Aus dem Vorstand

An der Hauptversammlung vom 4. April 2016 wurden alle Vorstandsmitglieder in ihren Ämtern bestätigt. Als Verstärkung wurde Dieter Arnold neu in den Vorstand gewählt. Er ersetzt somit Dania Lauper, welche sich nach der Geburt ihres ersten Kindes anderer Aufgaben annimmt und sich nicht mehr für die Wiederwahl zur Verfügung stellte.

In der angepassten Formation stellten wir uns den kommenden Aufgaben, und Dieter Arnold konnte sehr rasch erste Erfahrungen betreffend Vorstandstätigkeiten sammeln, da die Hauptversammlung 2016 ja ebenfalls beschloss, den Verband mit einer neuen Homepage auszustatten. Der Aufgabenbereich der Kommunikation war und ist auf Dieter zugeschnitten, da er sehr lange als Journalist tätig war, darunter von 1985 bis 1990 als Stadtredaktor des «Bund» und von 1993 bis 1998 als USA-Korrespondent in Washington für den «Bund» und diverse weitere Tageszeitungen. Seit 2001 arbeitete Dieter in diversen Funktionen in der Stadtverwaltung, zuletzt in den vergangenen Jahren als Fachspezialist Kommunikation im Tiefbauamt. Dieter ging Ende März 2016 freiwillig in die frühzeitige Pension und stellt nun seine Dienste dem Personalverband zur Verfügung. Eine wahre Verstärkung im Bereich der Kommunikation, welche in den kommenden Jahren noch wichtiger werden wird.

Zur Personalvorsorgekasse

Wie bereits in den vergangenen Jahren war die Personalvorsorgekasse (PVK) ein Hauptthema unserer Verbandstätigkeit. Im März 2012 wurde im Stadtrat bekanntlich eine Motion erheblich erklärt, die vom Gemeinderat verlangt, bis am 31. März 2016 ein Reglement vorzulegen, welches den Wechsel vom Leistungs- in das Beitragsprimat der Personalvorsorgekasse vorsieht. Der Gemeinderat wurde somit beauftragt, zusammen mit den Sozialpartnern den Primatwechsel vorzubereiten.

Am 18. November 2014 wurde an einer gemeinsamen Mitgliederversammlung von Personalverband und VPOD ein Forderungskatalog beschlossen, mit dem wir als Sozialpartner in die Verhandlungen mit dem Gemeinderat einsteigen konnten. Unsere Anliegen und Forderungen haben wir formuliert und einen Gemeinderatsbeschluss erwirkt, welcher unsere Anliegen stützt.
Wir gehen von den Bedingungen für Beiträge und Renten aus, die per 1. Januar 2015 bei der PVK gelten.

  • Für uns muss ein Leistungsziel von 61,2 Prozent mit 63 Jahren auch im Beitragsprimat erreicht werden. Dies muss schriftlich und verbindlich festgeschrieben sein.
  • Bei einem Primatwechsel erscheint uns eine Ausfinanzierung auf 100 Prozent zum Zeitpunkt des Primatwechsels notwendig.
  • Die Wertschwankungsreserven von 21,9 Prozent müssen aufgebaut und zum Zeitpunkt des Primawechsels gedeckt sein.
  • Übergangsgeneration sind alle Personen, die zum Zeitpunkt des Primatwechsels in der Stadt Bern, bei Bernmobil, bei Energie Wasser Bern und den weiteren angeschlossenen Firmen angestellt sind.
    Bei ihnen muss die Initialgutschrift aufgrund des Leistungsziels von 61,2 Prozent mit 63 Jahren festgesetzt werden.
  • Die Risikoleistungen bleiben im Leistungsprimat.

Im Jahr 2017 soll die Vorlage in der vorberatenden Kommission sowie im Stadtrat debattiert werden. Wird die Vorlage angenommen, könnte das neue Personalvorsorgereglement ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten. Sehr gespannt warten wir nun auf die politische Debatte und die Beschlüsse aus dem Rathaus.

Zur Teuerung

Ende 2016 hat der Personalverband der Stadt Bern wie jedes Jahr zusammen mit dem VPOD mit dem Gemeinderat Verhandlungen über den Teuerungsausgleich geführt. Angesichts der stagnierenden Teuerung war ein Teuerungsausgleich in den diesjährigen Lohnverhandlungen kein Thema. Indessen erklärte sich der Gemeinderat willens, den Angestellten der Stadtverwaltung eine Anerkennungsprämie auszurichten. Er würdigt damit die «hohe Leistungsbereitschaft der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter», dank welcher ein «Grossteil der Legislaturziele erreicht werden konnte». Die Prämie soll für Angestellte im Monatslohn (Beschäftigungsgrad von 50 Prozent und mehr) 1200 Franken betragen, Angestellte mit Beschäftigungsgrad unter 50 Prozent erhalten 600 Franken. Für Mitarbeitende im Stundenlohn wird die geleistete Stundenzahl in einen entsprechenden Beschäftigungsgrad umgerechnet. Das letzte Wort hat freilich der Stadtrat: Bevor die Anerkennungsprämie im 2017 ausbezahlt werden kann, muss das Parlament einen entsprechenden Nachkredit bewilligen.

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