Die Volksinitiative «AHVplus» will einen Zuschlag von 10 Prozent auf alle laufenden und künftigen Renten. Die Initiative wird von einem breiten Bündnis von Arbeitnehmer-Organisationen, Rentner-Organisationen, der SP und der Grünen Partei mitgetragen. Öffentliches Personal Schweiz unterstützt das Volksbegehren ebenfalls und ist im Initiativkomitee vertreten.

Bei einer Annahme der Initiative steigt die durchschnittliche AHV-Rente für Alleinstehende um rund 200 Franken und für Ehepaare um rund 350 Franken pro Monat. Die Kosten für diese Rentenverbesserung werden auf 3,6 Milliarden Franken veranschlagt. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung bewusst offen, um diesbezüglich dem Bundesgesetzgeber nicht vorzugreifen. In Frage kommt eine Finanzierung über Lohnbeiträge, aus den Erträgen der Ta-bak- und Alkoholsteuer oder durch eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer. Denkbar ist auch eine Kombination dieser Finanzierungsvarianten. Bei einer Annahme der Initiative haben National- und Ständerat darüber zu befinden.

Heute können viele Menschen mit ihren Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule im Alter ihr gewohntes Leben nicht mehr angemessen führen, wie es die Bundesverfassung vorschreibt. Zudem hinken die AHV-Renten immer mehr den Löhnen hinterher und die Leistungen der Pensionskassen stehen unter Druck. Daher ist eine Erhöhung der laufenden und künftigen AHV-Renten um 10 Prozent vordringlich, notwendig und gerechtfertigt.

Über die Volksinitiative «AHVplus» stimmen wir dieses Jahr ab. Ich ersuche alle Verbandsmitglieder, diesem Volksbegehren zuzustimmen.

Prioritäre Sachgeschäfte

1. Pensionskasse Graubünden

Ende November 2015 orientierte die Pensionskasse über eine neuerliche Senkung des Technischen Zinssatzes und die abgestufte Senkung des Umwandlungssatzes. Vor allem bei jüngeren Versicherten, welche nicht von den beschlossenen Übergangsbestimmungen profitieren können, hat der Entscheid der Verwaltungskommission erhebliche Zweifel über die Rentensicherheit ausgelöst. In dieses Bild passen auch die Ergebnisse einer Umfrage, welche die Zeitung «20 Minuten» in der Ausgabe vom 5. Oktober 2015 publiziert hat. An dieser Umfrage nahmen rund 20 000 Personen teil. Die erste Frage lautete «Glauben Sie, dass Sie einmal von der AHV und Pensionskasse leben können?» Die zweite Frage lautete «Finden Sie es richtig, dass das Frauen-Rentenalter auf 65 Jahre erhöht wird?»

Die Ergebnisse der Umfrage lassen aufhorchen. 76 Prozent der Befragten glauben «sicher nicht» oder «eher nicht» von den Renten der AHV und Pensionskasse dereinst leben zu können. Bei den unter 30-Jährigen beträgt dieser Anteil gar über 88 Prozent. Knapp 85 Prozent der befragten Männer und rund 51 Prozent der befragten Frauen stimmten einer Harmonisierung des Rentenalters 65 zu. Allerdings gehen die meisten Befragten davon aus, dass sie wesentlich länger als heute arbeiten müssen.

Wie sind diese Ergebnisse einzuordnen, wenn man die jüngsten Entscheide der Pensionskasse Graubünden zur Verzinsung der Sparguthaben (BVG-Mindestzinssatz 1.25 Prozent im 2016) und der Altersguthaben (Senkung des Technischen Zinssatzes auf 2.5 Prozent) berücksichtigt? Beide Zinsentscheide dürften – zumindest auf den ersten Blick – die oben genannten Zweifel eher nähren als ausräumen.

Der Entscheid der Verwaltungskommission der Pensionskasse Graubünden zur Senkung des Zinssatzes auf Sparguthaben von 1.75 Prozent (2015) auf 1.25 Prozent für das Jahr 2016 ist – wenn man sich die Ertragsaussichten für die Vorsorgeeinrichtungen und deren Risikofähigkeit vor Augen hält – nachvollziehbar.

Das Ziel aller Zinsfestlegungen müssen gesicherte, das heisst finanzierte und auch langfristig finanzierbare Leistungen sein. Das geht nur mit erwirtschaftbaren Zinssätzen. Ein Zinssatz von 1.25 Prozent ist derzeit realistisch. Im Vergleich mit anderen sicheren Anlagen sind 1.25 Prozent zudem gar überdurchschnittlich. Aber für den Aufbau eines Rentenkapitals, welches ein sicheres Einkommen im Alter ermöglichen soll, sind 1.25 Prozent eindeutig zu wenig.

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse hat für das Jahr 2016 aber nicht nur den Zinssatz für das Kapital der Aktivversicherten gesenkt, sondern auch den Technischen Zinssatz. Dies ist der Zinssatz, mit dem das Rentenkapital für die ganze Rentenbezugsdauer verzinst wird. Der Technische Zinssatz beeinflusst unmittelbar den Umwandlungssatz.

Konsequenterweise hat die Verwaltungskommission daher auch beschlossen, den Umwandlungssatz, wenn auch in Stufen, zu senken. Um nur schon den Technischen Zinssatz finanzieren zu können, wäre eine Anlagerendite von 2.5 Prozent erforderlich. Dies erscheint aus heutiger Optik nicht möglich.

Die Frage, ob die Renten nun effektiv gefährdet sind oder nicht, ist damit noch nicht beantwortet. Wenn man sich an den Fakten orientiert – sinkende Kapitalerträge, Demographie, Entwicklung BVG-Mindestzinssatz, Senkung des Technischen Zinssatzes und Anpassung des Umwandlungssatzes – wird rasch klar: Es ist nicht so, dass die AHV-Renten und die Renten der Pensionskasse insgesamt gefährdet wären. Die Stabilität der Vorsorgeeinrichtungen ist grundsätzlich gewährleistet. Gefährdet ist aber das Rentenniveau.

Der VBS setzt alles daran, dass am strategischen Ziel der beruflichen Vorsorge, ein Einkommensniveau von 60 Prozent des letzten versicherten Lohns zu gewährleisten, festgehalten wird. Eine Überprüfung durch die Pensionskasse Graubünden hat ergeben, dass dies auch nach den letzten Zinsentscheiden der Verwaltungskommission für die in der Pen¬sionskasse Graubünden Versicherten immer noch der Fall ist. Die Kom-mission ist sich aber auch bewusst, dass weitere Zinssenkungsschritte folgen könnten, wenn sich die Ertragslage auf den Vermögensanlagen auch mittelfristig nicht deutlich verbessern sollte.

Sofern der Technische Zinssatz abermals gesenkt werden muss, sind flankierende Massnahmen vorzusehen. Dies liegt auch im Interesse der Arbeitgeber, welche ihre Arbeitskräfte auf dem freien Arbeitsmarkt rekrutieren müssen. Für die ganze Einkommenssicherheit im Alter reichen aber Einzelmassnahmen auf der Ebene der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen nicht aus. Um die Vorsorgewerke nachhaltig zu stabilisieren und die Vorsorgeziele auch für die jüngeren Generationen zu sichern, ist es unabdingbar, dass das vom Bundesrat vorgeschlagene Reformpaket «Altersvorsorge 2020» in den wesentlichen Zügen umgesetzt werden kann.

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