. Ablehnen. Dann lieber für alle Senioren die Möglichkeit bei Caritas Markt einzukaufen.
Gruss Hans Peter Stoler,8212 Neuhausen